Lohnt es sich, mit einem Saisonkennzeichen zu fahren?

Wie der Name es schon verrät, gilt ein Saisonkennzeichen nicht das ganze Jahr über. Auf den ersten Blick sieht das zwar wie ein Nachteil aus, aber für einige Autofahrer kann es durchaus ein Vorteil sein. Aber für wen eignet sich das Saisonkennzeichen eigentlich besonders?

Sparen beim Fahren

Ein Saisonkennzeichen gilt nur für einen bestimmten Zeitraum von mindestens zwei und höchstens elf Monaten. In diesem begrenzten Zeitraum fallen für den Halter des Wagens auch reduzierte Sätze bei der Versicherung und der Kfz-Steuer an, die nur für den Saisonzeitraum berechnet wird. Interessant ist diese Lösung beispielsweise für die Besitzer von Saisonfahrzeugen wie Wohnmobilen, Cabrios und natürlich für Motorräder, die in der kalten Jahreszeit in die Garage gestellt werden. Um nicht zweimal pro Jahr zum An- und Abmelden zur Zulassungsstelle laufen zu müssen, gibt es das Saisonkennzeichen, was am Fahrzeug bleibt, selbst wenn es nicht genutzt wird.

Was ist an einem Saisonkennzeichen anders?

Verlängern lässt sich der Zeitraum, in dem ein Saisonkennzeichen gültig ist, leider nicht, in diesem Fall muss ein neuer Zulassungszeitraum bei der Zulassungsbehörde beantragt werden. Der gültige Zeitrahmen ist rechts auf das Kennzeichen geprägt. Die Zahl, die über dem Strich zu sehen ist, gibt immer den Monat an, wann die „Saison“ beginnt, die Zahl unter dem Strich zeigt an, wann sie endet. Ist ein Wohnmobil vom 1. Mai bis zum 1. November zugelassen, dann steht oben „05“ und unterhalb des Strichs die „11“. Eine Jahreszahl ist auf diesem besonderen Kennzeichen nicht angegeben, da das Saisonkennzeichen nur für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. 

Was kostet ein solches Kennzeichen?

Beantragt wird das Saisonkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsbehörde und es kostet je nach Aufwand zwischen 27,- und 35,- Euro. Die Besitzer des Fahrzeugs mit einem Saisonkennzeichen sollten sich penibel an den Zeitraum halten, in dem sie mit ihrem Wohnmobil, Motorrad oder Cabrio fahren dürfen. Tun sie es nicht, dann verstoßen sie gegen das sogenannte Pflichtversicherungsgesetz und begehen damit eine Straftat.

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