Verjährung im Bußgeldverfahren
Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr wie überhöhter Geschwindigkeit oder Fahren bei Rot droht ein Bußgeld. Kommt der Bußgeldbescheid zu spät, kann sich der Empfänger auf die Verjährung berufen. Bei der Verjährung wird zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung unterschieden.
Die Verjährung schützt davor, dass die Behörden willkürlich Bußgelder einfordern können. Behörden müssen sich bei der Verhängung von Bußgeldern an die Verjährungsfrist halten. Das bedeutet nicht, dass Kraftfahrer einen Bußgeldbescheid einfach ignorieren können, wenn er ihnen nach Ablauf der Verjährungsfrist zugestellt wird.
Unterschied zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld
Um zu erläutern, was eine Verjährung im Bußgeldverfahren ist und wie lang die Verjährungsfrist ist, gilt es, zwischen Bußgeld und Verwarnungsgeld zu unterscheiden. Ein Verwarnungsgeld ist ein Ersatz für ein reguläres Verfahren. Es wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten erhoben und kann 5 bis 55 Euro betragen. Die Höhe des Verwarnungsgeldes ist in § 56 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geregelt. Ein typisches Beispiel für eine solche geringfügige Ordnungswidrigkeit ist ein Parkverstoß.
Wer einen Bescheid über Verwarnungsgeld bekommt, muss das Geld innerhalb von sieben Tagen nach Zustellung bezahlen. Im Verwarnungsbescheid muss der Hinweis auf das Weigerungsrecht enthalten sein. Das Verfahren ist erledigt, wenn der Empfänger des Bescheids das Geld bezahlt.
Tipp: Der Empfänger eines Verwarnungsbescheids kann aber auch Einspruch gegen das Verwarnungsgeld einlegen. Es ist wichtig, genau zu prüfen, ob das Verwarnungsgeld berechtigt ist. Ansonsten droht ein Bußgeldverfahren, das zusätzliche Kosten verursacht.
Anders als bei einem Bußgeld fallen bei einem Verwarnungsgeld keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren an. Ein Bußgeld ist höher als ein Verwarnungsgeld und wird bei schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeiten verhängt.
Sinn und Zweck der Verjährung
Die Verjährung greift nach Ablauf einer bestimmten Frist. Sie gibt den Behörden Zeit, innerhalb dieser Frist eine Ordnungswidrigkeit zu verfolgen und mit einer Ordnungsstrafe zu ahnden. Solche Ordnungsstrafen sind:
- Bußgelder
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbote
Auf der anderen Seite schützt die Verjährung denjenigen, der eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, vor der Willkür der Behörden. Wer nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Bußgeldbescheid erhält, hat das Recht, Einspruch einzulegen. Ziel der Verjährung ist, dass nach Ablauf der Verjährungsfrist Rechtsfrieden herrscht.
Unterschied zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung
Bei der Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr wird zwischen Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung unterschieden. Die Verfolgungsverjährung ist der Zeitabschnitt, der den Behörden zur Verfügung steht, um zu ermitteln, wer die Ordnungswidrigkeit begangen hat, und um die Ordnungswidrigkeit zu ahnden.
Die Vollstreckungsverjährung setzt die Zustellung eines Bußgeldbescheids voraus und ist der Zeitraum, in dem die Behörden rechtskräftige Sanktionen durchsetzen können.
Dauer der Verfolgungsverjährung
Die Frist für die Verfolgungsverjährung beginnt ab dem Tag, an dem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Sie dauert in der Regel drei Monate. Wurde die Ordnungswidrigkeit am 15. März begangen, endet die Verjährungsfrist am 14. Juni. Erhält der Kraftfahrer nach dem 14. Juni einen Bußgeldbescheid, kann er Einspruch dagegen einlegen.
Unterbrechung der Verjährungsfrist
Die dreimonatige Verjährungsfrist kann unterbrochen werden, wenn derjenige, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat, einen Anhörungsbogen erhält. Im Anhörungsbogen kann sich der Empfänger zum Tatbestand äußern. Da er sich nicht selbst belasten muss, ist er dazu nicht verpflichtet. Er muss jedoch korrekte Angaben zu seiner Person machen.
Die Verjährung wird mit der Zustellung des Anhörungsbogens unterbrochen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Zustellung des Anhörungsbogens von vorn.
Konnte der Empfänger eines Bußgeldbescheids innerhalb von drei Monaten nicht ausfindig gemacht werden, greift für die Zustellung des Bußgeldbescheids eine weitere Frist von sechs Monaten. Erst danach kann sich der Empfänger auf die Verjährung berufen.
Tipp: Wird ein Bußgeldbescheid innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten zugestellt und ist der Adressat länger als drei Monate nicht zu Hause, ist es sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Der Adressat hat dann nicht die Möglichkeit, in der vorgeschriebenen Zeit das Bußgeld zu bezahlen oder Einspruch einzulegen.
Ausnahmen von der dreimonatigen Verjährung
Das Straßenverkehrsgesetz sieht Ausnahmen von der dreimonatigen Verjährung vor, wenn der Verstoß unter Einfluss von Drogen oder Alkohol begangen wurde. Wer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht hat, kann sich also nicht auf die dreimonatige Verjährungsfrist berufen. Bei Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze oder bei Fahrten unter Einfluss anderer Drogen kann die Verjährungsfrist bis zu zwei Jahre dauern.
Die Dauer der Verjährungsfrist ist in diesen Fällen abhängig von der drohenden Geldbuße:
- bei Geldbußen bis zu 1.000 Euro sechs Monate
- bei Geldbußen von 1.001 bis 2.500 Euro ein Jahr
- bei Geldbußen von 2.001 bis 15.000 Euro zwei Jahre
Dauer der Vollstreckungsverjährung
Die Vollstreckungsverjährung beginnt, wenn ein Bußgeldbescheid zugestellt wurde und rechtskräftig geworden ist. Die V#ollstreckung kann erfolgen, wenn der Empfänger den Bußgeldbescheid rechtzeitig erhalten und keinen Einspruch eingelegt hat. Die Verjährungsfrist bei einer Vollstreckungsverjährung ist abhängig von der Höhe des Bußgeldes:
- bei Bußgeldern bis zu 1.000 Euro drei Jahre
- bei Bußgeldern von mehr als 1.000 Euro fünf Jahre
Die Behörde kann das Bußgeld nicht mehr einfordern, wenn die Verjährungsfrist verstrichen ist.
Einspruch gegen ein verspätetes Bußgeld
Wer nach Ablauf der Verjährungsfrist einen Bußgeldbescheid erhält, kann ihn nicht einfach ignorieren, indem er nicht darauf reagiert. Der Empfänger hat jedoch die Möglichkeit, gegen ein verspätetes Bußgeld Einspruch einzulegen.
Ein Einspruch kann auch sinnvoll sein, wenn der Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach Begehen der Ordnungswidrigkeit zugestellt wird. Der Bußgeldbescheid kann fehlerhaft sein und ist dann nicht rechtskräftig.
Möglichkeiten für einen Einspruch
Empfänger eines verspäteten Bußgeldbescheids haben zwei Wochen Zeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Der Einspruch kann schriftlich, per Fax oder telefonisch erfolgen. Es ist wichtig, dass er innerhalb dieser Frist bei der Verwaltungsbehörde eingeht. Es genügt nicht, ihn nur per Post abzuschicken.
Tipp: Um sicher zu sein, dass die Behörde den Einspruch tatsächlich erhalten hat, ist es sinnvoll, ungefähr drei Tage nach Absenden des Einspruchs telefonisch nachzufragen.
Für den Einspruch sind keine bestimmten Formulierungen vorgeschrieben. Es muss allerdings daraus hervorgehen, dass es sich um einen Einspruch handelt. Eine Begründung ist sinnvoll, aber kein Muss. Wer die Anhörung von Zeugen wünscht, sollte die möglichen Zeugen im Einspruch benennen.
Fazit
Wird ein Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten nach Begehen der Ordnungswidrigkeit zugestellt, kann der Empfänger Einspruch einlegen. Die Vollstreckungsverjährung beginnt nach Zustellung des Bußgeldbescheids, nachdem er rechtskräftig geworden ist. Die Frist ist abhängig von der Höhe des Bußgelds.