KFZ-Verbandskasten

Der Verbandskasten für Dein Auto – das musst du darüber wissen!

Wie lange ist ein Verbandskasten haltbar?

Der Inhalt eines Verbandskasten ist begrenzt haltbar. Beim Kauf sollte die Haltbarkeit noch mindestens 4 Jahre betragen. Das Ablaufdatum ist in der Regel auf den Verbandskasten aufgedruckt. Die Haltbarkeitsdauer wird übrigens nicht von der äußeren Schutzfolie beeinflusst. Diese können Sie also einfach entfernen.

Was muss im Verbandskasten sein?

Nach DIN 13164 gehören diverse Pflaster, Verbandsmaterialen, Tücher etc. in den Verbandskasten. Eine genaue Übersicht finden Sie auch auf dieser Seite. Entnehmen Sie etwas aus dem Verbandskasten, müssen Sie diesen später wieder auffüllen.

Was kostet es, wenn der Verbandskasten im Auto fehlt?

Ein fehlender Verbandskasten kostet 5 Euro. Fehlt vorgeschriebener Inhalt kostet das ebenfalls 5 Euro.

 

Bußgeldtabelle zum Verbandskasten

Verstoß Bußgeld
Erste-Hilfe-Kasten im Auto fehlt 5 €
Kfz-Verbandskasten ist abgelaufen 5 €
Inhalt vom Erste-Hilfe-Kasten nicht wie vorgeschrieben 5 €
Verbandskoffer im Omnibus fehlen oder sind nicht vorschriftsmäßig 15 €

 

Diese 10 Dinge müssen Sie beim Verbandskasten in Ihrem Auto beachten. Rechtliche Grundlagen und die günstigsten Bezugsquellen für einen KFZ-Verbandskasten.

Ganz egal ob in im eigenen PKW,  Bussen, Lastkraftwagen oder Mietwagen: Ein Verbandskasten gehört zur Grund- und Pflichtausstattung für jeden Kraftfahrer. In ihm finden sich die wichtigsten Materialien, und sind für den Notfall bereit. Die Leistung von Erster Hilfe ohne einen vernünftigen KFZ-Verbandskasten gestaltet sich gerade nach schwereren Unfällen fast unmöglich. Doch was geschieht, wenn der Verbandskasten im Auto fehlt? Was gehört in den Erste-Hilfe-Koffer? Und ist auch beim Motorrad der Verbandskasten Pflicht?

Das sagt der Gesetzgeber zum Thema Verbandskasten im Auto.

Gemäß § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist es Pflicht, im Auto stets einen Verbandskasten mitzuführen, der der DIN 13164 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist aber nicht nur in Pkw vorgeschrieben, sondern darüber hinaus auch in allen anderen Kraftfahrzeugen, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei mehr als 6 km/h liegt. In Kraftomnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen müssen sogar zwei Kästen vorhanden sein.

Der Verbandskasten ist beim Motorrad keine Pflicht, weil der Stauraum hier vergleichsweise gering ist. Hersteller bieten dennoch kompakte, fertig gepackte Erste-Hilfe-Sets an, die dieses Defizit auffangen können. Der eigenen Sicherheit zuliebe sollte deshalb auch in Roller, Motorrad & Co. der Verbandskasten nicht fehlen.

Der erste Hilfe Verbandskasten, eine Pflicht im PKW!

Das muss im KFZ-Verbandskasten enthalten sein:

Der Inhalt vom Kfz-Verbandskasten ist nicht in der StVZO selbst aufgeführt, sondern ergibt sich aus der dortigen Nennung der zutreffenden DIN-Norm 13164. Zulässig sind dabei alle entsprechenden Verbandskästen sowohl nach der Ausgabe 1998 als auch der aus 2014. Ein neuer Verbandskasten fürs Auto entspricht dabei immer der neueren Ausgabe, ältere Produkte können noch bis Erreichen der Haltbarkeit verwandt werden.

Der folgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Inhalte das Erste-Hilfe-Set in Ihrem Auto haben muss, um den Vorgaben zu entsprechen:

Anzahl Bezeichnung Größe
1 Verbandpäckchen DIN 13151-K klein
2 Verbandpäckchen DIN 13151-M mittel
1 Verbandpäckchen DIN 13151-G groß
1 Verbandtuch für Brandwunden DIN 13152-BR 40 x 60 cm
1 Verbandtuch DIN 13152-A 60 x 80 cm
4 Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6 cm
2 Fixierbinde DIN 61634-FB-6 6 x 400 cm
3 Fixierbinde DIN 61634-FB-8 8 x 400 cm
2 Dreieckstuch
6 Kompressen 10 x 10 cm
1 Rettungsdecke 210 x 160 cm
1 Heftplaster DIN 13019-A 5 m x 2,5 cm
1 14-teiliges Pflasterset
1 Erste-Hilfe-Schere DIN 58279-A 145
4 Einmalhandschuhe DIn EN 455
2 Feuchttuch für die Hautreinigung
1 Erste-Hilfe-Broschüre

Wichtig! Gemäß § 35h StVZO muss das Verbandsmaterial in einem geeigneten Behältnis aufbewahrt werden. Dieses muss den Inhalt vor Staub, Feuchtigkeit und Schmier- sowie Kraftstoffen schützen. Fremdstoffe können sonst schnell zum Verschleiß der Erste-Hilfe-Materialien führen und sie unbrauchbar machen.

Das sagt der Gesetzgeber zum Thema Verbandskasten im Auto:

Pkw-Verbandskasten: Die Haltbarkeit ist unbedingt zu beachten!

Ein abgelaufener Verbandskasten sollte unbedingt entsorgt werden (Sie können diesen ggf. auch als Schulungsmaterial für Erste-Hilfe-Kurse spenden). Die enthaltenen Produkte können trotz noch bestehender Verpackung verunreinigt oder verschlissen sein. Die fehlende oder eingeschränkte Sterilität kann bei Kontakt mit offenen Wunden schlimmstenfalls sogar zu lebensbedrohlichen Entzündungen führen. Zudem kann das Material porös geworden sein, sodass gerade Verbände bei Verwendung reißen könnten oder Bestandteile in Wunden hinterlassen.

Stellt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle zudem fest, dass die Haltbarkeit von Ihrem Verbandskasten im Kfz abgelaufen ist, droht ein Verwarn- oder Bußgeld in Höhe von 5 Euro.

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