Woher kommt eigentlich der Tankbeleg beim Plug-In Hybrid?

Wer einen Firmenwagen fährt oder als Selbstständiger seinen Wagen beruflich nutzt, der möchte gerne alle Kosten im Überblick behalten und dem Finanzamt zugänglich machen. Das war in den letzten Jahrzehnten auch sehr einfach. Tanken, Tankbeleg abheften. Kosten sind klar erkennbar. Der Tankbeleg dient als “Nachweis”. Aber wie ist das eigentlich bei einem Plug-In Hybriden oder einem Elektrofahrzeug?

PHEV: Der Tankbeleg vom E-Werk

Im letzten Artikel habe ich festgestellt: Wir zahlen 32.09 Euro-Cent je kWh Strom an unseren Energieversorger. Das ist nicht billig, aber es ist für das gute Gewissen, keinen Atomstrom und keinen Kohlestrom (ect) zu finanzieren. Wir zahlen für 100% Öko-Strom.

Bei einem aktuellen Verbrauch von 260 kWh-Strom per Monat sind das 83 € im Monat an Stromkosten. Im Gegensatz zu den Tankrechnungen bekommen wir aber keinen Nachweis nach jedem Ladevorgang. Was wäre denn nun, wollten wir die Kosten für den Strom absetzen? Der Mitsubishi Outlander PHEV Dauertestwagen ist ja ein “Testfahrzeug” und wir könnten diese Kosten sicherlich dem Finanzamt gegenüber geltend machen. Aber wie?

Exclusiver Stromzähler für den PHEV

Aktuell verzichten wir auf eine Verrechnung der Ladekosten mit dem Finanzamt. Einfach weil die Trennung von “dienstlichen” und “privaten” Fahrten noch über den Steuerberater und das Finanzamt geklärt werden müssen. Ein Fahrtenbuch für den PHEV führen wir derzeit nicht. Für den Fall einer positiven Klärung haben wir jedoch bereits vorgesorgt.

mobile ladebox test
e-car-tec.de | 22 kW Mobile Ladebox

Mit einem extra Stromzähler des E-Werk haben wir eine geeichte Stromabnahme in der Garage installiert. So ein Stromzähler kostet nicht die Welt. Garantiert aber am Ende eine dezidierte Kontrolle der entnommenen Strommenge. Und damit einen Nachweis über den Stromverbrauch.

An diesem Stromzähler wurde ein 32A-CEE Stecker montiert, so kann diese Stromdose auch nicht für “normale” Verbraucher angezapft werden.

Weil wir bei mein-auto-blog noch weitere E-Autos fahren – in Kürze ein Tesla Model S und eine elektrische B-Klasse von Mercedes-Benz – haben wir uns für eine Wallbox entschieden, die man sich auch in den Kofferraum legen kann. Wir testen derzeit die “mobile Ladebox” von car-go-eletric.de. Mit bis zu 22 kW-Ladeleistung wird hier maximale Funktionalität gewährleistet. Zudem können wir dem Finanzamt gegenüber gewährleisten, den entnommenen Strom auch wirklich nur für E-Fahrzeuge zu nutzen.

Verrechnung mit den “NEFZ-Daten”?

Viele Dinge in Verbindung mit dem Finanzamt werden nach Gusto der Finanzämter reguliert. Während das eine Finanzamt die “Verrechnung” von Stromkosten auf Basis der “Hersteller-Angaben” berücksichtigt und akzeptiert, pochen andere Finanzämter auf eine “solide” Abrechnung.

Um den Diskussionen aus dem Weg zu gehen empfehlen wir den “Stromzähler” am Ladepunkt. Die Kosten für die Installation des Stromzählers, in unserem Fall waren es 180 €, darf man dann auch gleich mitangeben.

 

Wallbox mit Ladeprotokoll

Eine weitere Alternative stellt eine Wallbox mit einem eigenen Abrechnungssystem dar. Der Anbieter “The new Motion” bietet eine solche Lösung zum Beispiel an. Bislang konnten wir diese Möglichkeit noch nicht testen.

 

 

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