Auto-Abholung bleibt möglich

Der deutsche Autohandel atmet auf: Die Bundesnotbremse verbietet nicht wie ursprünglich vorgesehen die Abholung von bestellten Fahrzeugen.  

Die Abholung bestellter Autos beim Händler ist auch unter dem geänderten Infektionsschutzgesetz weiterhin möglich. Laut dem Zentralverband des Kfz-Gewerbes (ZDK) können Kunden ihre Fahrzeuge auch bei Inzidenzwerten über 100 weiterhin im Autohaus übernehmen. Ab einer Inzidenz von 150 ist das Einkaufen mit einer festen Terminbuchung möglich. Dafür ist dann allerdings ein höchstens 24 Stunden alter, negativer Coronatest nötig. Außerdem darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter anwesend sein. 

Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung war die Abholung von Waren nur für die Gastronomie vorgesehen. Der ZDK hatte das kritisiert und vor einem Sterben der Autohäuser gewarnt. Die nun gültige Regelung sieht der Verband als „schwachen Trost“, weil das überaus wichtige Frühjahrsgeschäft erneut wegbreche. 

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