Elektromobilität hat Luft nach oben

Die Bundesregierung hat sich ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Ausweitung der Elektromobilität in Deutschland gesetzt. Vor Kurzem präsentierte sie hierzu neue Pläne zur Realisierung und entsprechende Förderungsmaßnahmen. Bis 2020 sollen eine Million E-Fahrzeuge auf den Straßen der Bundesrepublik unterwegs sein, sechs Millionen bis 2030. So der Plan der Nationalen Plattform Elektromobilität, die die Bundesregierung zu diesem Thema berät. Doch bislang fehlt die nötige Nachfrage nach Elektroautos. Politik und Wirtschaft arbeiten deshalb gemeinsam daran, um den Verkauf anzukurbeln.

Ein Elektroauto kann als Zweitwagen angeschafft werden oder sogar das bisherige Fahrzeug ersetzen. Steht der Anschaffung eines Pkws mit E-Antrieb nichts mehr im Wege, sollte man sich Gedanken darüber machen, sein Auto zu verkaufen. Dann steht zuvor der Verkauf des Altwagens an. Eine Bewertung für einen möglichen Autoankauf kann über verschieden Portale online vorgenommen werde.
Fakten zur Elektromobilität in Deutschland

Schätzungsweise 20.000 Autos mit E-Antrieb fahren auf Deutschlands Straßen. Eine kleine Zahl im Hinblick auf die anvisierten Ziele. Denn Autofahrer schrecken häufig noch vor den hohen Anschaffungskosten von E-Autos zurück. Daneben halten sich Vorurteile bezüglich des täglichen Betriebs der Fahrzeuge. Elektromobile seien nicht alltagstauglich, die Reichweite inakzeptabel kurz und die Ladedauer gähnend lang. Die Regierung setzt daher auf intensive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Autoherstellern. Das Ziel: Ein dichteres Netz an Ladestationen und stärkere finanzielle Anreize für den Kauf eines E-Autos. Man möchte die Infrastruktur für die Elektromobilität weiter ausbauen und durch zahlreiche Förderungsmittel den Verkauf attraktiver gestalten.

Welche Förderungen gibt es und an welche Bedingungen sind diese Förderungen gebunden?

Nur neu gekaufte Elektroautos erhalten die staatliche Förderung, dabei sind Antragsfristen einzuhalten. Der Fördertopf ist jedoch nicht unendlich, denn sämtliche Förderprogramme sind an ein fixes Budget gebunden. Es gilt demnach der Grundsatz „nur, solange der Vorrat reicht“. Am besten informiert man sich im Vorfeld genau über das jeweilige Förderprogramm, damit es später nicht zu Enttäuschungen kommt.

Fahrer von E-Autos im Stadtverkehr haben bereits handfeste Vorteile. Sie können Sonderparkflächen nutzen, sind teilweise von Zufahrtsverboten ausgenommen und können Busspuren mitbenutzen. Daneben sind erstzugelassene E-Mobile für einen Zeitraum von fünf Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Den steuerlichen Vorteil gibt es jedoch nur für Elektroautos, deren Zulassung bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt. Bei einem Kauf eines E-Fahrzeugs mit einem Netto-Listenpreis von 60.000 Euro bis spätestens 2019 erhält man eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 Euro. Für sogenannte Plug-in Hybride beträgt dieser Zuschuss 3.000 Euro. Die Förderung wird zu gleichen Teilen von der Bundesregierung und der Autoindustrie getragen.

Elektromobilität in München

München ist Vorreiter auf dem Gebiet der Elektromobilität. Die Stadtwerke planen einen umfangreichen Ausbau der öffentlichen Ladesäulen bis 2017. Insgesamt werden 100 neue Ladestationen in der Stadt aufgestellt, die die Flexibilität der E-Autonutzer erhöhen. Dies könnte dabei helfen, die ehrgeizigen Ziele im Münchner Rathaus umzusetzen. Denn 2015 fuhren 1.067 Elektroautos über die Straßen der bayerischen Hauptstadt. Bis 2020 sollen es 17.500 Fahrzeuge sein.

Darüber hinaus fördert die Stadt den Austausch von Dieselfahrzeugen und -lieferwagen gegen Elektroautos durch spezielle Förderprogramme für Handwerker und Gewerbetreibende. Firmen erhalten beim Kauf eines Elektroautos einen einmaligen Zuschuss von 2.500 Euro. Taxibetreiber erhalten sogar 4.000 Euro. Ebenso viel gibt es für Firmen beim Kauf eines Kleintransporters mit E-Antrieb. Für zwei- oder dreirädrige E-Fahrzeuge werden 25 Prozent der Nettokosten bis zum zulässigen Höchstbetrag erstattet. Deshalb bekommen Käufer von Pedelecs maximal 500 Euro und Käufer von E-Rollern bis zu 1.000 Euro zugesprochen.

Zudem wird jedem Firmeninhaber, der eine Ladestation in der firmeneigenen Garage einbauen lässt, 20 Prozent dieser Kosten erstattet. Maximal können sechs Ladepunkte pro Kalenderjahr für höchstens 1.500 Euro pro Ladestation gefördert werden. Die Stadt ist sehr zuversichtlich, mit diesen Maßnahmen einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität zu leisten und darüber hinaus die Lärmbelastung zu reduzieren.

Nicht gefördert werden seitens der Stadt Privatpersonen. München möchte den Fokus der Förderung auf Gewerbetreibende legen, die besonders viel fahren und deshalb einen hohen Anteil an der Schadstoffbelastung in der Stadt haben. Hierzu zählen unter anderem Pizzaboten, Taxifirmen oder Pflegedienste genauso wie Verkehrsbetriebe, Handwerker und die Stadtreinigung. Anders sieht es mit der Aufstellung und dem Betrieb von Ladestationen zum Beispiel auf dem heimischen Grundstück aus. Hier werden Privatleute ebenfalls gefördert.

Auch bei der kommunalen Förderung von Elektroautos gelten Fristen und besondere Anforderungen für die Freigabe von Fördergeldern, die jeweils vor der Beantragung zu prüfen sind. Beispielsweise gewährt die Landeshauptstadt Förderungen für maximal 20 Fahrzeuge und/oder sechs Ladestationen pro Kalenderjahr.

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