Neue Regeln für private Fahrdienste

Die Politik hat den rechtlichen Rahmen für private Fahrdienste nun genauer geregelt. Und hält dabei an einem Unterscheidungsmerkmal gegenüber klassischen Taxis fest.  

Private Fahrdienste sind nun ausdrücklich erlaubt. Der Bundesrat hat die Reform des Personenbeförderungsrechts gebilligt, die Unternehmen wie Uber und Moia in Deutschland aus der juristischen Grauzone herausholt. Sie dürften nun ebenso wie Taxis offiziell Fahrgäste befördern. Allerdings gilt weiterhin wie bei Mietwagen-Diensten und im Unterschied zum Taxi für auftragslose Fahrzeuge eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz. Gebucht werden müssen sie per Telefon oder online, ein Herbeiwinken oder spontanes Einsteigen ist nicht möglich. Kommunen können aber künftig statt eines zentralen Stützpunktes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. 

Total
0
Shares
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Posts