Ratgeber: Autofahren bei Schnee und Glatteis
Die kalte Jahreszeit mit Schneefall und Blitzeis hat nicht nur unfalltechnisch gefährliche Tücken. Auch rechtlich kann es einen Autofahrer kalt erwischen – wenn er nicht vorsichtig genug ist.
Wenn die gewohnte Umgebung von einer dicken Schicht Schnee bedeckt ist, sind viele Autofahrer verunsichert. Dabei genügt es eigentlich, auf den gesunden Menschenverstand zu vertrauen und sich möglichst vorsichtig zu verhalten. So ist man auch rechtlich auf der sicheren Seite.
Ist das eigene Auto zugeschneit, sollte man nicht losfahren, ehe man den Wagen von Schnee und Eis befreit hat. Sowohl die Front- wie auch die Seitenscheiben müssen freigekratzt sein – kleine „Gucklöcher“ genügen nicht. Das gilt auch für die Spiegel. Zudem muss eine dicke Schneekapuze auf dem Dach weggefegt werden, da sie während der Fahrt herunterrutschen oder –wehen kann und so die eigene Verkehrssicherheit oder die der anderen gefährdet. Auch das Kennzeichen muss von Schnee befreit werden. Wird man von der Polizei erwischt, droht in allen Fällen ein Bußgeld zwischen fünf und 25 Euro.
Bei winterlichem Wetter muss der Fahrer seine Fahrweise so anpassen, dass er jederzeit gefahrlos lenken und rechtzeitig anhalten kann. Generell wird Mitschuld an einem Glatteis-Unfall immer dann angenommen, wenn das Fahrzeug aufgrund des Eises ins Rutschen geraten ist. Verliert ein Autofahrer bei Glatteis die Kontrolle über seinen Wagen, spricht nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ein Anscheinsbeweis dafür, dass er nicht mit angepasster Geschwindigkeit gefahren ist oder ein Fahrmanöver gestartet hat, das den Witterungsverhältnissen nicht angemessen war. Das gilt auch für Blitzeis – hier handelt es sich nicht um höhere Gewalt, die eine Haftung des Autofahrers entfallen ließe.
Zur nötigen Sorgfalt gehört auch, sich an die Winterreifenpflicht zu halten. Von der Polizei bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerpneus erwischt, drohen sonst ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei einem Unfall sind die Strafen höher, zudem ist eine Mitschuld wahrscheinlich.
Ein übliches Szenario bei starkem Schneefall ist auch das zugeschneite Verkehrsschild. Grundsätzlich sind Schilder mit Tempolimits oder Parkverboten nur dann gültig, wenn der Autofahrer sie auch auf den ersten Blick wahrnehmen kann. Das ist aber kein Freibrief: Wer sich darauf beruft, ein Schild nicht gesehen und nicht gekannt zu haben, muss das im Zweifel nachweisen.
Dabei könnte zwar ein Autofahrer, der ein verschneites Zone-30-Schild in einer fremden Stadt übersehen hat, gute Karten haben. Nicht aber jemand, der tagtäglich auf dem Weg zur Arbeit an dem Verkehrszeichen vorbeikommt. Außerdem setzt die Straßenverkehrsordnung nach Angaben des Anwaltvereins ein gewisses Mitdenken des Autofahrers voraus: Zum Beispiel, dass man sich vor dem Parken nach möglichen (zugeschneiten) Verbotsschildern umsieht. Aber auch, dass man bestimmte Schilder an ihrer Form erkennen kann, so zum Beispiel das achteckige Stoppschild.
Text: Hanne Lübbehüsen/SP-X
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