Gebrauchtwagenkauf: Betrüger erkennen

Wenn es um vermeintlich günstige Preise geht, schalten manche Gebrauchtwageninteressenten ihren Verstand aus. Das birgt jede Menge Ärger.

Gebrauchtwagen-Schnäppchen gibt es selten. Oftmals steckt Betrug hinter besonders günstigen Angeboten. Darauf macht das Polizeipräsidium Köln anlässlich steigender Fälle aufmerksam. Die Polizei rät, bei vermeintlichen Schnäppchen misstrauisch zu sein. Kein Verkäufer verkauft sein Auto unter Wert. Bei den „Schnäppchen“ handelt es sich meist um gestohlene Fahrzeuge. Die mitgelieferten Papiere stammen aus Einbrüchen in Zulassungsstellen. 

Die Masche läuft laut Kölner Polizei immer wieder ähnlich ab. Übers Internet wird ein Fahrzeug zu einem Preis angeboten, der deutlich unter dem von vergleichbaren Fahrzeugen liegt. Interessenten erfahren, dass das Auto noch erhältlich ist, allerdings nicht, wie in der Annonce angegeben, in Wohnortnähe des Käufers, sondern weit entfernt. Die Idee dahinter ist aus Sicht der Betrüger einfach: Wer einen langen Anfahrtsweg auf sich nimmt, ist am Zielort unkonzentrierter und möchte auch nicht den ganzen Weg umsonst gemacht haben. Ist also eher bereit, Kompromisse zu machen. 

Die Polizei warnt vor weiteren Vorgehensweisen der Betrüger. So wird oftmals die vereinbarte Besichtigung des Fahrzeugs verzögert und findet schließlich im Dunkeln an einer Straße statt. Gebrauchtwagenkäufer sollten spätestens jetzt misstrauisch werden. Eine Besichtigung sollte immer tagsüber am Wohnort des Verkäufers erfolgen. Am besten versichert man sich, dass der Name des Verkäufers auf dem Klingelschild unter der angegeben Adresse vorhanden ist. Werden Treffpunkte und Zeitangaben kurzfristig geändert, kann dies auf eine Betrugsmasche hindeuten. 

Ebenfalls wichtig ist es, sich den Personalausweis des Anbieters zeigen zu lassen. Passt das Bild im Ausweis tatsächlich zu dem Aussehen des Anbieters? Oft werden aus Taschendiebstählen erlangte Ausweise für Verkäufe genutzt. Außerdem sollte man sich die Zulassungspapiere genau anzuschauen. Rechtschreibfehler in amtlichen Dokumenten weisen auf eine Fälschung hin. Auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist außerdem auf der Rückseite die Ausstellungsbehörde bereits aufgedruckt. Wenn diese nicht mit der Behörde auf der Vorderseite übereinstimmt, liegt eine Fälschung vor. Hat man Zweifel, kündigt man die telefonische Überprüfung des Autos bei der Polizei an. Meist werden dadurch die Verkaufsverhandlungen direkt beendet. 

Übrigens: Wer ein gestohlenes Fahrzeug kauft, erwirbt daran gemäß Paragraf 935 BGB kein Eigentum. Geld und Auto sind weg.

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