Überblick über die Führerscheinklassen

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Welche Lenkberechtigung erteilen die Zahlen und Buchstaben im Führerschein?

Die alten Führerschein-Klassen 1, 2, 3 usw. sind schon lange nicht mehr gültig. Sie wurden im Jänner 2013 von den neuen Führerscheinklassen abgelöst. Jetzt gelten die internationalen Oberklassen A, B, C und D sowie BE, CE und DE. Die Klasse T und Klasse L sind nationale Führerscheinklassen der Bundesrepublik. In Deutschland gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen.

Pkw-Führerscheinklassen

Die am meisten verbreitete Führerscheinklasse B ist der Pkw Führerschein. Was bedeuten die Eintragungen B, BE und Klasse B mit Schlüsselzahl 96 im Führerschein?

B-Führerschein
Der B- Führerschein kann mit 18 Jahren erworben werden. Er ist derzeit unbefristet gültig. In Deutschland gibt es die Möglichkeit des Begleiteten Fahrens ab 17. Damit ist die Lenkberechtigung für die Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren gegeben. Bis zum 18. Geburtstag darf der Pkw jedoch nur in Begleitung eines qualifizierten Erwachsenen gelenkt werden. Die Klasse B beinhaltet die Klassen AM und L. Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Kraftfahrzeugs beträgt 3.500 kg. Es dürfen maximal acht Personen zusätzlich zum Fahrer befördert werden. Ein leichter Anhänger darf gezogen werden.

Klasse BE
Mit dem Führerschein BE dürfen Sie mit Ihrem Wagen einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen. Die Klasse BE erlaubt das Lenken einer Fahrzeugkombination mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Der Führerschein B96 gilt für die Kombination Kraftfahrzeug der Klasse B mit einem schweren Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges und Anhängers ist hier mit 4250 kg begrenzt. Die Schlüsselzahl 96 stellt keine eigene Führerscheinklasse dar. Sie müssen dafür auch keine theoretische oder praktische Prüfung ablegen. Für den Erwerb müssen Sie aber eine theoretische Ausbildung und praktische Übungsfahrten in einer Fahrschule absolvieren. Die Ausbildungsbestätigung der Fahrschule reicht für die Eintragung der Schlüsselzahl 96.

Motorrad-Klassen

Klasse AM
Umgangssprachlich wird diese Klasse als Rollerschein bezeichnet. Der AM-Führerschein beinhaltet Krafträder und Leichtkraftfahrzeuge. Darunter fallen zweirädrige und dreirädrige Krafträder, wie beispielsweise Mopeds, Roller, Mokicks und auch Minitrikes. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge wie Minicars dürfen ohne die Batterie nur 350 kg schwer sein. Die Fahrzeuge müssen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h aufweisen.
Der Hubraum des Verbrennungsmotors darf nicht größer als 50 ccm sein. Bei einem elektrisch betriebenen Fahrzeug liegt die Leistungsgrenze bei 4 KW. In dieser Klasse gibt es für ältere Krafträder je nach Zulassungsjahr einige Ausnahmen.
Der Führerschein der Klasse AM kann entweder direkt in einer Fahrschule erworben oder durch eine andere Fahrerlaubnisklasse erlangt werden. Das Mindestalter für den Rollerführerschein beträgt 16 Jahre bzw. in manchen Bundesländern 15 Jahre.

Klasse A
Die höchste Motorradklasse A beinhaltet die Klassen A1 und A2. Das Mindestalter für den direkten Einstieg in diese Klasse beträgt 24 Jahre. Es besteht aber die Möglichkeit des Aufstiegs aus der Klasse A2. Dieser erfolgt aber nicht wie früher automatisch. Nach den neuen Regeln muss nach zwei Jahren eine praktische Prüfung abgelegt werden, um die Klasse A zu erhalten. Das bedeutet ein Mindestalter von 20 Jahren. Ab 21 Jahre ist das Lenken von dreirädrigen Kfzs mit mehr als 15 kW erlaubt.

Klasse A1
Ab 16 Jahren ist der Erwerb der Klasse A1 möglich. Damit dürfen Leichtkrafträder bis 125 ccm mit maximal 11 kW Leistung gelenkt werden. Sie dürfen auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung bis 15 kW deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet lenken. Nach zwei Jahren ist der Aufstieg in die Klasse A2 möglich. Hierbei reicht eine praktische Prüfung, um die Fahrerlaubnisklasse A2 zu erreichen.

Klasse A2
Zum direkten Erwerb der Klasse 2 ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich. Diese Klasse beinhaltet A1 und AM. Bei einem zweijährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist für das Erreichen dieser Klasse nur eine praktische Prüfung erforderlich.

Lkw-Klassen

Das C steht für eine Lenkberechtigung von Lastkraftwagen. Hier gibt es die folgende vier Varianten. Grundvoraussetzung ist ein Führerschein der Klasse B. Die Prüfung kann natürlich zusammen abgelegt werden.

C-Klasse

Das Alter für den Erwerb des Lkw-Führerscheins liegt bei 21 Jahren. Beim C-Führerschein gelten auch nach der Prüfung strenge Regeln. Der Schein ist auf 5 Jahre befristet. Nur mit einer erneuten ärztlichen Untersuchung und einem augenärztlichen Gutachten wird die Lenkerberechtigung um weitere fünf Jahre verlängert. Die Klasse berechtigt zum Lenken von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg. Die Anzahl der Personensitzplätze ist auf 9 begrenzt. Das bedeutet der Fahrer und 8 weitere Personen dürfen befördert werden. Omnibusse ohne Fahrgäste dürfen bewegt werden.

Klasse C1
Diese Lenkberechtigung darf mit 18 erworben werden. Die Gültigkeit ist bis zum 50-zigsten Geburtstag befristet. Danach muss alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten vorgelegt werden. Die Lenkberechtigung gilt für Fahrzeuge zwischen 3500kg und 7500kg. Die Personenanzahl ist mit nicht mehr als acht Sitzplätzen ohne Führersitz beschränkt.

Klasse CE
Grundvoraussetzung für den Erhalt dieser Klasse ist der C-Führerschein. Die Führerscheinklasse CE beinhaltet BE, C1E und T. Damit dürfen Sie mit jedem Lkw aber auch mit dem Pkw einen schweren Anhänger mitziehen. Die Erlaubnis ist ebenso wie der C-Schein immer nur für 5 Jahre gültig.

Klasse C1E
Damit erhält der Lenker mit Führerscheinklasse C1 die Berechtigung zum Mitführen eines schweren Anhängers. Das Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger ist mit 12 Tonnen begrenzt.

BUS-Klassen

Klasse D
Unter 24 Jahren ist der Führerschein nur im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes möglich. Auch beim Busführerschein gilt eine Befristung von 5 Jahren. Verlängert wird nach positivem Ergebnis der Begutachtung. Mit der Berechtigung Klasse D dürfen sie als Busfahrer die für den Bus zugelassene Passagieranzahl befördern.

DE
DE ist der Anhängerführerschein für Busse. Grundvoraussetzung ist der Besitz der Führerscheinklasse D. Diese Klasse beinhaltet die Lenkberechtigung für BE, D1E und C1E, sofern die Klasse C1 vorhanden ist.

D1
Beim kleinen Busschein liegt die Begrenzung bei der Beförderung von 16 Personen. Wobei der Busfahrer nicht mitgezählt wird. Der Bus darf eine maximale Länge von acht Metern aufweisen.

D1E
Mit dieser Klasse dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse D1 mit einem schweren Anhänger lenken.

Sonderklassen T und L

Klasse T
Die Klasse T beinhaltet die Klassen AM und L. Ab 16 Jahren düfen Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h gelenkt werden. Ab 18 Jahren beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung für die Zugfahrzeuge 60 km/h. In diese Kategorie fallen Arbeitsmaschinen und land-und forstwirtschaftliche Maschinen. Ein Anhänger darf ebenfalls mitgeführt werden.

Klasse L
Umgangssprachlich wird er oft als Traktorführerschein bezeichnet. Ab 16 Jahren dürfen Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, gelenkt werden. Mit einem Anhänger ist die erlaubte Fahrgeschwindigkeit mit 25 km/h begrenzt. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, und Flurförderzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h dürfen gefahren werden.

Ausnahmebestimmungen

Das Mindestalter für das Lenken von Lastkraftwagen und Bussen kann herabgesetzt werden, wenn der Fahrer eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder einem ähnlichen Beruf absolviert. Ein Lkw-Lenker darf bis zu seinem 21. Geburtstag nur im Inland und nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses fahren. Bei Bussen gibt es in ganz Deutschland im Rahmen einer 3-jährigen dualen Lehre bereits mit 18 Jahren den Busführerschein zu erwerben. Der Führerschein ist auf den Linienverkehr bis 50 Kilometer begrenzt.

EU-Richtlinie

Der alte Autoführerschein wird ungültig und muss ausgetauscht werden. Bis zum Jahr 2033 will die Europäische Union eine einheitliche Fahrerlaubnis einführen. Der neue Führerschein soll besonders fälschungssicher sein. Ihr bisheriger Führerschein wird ungültig und muss getauscht werden.

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