Welche Unterlagen braucht man beim Gebrauchtwagenkauf / Gebrauchtwagenverkauf?

In unserem ersten Gebrauchtwagen-Ratgeber-Beitrag haben wir euch darüber informiert, wie man ein Auto richtig sauber macht. Im zweiten Beitrag ging es um aussagekräftige und erfolgreiche Fotos, die den Verkaufspreis steigern können und nun geht es um die benötigten Unterlagen.
Es sind die glorreichen Sieben die bei einem Gebrauchtwagenverkauf dabei sein sollten, denn neben dem Auto (inkl. Schlüssel) sollten nachfolgende Unterlagen vorhanden sein:
Diese Fahrzeugpapiere dürfen / sollten bei keinem Gebrauchtwagenkauf fehlen
1. Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Die Zulassungsbescheinung Teil I war früher mal der Fahrzeugschein. Wie der Name schon verrät ist diese Bescheinigung im Fahrzeug mitzuführen. Hat der Fahrer diese Bescheinigung nicht, dann hat er hoffentlich sein Fahrzeug abgemeldet, in dem Fall hat er eine Abmeldebescheinigung. In dem Fahrzeugschein, also der Zulassungsbescheinigung Teil I steht der aktuelle Halter. Hier sollte man auch den Personalausweis kontrollieren.
2. Personalausweis vom Käufer / Verkäufer
Wer kauft das Auto, we verkauft es? Es macht Sinn sicherzustellen ob der Verkäufer auch der Besitzer des Fahrzeuges ist. Ist er es nicht? Hat er überhaupt die Berechtigung das Fahrzeug zu veräussern? Wenn ein Fahrzeug angemeldet übergeben wird, sollte man auch unbedingt den Personalausweis vom Käufer sehen und vertraglich eine Abmeldezeit / Ummeldezeit vereinbaren und ggf. dafür auch einen Pfand aushandeln der retourniert wird, wenn das Fahrzeug in dem Zeitfenster ab- oder umgemeldet wurde. Wer sein Fahrzeug über eine Profiplattform zum verkaufen von Autos verkauft, kann das Fahrzeug angemeldet übergeben, es wird per LKW abgeholt und man erhält binnen zwei Werktagen seine Abmeldebescheinigung per e-Mail.
3. Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Fahrzeugbrief. Dort steht stets der aktuelle Halter sowie der Vorhalter aufgeschrieben, ein Gewinn in Sachen Datenschutz, waren es beim Fahrzeugbrief noch bis zu sechs Halter die eingetragen waren. Damit man hier kein Schindluder treiben kann, werden in der Zulassungsbescheinigung Teil II die Gesamtanzahl der Halter eingetragen. Aus dem Grund lohnt sich beim Gebrauchtwagenankauf auch der Blick auf den Fahrzeugbrief bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Beim Gebrauchtwagenkauf sollte man unbedingt die Fahrgestellnummern / FIN (Fahrzeug-Identifizierungsnummern) überprüfen. Passen die Papiere zum Fahrzeug? Stimmen die Daten auch im Kaufvertrag? Die Fahrgestellnummer findet man in den Papieren, im Motorraum, rechts unten an der Windschutzscheibe oder aber auch im Bereich des Beifahrersitzes.
4. TÜV – Prüfbericht 
Hat das Fahrzeug noch TÜV? Ist die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen noch gültig? Gut! Aber das reicht nicht aus, man benötigt auch den sogenannten Prüfbericht der letzten TÜV-Untersuchung. Diese muss zwar nicht im Auto mitgeführt werden, man benötigt diese aber zur Anmeldung und es gibt die Pflicht zur Aufbewahrung bis zur nächsten Hauptuntersuchung.
Fehlt dieser HU-Bericht? Dann sollte man misstrauisch werden, es gibt auf den Prüfberichten öfters auch mal Hinweise auf Teile die an der Verschleissgrenze sind, hat der Verkäufer diese nicht ausgetauscht? Warum verschweigt er hier etwas? Wer sein Auto verkaufen will, der sollte am besten die TÜV-Prüfung vorziehen, denn mit zwei Jahren TÜV, verkauft man sein Fahrzeug besser und der Käufer geht auch auf eine Nummer sicherer.
5. Das Scheckheft nicht vergessen!
Ist das Fahrzeug Scheckheft gepflegt? Dann gehört das Scheckheft natürlich auch zu den wichtigen Unterlagen, in dem Fall ist dieses ja sogar eine Verkaufsförderungsmaßnahme, denn ein gut gewartetes Fahrzeug hat in der Regel keinen Wartungsstau und keine versteckten Kosten die noch auf den potenziellen Käufer zukommen können. Ist kein Scheckheft vorhanden sollte man erklären können warum dieses fehlt, hat man dieses verlegt? Dann kann man in der Werkstatt sich die alten Inspektionsrechnungen ausdrucken und ggf. ein neues Scheckheft nach stempeln lassen. Hat man die Inspektionen selber erledigt, weil man KFZ-Mechaniker ist, dann sollte man auch dies irgendwie nachweisen. Je neuer ein Fahrzeug umso wichtiger ist die Einhaltung der Wartungsintervalle beim Verkauf, aber auch ältere Fahrzeuge sollte man weiterhin gut pflegen.
6. Radio-Code und Bedienungsanleitungen
Moderne Fahrzeuge stellen oft “Umsteiger” vor Probleme, die Bedienkonzepte sind teilweise ja nicht gerade selbsterklärend. Aus dem Grund sollte die Bedienungsanleitung im Handschuhfach liegen. Der Radio-Code natürlich nicht, falls das Fahrzeug über ein Radio mit Radio-Code verfügt, dann muss man diesen beim Verkauf auch vorlegen können, denn ansonsten könnte eine leere Batterie den Käufer irgendwann mal die Musik gänzlich ausschalten.
7. Der Vertrag – wichtig beim Gebrauchtwagenkauf!
Wusstet ihr eigentlich, dass der Fahrzeugbrief gar kein Beweis dafür ist, wem das Auto gehört? Ein gültiger Vertrag muss her. Wer sein Auto verkaufen möchte, der braucht einen Vertrag. Hier gibt es viele Vordrucke im Netz. Den Vertrag am besten direkt vor Ort ausfüllen und auch hier noch einmal die Ausweise kontrollieren, genauso wie die Fahrgestellnummer, den Kilometerstand und die Beschädigungen vom Fahrzeug, die man im Verkaufsvertrag festhalten sollte.
Vermittelt man sein Fahrzeug über eine Autobörse, zum Beispiel: So verkauft man sein Auto – wird das Fahrzeug übrigens direkt zu Hause abgeholt. Stellt man sein Auto dort zur Vermittlung ein geben Händler aus ganz Deutschland Gebote für das inserierte Fahrzeug ab. Die Mitarbeiter von www.meinautomakler.de versuchen den besten Preis raus zu holen und schicken auch nur das beste Angebot weiter zum Kunden. Ist man mit dem Preis einverstanden wird das Fahrzeug abgeholt und der Verkäufer bekommt den Betrag in Bar. So einfach kann der Gebrauchtwagen-Verkauf sein und ihr wisst ja nun auch welche Unterlagen dafür zur Hand sein müssen.
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