Outlander PHEV gehört zu den förderfähigen Elektrofahrzeugen.

Wirtschaftsminister Gabriel hat es verkündet, die im Mai vom Kabinett beschlossene Förderung von Elektro- und Plug-In Hybridfahrzeugen tritt in Kraft. Seit dem 2. Juli kann die Förderung beantragt werden.

Es war ein langer Kampf, aber jetzt steht fest: Die Förderung der Elektromobilität in Deutschland ist beschlossene Sache. Wie man an die Prämie kommt. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie lange es die Förderung gibt, die Antworten auf diese Fragen haben wir Ihnen in diesem 10-Punkte Katalog zusammengefasst.

10 FRAGEN zur Elektroauto-Kaufprämie beantwortet

1.) Ab wann kann ich den Umweltbonus beantragen?

Der Umweltbonus beträgt für reine Elektrofahrzeuge 4000 Euro und für Plug-In-Hybride 3000 Euro. Die Prämie gilt für Neufahrzeuge aller Hersteller, die sich am Programm beteiligen wollen. Die Hälfte des Umweltbonus wird unmittelbar auf den Kaufpreis erlassen (Herstelleranteil), den Bundesanteil überweist das BAFA direkt an den Antragssteller oder die Antragsstellerin.

2.) Wo kann ich meinen Antrag auf den Umweltbonus stellen?

Autokäufer können ihre Anträge direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausschließlich online stellen. Aus dem Kaufvertrag muss sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis ergeben.

Weitere Hinweise, welche Angaben Sie bei Antragsstellung machen müssen, finden Sie nach Inkrafttreten der Richtlinie hier und hier (PDF: 54 KB). Die BAFA zahlt den Bundesanteil des Umweltbonus (50%) dann direkt an den Endkunden aus. Übrigens: Den Umweltbonus erhalten auch solche Kunden, die das Fahrzeug leasen. Auch beim Kauf oder Leasen von Dienstfahrzeugen und gewerblichen Fahrzeugen kann man vom Umweltbonus profitieren.

3.) Erhalte ich auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge einen Umweltbonus?

Nein, gebrauchte Elektrofahrzeuge sind von der Kaufprämie nicht erfasst. Es werden Neuwagen gefördert, um den Markthochlauf zu stärken.

4.) Welche Elektrofahrzeuge werden gefördert? Erfasst die Richtlinie auch E-Bikes?

Gefördert werden elektrisch betriebene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge rein elektrisch oder als Plug-In-Hybrid. Darüberhinaus werden Fahrzeuge gefördert, die – gleich welchen Antriebs – keine lokalen CO2-Emissionen vorweisen, und Fahrzeuge, die – gleich welchen Antriebs – höchstens 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen. Einspurige Fahrzeuge, d. h. E-Bikes, werden also nicht gefördert. Eine Liste aller förderfähigen Elektrofahrzeuge finden Sie hier (PDF: 334 KB).

5.) Warum werden auch Plug-in-Hybride gefördert? Diese haben doch auch einen Verbrennungsmotor?

Plug-In-Hybride fahren im Unterschied zu sonstigen Hybridfahrzeugen für eine gewisse Strecke rein elektrisch und können extern mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Fahrzeuge mit Emissionen bis zu 50 g CO2/km werden mit 3000 Euro gefördert. Plug-in-Hybride erfüllen diese Voraussetzungen.

6.) Werden auch Wasserstofffahrzeuge gefördert?

Ja, Wasserstofffahrzeuge werden mit 4000 Euro gefördert, sofern deren Netto-Listenpreis des Basismodells unter 60.000 Euro liegt.

7.) Wer kann die Förderung erhalten?

Für die Förderung berechtigt sind private, gewerbliche und freiberufliche Antragsteller. Auch Dienstfahrzeuge und andere gewerbliche Fahrzeuge werden also gefördert.

8.) Werden reimportierte Fahrzeuge gefördert?

Nein. Das Fahrzeug muss erstmalig im Inland zugelassen werden. Das trifft auf Reimporte nicht zu.

9.) Wie wird sichergestellt, dass sich die Automobilindustrie beteiligt und keine Preisanpassungen vornimmt?

Die Automobilindustrie muss der BAFA mitteilen, mit welchen Fahrzeugmodellen sie sich beteiligen möchte. Die Beteiligung des Automobilherstellers wird im Kaufvertrag vermerkt. Für die Förderung der Fahrzeugmodelle wird der Netto-Listenpreis des Basismodells zum Stichtag 31.12.2015 festgelegt.

10.) Wie hoch ist der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge?

Der Umweltbonus beträgt für reine Elektrofahrzeuge 4000 Euro und für Plug-In-Hybride 3000 Euro. Die Prämie gilt für Neufahrzeuge aller Hersteller, die sich am Programm beteiligen wollen. Die Hälfte des Umweltbonus wird unmittelbar auf den Kaufpreis erlassen (Herstelleranteil), den Bundesanteil überweist das BAFA direkt an den Antragssteller oder die Antragsstellerin.

 

Was macht Mitsubishi? Förderung des Mitsubishi Outlander PHEV?

Ganz ohne die Staatlichen Fördermittel hat Mitsubishi von Anfang an den Kauf eines PHEV Outlander mit 4.000 € Sofortprämie belohnt. Bis jetzt hat sich Mitsubishi nicht dazu geäußert, welcher Preis nun auf dem Outlander Plug-in Hybrid stehen wird. In der offiziellen Liste der förderfähigen Fahrzeuge steht der Mitsubishi Outlander Plug-in Hybrid in allen drei Ausstattungsvarianten.

Da die staatliche Förderung “nur” 3.000 € beträgt und der Hersteller davon 50% tragen muss – leistet Mitsubishi von Beginn an mehr, als jetzt beschlossen wurde. Denkbar wäre eine Lösung, wonach der Staat den Käufer von Mitsubishi Outlander Plug-in Hybriden mit 1.500 € bezuschusst, der Hersteller bei der Förderung von 4.000 € bleibt und es sich damit zu einem Preisvorteil von 5.500 € addiert. Für unseren Dauertest-Mitsubishi würde das einen Kaufpreis von 46,110 € bedeuten (UVP: 51.610 €).

Sobald uns weitere Informationen zum Vorgehen und der aktuellen Preisgestaltung für den Outlander PHEV vorliegen, werden wir das hier veröffentlichen.

 

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