Nach KFZ-Unfall: Brauche ich einen KFZ-Gutachter und wer trägt die Kosten?

Nach Erfahrung der Experten von Gutachterix sollten Sie nach einem fremdverschuldeten Unfall besser einen unabhängigen Gutachter beauftragen statt dem Versicherungsgutachter zu vertrauen. Dies spart Ihnen eine Menge Zeit, Ärger und Geld. Neben den genannten Vorteilen genügt ein Anruf und der Unfallgutachter besichtigt das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort.

Zusammenfassend sind Sie mit der Bezifferung des Schadens durch ein Unfallgutachten auf der sicheren Seite. Beauftragen Sie den KFZ-Gutachter unbedingt selbst. Wenn Sie unverschuldet in einen KFZ-Unfall verwickelt sind, stellt sich die Frage, wie Sie am besten vorgehen. Als Geschädigter müssen Sie der gegnerischen Versicherung Ihre Ansprüche mitteilen. Ohne entsprechende Fachkenntnisse ist dies nahezu unmöglich. Deshalb ist es ratsam, den Schaden am eigenen Fahrzeug von einem unabhängigen KFZ-Gutachter beziffern zu lassen.

Wie ist der Ablauf und wer trägt die Kosten für das Gutachten?

Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Unfallgutachter Ihrer Wahl. Die Unabhängigkeit ist nur gegeben, wenn Sie diesen selbst beauftragen. Die Profis von Gutachterix informieren Sie über den Ablauf.

Ist der Schaden über der Bagatellgrenze von zurzeit rund 750 Euro, können Sie das Gutachten in Auftrag geben. Handelt es sich um einen Bagatellschaden, können Sie ein so genanntes Kurzgutachten in Auftrag geben.

Wie erkenne ich einen Bagatellschaden?

Für einen Laien ist es fast unmöglich, die Schwelle vom Bagatellschaden zu einem größeren Schaden zu erkennen. Oftmals liegen die Schäden versteckt unter der Stoßstange oder Verkleidung. In diesem Fall ist ein kostengünstiges Kurzgutachten die beste Wahl.

Gibt es Fristen zu beachten und wie lange dauert die Schadenabwicklung ungefähr?

Am besten melden Sie den Schaden unverzüglich der gegnerischen Versicherung. Jeder Versicherer kann hierbei seine eigenen Fristen festsetzen. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie den Schaden binnen einer Woche melden.

Die Schadenregulierung kann zwischen zwei und acht Wochen dauern. Je nachdem, wie komplex der Sachverhalt ist und ob noch Unterlagen angefordert werden müssen, kann dies in Einzelfällen auch länger dauern.

Vergessen Sie nicht, eine Abtretungserklärung zu unterzeichnen. Nur dann kann Ihr KFZ-Gutachter direkt mit der Versicherung abrechnen.

Was sind die Vorteile eines Unfallgutachtens gegenüber einem Kostenvoranschlag?

Ein Gutachten enthält neben der Bezifferung des Schadens und einer detaillierten Schadendokumentation in Wort und Bild auch Informationen zu Wertminderung, Reparaturkosten und Nutzungsausfall. Der Sachverständige nimmt das Fahrzeug sehr genau unter die Lupe und prüft es auch auf verdeckte Schäden, die vom Unfall verursacht wurden. Sollte der Schaden so hoch sein, dass eine Reparatur nicht rentabel ist, bestimmt der Unfallgutachter den Restwert und den Wiederbeschaffungswert.

Weitere Vorteile eines Gutachtens sind, dass Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nachkommen und nur die tatsächlichen Kosten geltend machen. Ebenfalls werden diese Gutachten auch gerichtlich akzeptiert.

Ein Kostenvoranschlag – meist von einer Werkstatt – beziffert lediglich die zu erwartenden Material- und Reparaturkosten. Um der Versicherung den Schaden detailliert darlegen zu können, benötigt es allerdings meist mehr als nur die reinen Reparaturkosten.

Die Versicherung möchte die Kosten so gering wie möglich halten, deshalb sollten Sie sich nicht mit dem von der Versicherung vorgeschlagenen Unfallgutachter zufriedengeben, sondern diesen selbst beauftragen. Nur dann ist gewährleistet, dass Ihr Schaden bestmöglich reguliert wird

 

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