Expertenantwort: Hauptuntersuchung für Elektroautos

Elektroautos genießen viele Vorteile. Unter anderem sind diese langfristig von der Kfz-Steuer befreit. Gibt es für Stromer auch bei der HU eine Sonderbehandlung?

Frage: Gelten für Elektroautos eigentlich bei einer HU anderen Regeln im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor? 

Antwort von Johannes Kautenburger, Kraftfahrzeugexperte der Sachverständigenorganisation KÜS:

„Wer auf ein Elektroauto umsattelt, muss sich in Hinblick auf die Hauptuntersuchung (HU) nicht großartig umstellen. Im Kern läuft für den Besitzer alles so wie bei einem Auto mit Verbrennerantrieb ab. Lediglich für den Prüfer gibt es ein paar andere Untersuchungsschwerpunkte.  

Wie alle anderen Pkw müssen sich entsprechend auch E-Autos dem offiziellen Technik-Check stellen, der ihnen die Tauglichkeit für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr bescheinigt. Im Vordergrund stehen auch hier Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Aspekte wie Licht, Bremsen, Reifen und Zustand des Fahrwerks. Handelt es sich um ein Neufahrzeug, wird der erste HU-Termin für Elektroautos ebenfalls erst 36 Monate nach der Erstzulassung fällig. Anschließend müssen E-Autos wie Pkw mit Verbrenner alle zwei Jahre das Prozedere über sich ergehen lassen. Wann der nächste Termin fällig wird, lässt sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise im Fahrzeugschein entnehmen. Außerdem gibt hierüber die HU-Plakette am hinteren Nummernschild Auskunft.  

In der Regel wird bei emittierenden Autos im Rahmen der HU parallel eine Abgasuntersuchungen (AU) durchgeführt. Bei rein batterieelektrischen Fahrzeugen entfällt diese naturgemäß, nicht allerdings bei Hybridfahrzeugen, die zwar ebenfalls elektrisch fahren können, aber eben außerdem über ihren zusätzlichen Verbrennungsmotor auch Abgase produzieren. Obwohl reine Elektroautos emissionsfrei fahren, müssen auch sie übrigens eine grüne Feinstaubplakette in der Windschutzscheibe tragen, die auch von Kfz-Überwachungsorganisationen ausgestellt wird. 

Im Rahmen der HU legen Prüfer bei E-Autos besonderes Augenmerk auf die Hochvoltkomponenten des Antriebs. Bei einer oberflächlichen Prüfung wird nach schadhaften oder fehlenden Isolierungen, Beschädigungen an Leitungen oder dem Batteriekasten, fehlenden Abdeckungen oder falschen Befestigungen gesucht. Alles, was einen Kurzschluss verursachen könnte, wird kritisch beäugt. Deshalb werden sogar die Ladekabel auf Beschädigungen hin überprüft. Außerdem wird nach Leckagen und dem Austreten gefährlicher Stoffe geschaut.  

Sollten sich im Rahmen der HU ein oder mehrere eklatante Mängel zeigen, wird in der Regel eine Nachuntersuchung notwendig. Innerhalb von vier Wochen muss dann auch ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug ein weiteres Mal vorgeführt werden, um die erfolgte Mängelbeseitigung zu demonstrieren. Wurde diese wie gefordert umgesetzt, wird die Plakette erteilt, die ein unbeanstandetes Auto bereits beim ersten Termin erhält. 

Eine Nachuntersuchung verursacht Zusatzkosten, weshalb es sich lohnen kann, das Fahrzeug vor dem ersten Hauptuntersuchungs-Termin einem Mängel-Check zu unterziehen. Ist etwa ein Scheinwerfer defekt oder ein Reifen abgefahren, sollten diese Probleme unbedingt bereits vor dem Untersuchungstermin behoben werden. Beim Tausch defekter Leuchtmittel zum Beispiel kann man oft auch selber Hand anlegen, zeigen sich hingegen Defekte an der Hochvolttechnik, sollten diese nur Profis beheben.  

Die HU kostet den E-Auto-Besitzer rund 40 Euro weniger, da wie bereits angedeutet keine Abgasmessung durchgeführt werden muss. Abhängig vom Bundesland sowie der durchführenden Organisation können die Preise etwas variieren. Sollte das E-Auto in die Nachuntersuchung müssen, werden allein für diese weitere 15 bis 25 Euro fällig.“

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