Guckloch reicht nicht

Autofahrer sollten ihre Fahrzeuge immer sorgfältig von Eis und Schnee befreien. Sonst droht Ungemach.

Vereiste Autoscheiben und zugeschneite Fahrzeuge stellen Autofahrer im Winter immer wieder vor Herausforderungen. Einfach loszufahren, ohne das Auto ordentlich von Eis und Schnee zu befreien, kann unangenehme Folgen haben. Die HUK-Coburg-Versicherung weist darauf hin, dass Autofahrern im Falle eines Unfalls eine Mithaftung droht, sollte sich herausstellen, dass die schlechte Sicht verantwortlich für den Unfall war.
Nur ein Guckloch in der Windschutzscheibe freizukratzen oder das Fahrzeug oberflächig von Schnee zu räumen, reicht also nicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO Paragraf 23 Abs.1 schreibt vor: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör (…) nicht durch den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.”
Die Experten raten, Schnee und Eis von Windschutz- und Heckscheibe ebenso wie die Seitenscheiben zu entfernen sowie Kühlerhaube, Dach und – sofern vorhanden – Kofferraum abzufegen.

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