Carsharing – Freies Parken für geteilte Autos

Carsharing-Autos sollen besondere Privilegien erhalten. Wie aus einem Gesetzentwurf hervor geht, plant die Bundesregierung, kostenloses Parken und spezielle Parkplätze für Fahrzeuge von Carsharing-Anbietern einzuführen. Zuständig für die genaue Gestaltung der Regelung wären dann wie im Fall der Elektroauto-Privilegien die jeweiligen Kommunen. Die Autos sollen zu diesem Zweck speziell gekennzeichnet werden. Die Pläne gelten sowohl für das stationsgebundene Carsharing als auch für sogenannte Free-Floating-Angebote, bei denen die Autos innerhalb eines definierten Gebietes an einem beliebigen Ort abgestellt werden können.

Um den Missbrauch der Regelung zu unterbinden, hat die Bundesregierung auch erstmals eine genaue Definition eines „Carsharingfahrzeugs“ verfasst. Es handele sich dabei um ein Kraftfahrzeug, das einer unbestimmten Anzahl von Fahrern und Fahrerinnen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten mit einschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden könne. Mietwagen fallen aus dieser Definition heraus, weil es bei ihnen an einer Rahmenvereinbarung fehlt. Aber auch kleinere private Carsharing-Modelle mit beschränktem Nutzerkreis – etwa eine Familie oder Nachbargemeinschaft – sind nicht integriert, da das Erfordernis des „unbestimmten Nutzerzahl“ nicht erfüllt ist. (Holger Holzer/SP-X)

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