Fahreignungsseminar – wie auffällige Kraftfahrer ihr Fahrverhalten verbessern können

man driving a car wearing wrist watch

Wer in Deutschland ein Fahrzeug führt, muss sich streng an die Verkehrsregeln halten, sonst drohen Bußgelder oder sogar Punkte in Flensburg. Dort wird nämlich das sogenannte Fahreignungsregister geführt. Ab einer bestimmten Punktzahl wird die Fahreignung infrage gestellt, was schließlich sogar zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Verkehrssünder können aber freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen und damit Punkte abbauen.

Was ist ein Fahreignungsseminar?

Das Fahreignungsseminar vermittelt den Teilnehmern wichtige Kenntnisse zum Verhalten im Straßenverkehr, sodass sie ihr eigenes Fahrverhalten korrigieren können. Um einen möglichst ganzheitlichen Ansatz zu erfüllen, setzt es sich aus einem verkehrspädagogischen und einem verkehrspsychologischen Teil zusammen.

Der verkehrspädagogische Teil

Hierbei handelt es sich in der Regel um den ersten Teil des Seminars. Es wird von einem speziell geschulten Fahrlehrer geleitet und soll das straßenverkehrsrechtliche Wissen der Teilnehmer auf den neusten Stand bringen. Der verkehrspädagogische Teil kann einzeln oder in der Gruppe stattfinden und setzt sich aus zwei Modulen mit jeweils 90 Minuten zusammen.

Der verkehrspsychologische Teil

Im zweiten Teil des Seminars geht es darum, vorherige Verkehrsvergehen zu besprechen und die Gründe dafür aufzuarbeiten. Deshalb findet er auch im Einzelgespräch statt. Angesetzt sind zwei Sitzungen à 75 Minuten, die von einem Psychologen durchgeführt werden. Nach dem ersten Gespräch sollen die Teilnehmer die erarbeiten Lösungsansätze im Alltag erproben. In einer zweiten Sitzung werden die Ergebnisse besprochen.

Was bringt ein Fahreignungsseminar?

Teilnehmer können direkt auf mehreren Ebenen profitieren:

  • Sie können alle fünf Jahre einen Punkt in Flensburg abbauen und so einer Verwarnung entgegenwirken.
  • Sie verbessern ihre Kenntnisse der Straßenverkehrsregeln und lernen ihr eigenes Fahrverhalten und dessen Auswirkungen zu analysieren.
  • Aufgrund der gewonnenen Fähigkeiten und Kenntnisse können sie in Zukunft angepasster fahren und so weiteren Punkten in Flensburg vorbeugen.
  • Durch die Vermeidung weiterer Verkehrsvergehen lässt sich dem drohenden Führerscheinverlust frühzeitig entgegenwirken. Das kommt Kraftfahrern nicht nur in ihrem Privatleben, sondern oft auch auf der beruflichen Ebene zugute.

Ab wann kann ein Fahreignungsseminar absolviert werden?

Je nachdem, wie viele Punkte ein Fahrer in Flensburg gesammelt hat, sind unterschiedliche Konsequenzen zu befürchten. Bei ein bis drei Punkten passiert erst einmal nichts. Ab vier bis fünf Punkten trudelt eine Ermahnung per Post ein. Darauf finden die Verkehrssünder dann auch den Hinweis auf das Fahreignungsseminar. Sie können freiwillig daran teilnehmen, um einen Punkt abzubauen. Das geht allerdings nur alle fünf Jahre, sodass nicht einfach mehrere Seminare hintereinander absolviert werden können.

Ab sechs Punkten ist keine Punktreduzierung mehr möglich

Bei mindestens sechs Punkten erhält der Teilnehmer eine Verwarnung. Ein Punkteabzug durch ein Fahreignungsseminar ist jetzt nicht mehr möglich. Teilnehmen können Betroffene aber dennoch und so gegebenenfalls verhindern, dass sie weitere Punkte erhalten. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Wer feststellt, dass sich die Punkte in Flensburg langsam summieren, sollte also frühzeitig das Seminar in Betracht ziehen.

Teilnahme mit mehr oder weniger als vier bis fünf Punkten

Fahrer müssen nicht erst warten, bis sich vier Punkte angesammelt haben. Die Teilnahme ist auch schon bei nur ein bis drei Punkten möglich. Gleichzeitig gilt, dass Personen mit mehr als fünf Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen können. Sie haben zwar keine Aussicht auf Punkteabzug, können aber gegebenenfalls verhindern, dass sie weitere Punkte erhalten.

Was ist sonst noch zu beachten?

Fahrauffällige Kraftfahrer sollten außerdem die folgenden Dinge wissen:

  • Nach Abschluss des Fahreignungsseminars erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung mit Unterschrift des Psychologen.
  • Die Bescheinigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen. Sonst wird der Punkt nicht gestrichen.
  • Die Teilnahme erwirkt keinen Punkteabzug, wenn kurz vor dem Fahreignungsseminar ein weiteres Verkehrsvergehen stattgefunden hat, das für mehr als fünf Punkte in Flensburg sorgen würde. Nur weil die neuen Punkte noch nicht vermerkt worden sind, heißt das nicht, dass sie nicht gültig sind. Hier gilt das sogenannte Tattagprinzip.

Ab wann muss an einem Fahreignungsseminar teilgenommen werden?

Es gibt keine Verpflichtung, ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Wer sich dagegen entscheidet, muss keine Nachteile befürchten, außer dass er keinen Punkt abbauen kann. Anders sieht das bei einem sogenannten Aufbauseminar aus. Das wird verordnet, wenn Fahranfänger während der Probezeit wesentliche Verkehrsverstöße begehen. Wer sich weigert und nicht am Aufbauseminar teilnimmt, läuft Gefahr, dass ihm die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Achtung: Bis zum 30. April 2014 konnten Verkehrssünder durch das sogenannte Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer dem Entzug der Fahrerlaubnis entgegenwirken. Damit konnte oft mehr als nur ein Punkt abgebaut werden. Außerdem war die verpflichtende Anordnung seitens der Behörde möglich. Diese Regelung gilt heute nicht mehr!

Wer führt Fahreignungsseminare durch?

Ein Fahreignungsseminar kann bei verschiedenen Anbietern absolviert werden. Autofahrer können sich zum Beispiel an diese Stellen wenden:

  • TÜV
  • DEKRA
  • Fahrschulen mit einer Lizenz für die Durchführung

Tipp: Die Kosten können abhängig vom Anbieter variieren, weswegen es sich durchaus lohnen kann, vorab die Preise zu vergleichen.

Alles auf einen Blick

  • Das Fahreignungsseminar soll das Fahrverhalten verbessern und zukünftiges Fehlverhalten vermeiden.
  • Bei weniger als sechs Punkten in Flensburg können Teilnehmer einmal alle fünf Jahre einen Punkt abbauen.
  • Das Seminar unterteilt sich in einen verkehrspädagogischen und einen verkehrspsychologischen Teil.
  • Die Teilnahme ist freiwillig.