Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgeld und Punkte in Flensburg, sondern auch seinen Versicherungsschutz, darauf weisen die Verkehrsexperten der Huk-Coburg-Versicherung hin. Insbesondere, wenn Schneematsch schon länger für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat.
Dabei reguliert die Kfz-Haftpflicht eines Unfallverursachers natürlich den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den Versicherten, der ohne Winterreifen einen Unfall verschuldet hat, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Und auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Dann zahlt die Haftflicht-Versicherung des Verursachers den Schaden nicht mehr komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Aber auch Kaskoversicherten, die ohne Winterreifen losfahren und ihren eigenen Wagen beschädigen, kann es passieren, dass sie nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommen.
In Deutschland herrscht situative Winterreifenpflicht, bei winterlichen Straßenverhältnissen – Eisglätte, Schnee etc. – müssen die Pneus aufgezogen sein. Wer die Regel missachtet, riskiert einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, wenn er von der Polizei angehalten wird. Kommt es zum Unfall oder wird der Verkehr durch die Falschbereifung behindert kann das Bußgeld auf bis zu 120 Euro steigen. (Hanne Schweitzer/SP-X)