Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung passiert Bundesrat – Die E-Scooter können kommen

Lange wurde sie angekündigt und zuletzt heftig diskutiert: Seit heute ist die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung in der Straßenverkehrsordnung verankert.

Seit vielen Monaten werden die Medien nicht müde anzukündigen, dass Elektro-Tretroller und andere Elektrokleinstfahrzeuge demnächst für den Einsatz im deutschen Straßenverkehr zulässig sind. Die entsprechende Verordnung (eKFV) wurde heute vom Bundesrat offiziell abgesegnet. Allerdings beinhaltet die finale Fassung weniger Freiheiten als zunächst angedacht.

Eine Besonderheit der ursprünglich von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vorgelegten Version der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung war die Einführung einer Kategorie bis maximal 12 km/h schneller Ministromer, mit denen man auch Fußwege nutzen darf. Gegen diese Sonderregelung formierte sich allerdings starker Widerstand, was letztlich zur Streichung des Passus führte. Damit bleibt es bei Fahrzeugen, die maximal 20 km/h schnell sind und die bei der Wegnutzung dem Fahrrad gleichgestellt sind. Für die Nutzung braucht es keinen Führerschein und keinen Helm, die Altersgrenze beträgt 14 Jahre. Für die Fahrzeuge benötigt man eine Versicherungs- jedoch keinen Zulassungsnachweis. Zur Sicherheitsausstattung gehören Beleuchtung, seitliche Reflektoren, eine Klingel und zwei Bremsen. Außerdem wird eine Lenker- oder Haltestange vorausgesetzt. Anders als bei Fahrrädern gilt für E-Scooter die Promillegrenze für Kraftfahrzeugnutzer. Das heißt im Normalfall 0,5 und bei Führerscheinneulingen sogar 0,0 Promille.

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