Kfz-Versicherungswechsel: Unbedingt die Preise vergleichen

Der Stichtag für den Kfz-Versicherungswechsel rückt näher. Es lohnt sich den eigenen Vertrag zu überprüfen und mit Preisen der Wettbewerber zu vergleichen.  

Jedes Jahr im Herbst werben die Kfz-Versicherer mit Sonderangeboten um wechselwillige Kunden. Aber auch für diejenigen, die bisher keinen Wechsel in Erwägung gezogen haben, kann sich eine Überprüfung des eigenen Vertrages lohnen.

Vor allem beim Abschluss einer Police mit Vollkaskoschutz sollten immer mehrere Versicherer miteinander verglichen werden. Preisunterschiede von 50 Prozent und mehr bei vergleichbarer Leistung sind keine Seltenheit. Relativ einfach informiert man sich über die diversen Preisvergleichsportale im Internet (zum Beispiel Check24, Verivox, finanzcheck.de, financescout24.de) Relativ einfach informiert man sich über die diversen Preisvergleichsportale im Internet – am besten werden gleich mehrere konsultiert.

Eine Analyse zeigt, das ein Preisvergleich sinnvoll wäre

Die Überprüfung der Konditionen kann auch unter weiteren Aspekten sinnvoll sein: So hat der Vertragsmanager Volders bei einer Analyse von rund 49.000 Verträgen und Kündigungen seiner Kunden aus 2019 festgestellt, dass Frauen mit 795 Euro pro Jahr im Schnitt 57 Euro mehr für ihre Kfz-Versicherung gezahlt haben als Männer (738 Euro pro Jahr).

Ein Preisvergleich ist auch deshalb sinnvoll, weil Versicherer Preiserhöhungen in bestehenden Verträgen leicht verstecken können: Wenn der Beitrag nicht so stark sinkt, wie er eigentlich sollte. Grund für eine Betragssenkung ist beispielsweise die – sofern man unfallfrei fährt – jährlich verbesserte Schadenfreiheitsklasse.

Wer eine günstigere Versicherung in Aussicht hat, muss aber nicht unbedingt wechseln. Häufig reicht es schon, mit dem Angebot bei der aktuellen Assekuranz vorstellig zu werden, um eine günstigere Prämie zu erhalten. Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist der 30. November Stichtag; bis zu diesem Zeitpunkt muss ein Kündigungsschreiben eingegangen sein, um den Vertrag fristgerecht zu kündigen.

 

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