Alufelgen – muss man neue Räder am Auto eintragen beim TÜV?

Alufelgen – ist neue Räder am Auto eintragen beim TÜV Pflicht?

Beim Kauf neuer Felgen stellen sich viele Autobesitzer die Frage, ob diese beim TÜV einzutragen sind. Pauschal lässt sich dies nicht beantworten. Denn es hängt von der Art der Räder sowie vom Fahrzeug selbst ab, ob eine Eintragung der Alufelgen ins TÜV erforderlich ist. Dieser Beitrag soll eine umfassende Antwort auf die Frage liefern und Ihnen obendrein Tipps zur richtigen Vorgehensweise geben.

Die Bedeutung des Gutachtens

Bevor es an die Eintragung der Alufelgen geht, ist ein Blick in das Gutachten zu werfen. Ein solches gibt es für jedes Produkt und für jede Art von Fahrzeug. Dieses legt fest, ob und wann eine Alufelge eintragungspflichtig ist. Stellen Sie sich also die Frage: “Alufelgen – muss man neue Räder am Auto eintragen beim TÜV?”, so finden Sie beim Gutachten die richtige Antwort. Die entsprechenden Informationen können Sie mittlerweile in einer Vielzahl von Online Shops abrufen.

Die Bedeutung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)

Entscheiden Sie sich für eine Felge mit ABE, so ersparen Sie sich großen Aufwand. Bei der ABE handelt es sich um einen Prüfbericht, der für all jene Fahrzeuge gilt, die in ihm erwähnt werden. Ist also Ihr Auto im Bericht angeführt, so können Sie die betreffende Alufelge problemlos in Ihrem Auto verbauen. Doch trotzdem ist Vorsicht geboten: achten Sie unbedingt darauf, dass Sie alle in der ABE aufgelisteten Auflagen erfüllen. Befindet sich Ihr Fahrzeug im Originalzustand, so sind die Felgen in der Regel eintragungsfrei.

Bei Felgen mit ABE handelt es sich für gewöhnlich um Räder, die über dieselben Dimensionen wie serienmäßig verbaute Produkte verfügen. Es ergibt sich damit kein Risiko bei ihrer Verwendung im Straßenverkehr. Zu achten ist jedoch auf die Größe der Reifen. Auch sie müssen dem Wert entsprechen, der in Ihrem Fahrzeugpapieren angeführt ist. Entscheiden Sie sich für Alufelgen mit ABE, ändern Sie also lediglich die Optik Ihres Fahrzeugs – die Dimensionen bleiben stets gleich.

Doch es gibt auch Felgen, die trotz ABE eintragungspflichtig sind. Dies wird in das Dokument mit der Abkürzung “A01” eingetragen. Des Weiteren müssen Sie die ABE bei jeder Fahrt mitführen. Wollen Sie sich dies ersparen, so tragen Sie die Änderung in Ihre Fahrzeugpapiere ein.

Darauf ist beim Lesen von Gutachten zu achten

Wollen Sie wissen, ob Sie Ihre Felgen nun eintragen müssen, sollten Sie dazu imstande sein, Gutachten richtig zu interpretieren. Diesbezüglich ist anzumerken, dass in jedem Schriftstück dieselben Abkürzungen verwendet werden. Sie müssen also über deren Bedeutung Bescheid wissen, wenn Sie Informationen zur Eintragungspflicht erhalten wollen. Werfen Sie dafür einfach einen Blick in die Anlagen. Sie enthalten Auflagen, die erfüllt sein müssen, um eine Eintragungspflicht zu umgehen.

Was hat es mit der EG-/ECE-Typengenehmigung auf sich?

Bei der EG-/ECE-Typengenehmigung handelt es sich um eine ABE, die in ganz Europa gilt. Damit ist jede Felge, für die jene Art der Genehmigung vorliegt, in allen Mitgliedsstaaten der EU zugelassen. Fahren Sie mit Ihrem Wagen also häufig ins Ausland und lassen dort Ihre Autoteile montieren, kann es sich lohnen, zu einem Zubehör mit EG-/ECE-Typengenehmigung zu greifen. Eine solche Bestätigung erhalten nur Teile, bei denen es bei der Herstellung keine Abweichung vom Typmuster gab. Auch Staaten, die nicht Teil Europas sind, haben seit 1997 die Möglichkeit, Teil jenes Abkommens zu werden. Damit gilt die EG-/ECE-Typengenehmigung mittlerweile auch in Neuseeland, Brasilien und Australien. Felgen dieser Art können in den erwähnten Staaten ohne Eintragung an Ihrem Wagen befestigt werden.

Wodurch zeichnet sich das Teilegutachten aus?

Das Teilegutachten gemäß §19(3) STVZO ist Bestandteil jeder ABE. Allerdings steht es auch für Felgen, bei denen ein Umbau auf andere Dimensionen möglich ist, zur Verfügung. Werte wie Durchmesser, Breite und Einpresstiefe können also variieren. Allerdings bewegen sich diese Faktoren stets in einem definierten Rahmen – große Abweichungen sind daher nicht vorhanden. Auch sind im Teilegutachten genaue Vorlagen zum Umbau des Fahrzeugs vorhanden. Sofort nach der Installation der neuen Autoteile, erlischt die Betriebserlaubnis für den Wagen. Sie dürfen mit den umgebauten Felgen dann nur noch den Weg zum TÜV zurücklegen. Dieser überprüft dann, ob die verbauten Teile mit den Angaben im Teilegutachten übereinstimmen. Auch kontrolliert er, ob der Umbau fachgerecht vorgenommen wurde. Gibt es in beiden Punkten nicht zu beanstanden, so erstellt der TÜV gemäß der Auflage A02 eine Bescheinigung. Anhand dieser lässt sich die bauliche Veränderung an Ihrem Fahrzeug in die Zulassungspapiere eintragen.

Die Einzelabnahme für spezielle Felgen

Haben Sie Felgen ins Auge gefasst, für die es weder eine ABE noch ein Teilegutachten gibt, können Sie eine Einzelabnahme in Erwägung ziehen. Allerdings darf diese nur ein Prüfer mit besonderer Genehmigung durchführen, wobei der Prozess für Sie auch mit höheren Kosten verbunden ist. Auch müssen Sie sich des Risikos bewusst sein, dass jenes Vorgehen keine Garantie für eine Eintragung ist. Wollen Sie diesem Szenario entgegenwirken, holen Sie sich bereits vor Ihrem Kauf Informationen vom TÜV ein. So wirken Sie einer unklugen Investition entgegen.

Auch ist ein strategisches Vorgehen vonnöten, damit Ihnen eine Einzelabnahme genehmigt wird. So können Sie sich im Vorfeld auf die Suche nach einem Vergleichsgutachten begeben. Zeigen Sie dieses bei Ihrer Prüfstelle vor. In der Regel wird Ihnen die Eintragung dann problemlos gewährt.

Ist eine Eintragung trotz Festigkeitsgutachten notwendig?

Ein Festigkeitsgutachten beschreibt die Festigkeit der Alufelgen. Um diese Eigenschaft zu ermitteln, erfolgt die Festigkeitsprüfung am Zubehör an einer durch den KBA anerkannten Prüfstelle. Dabei ermitteln Experten, wie sich eine starke Belastung auf eine Felge aus Leichtmetall auswirkt. Liegen die bei diesem Test ermittelten Werte innerhalb des im Voraus definierten Grenzbereichs, so stellt die Prüfeinrichtung ein Festigkeitsgutachten aus. Dieses Dokument bestätigt, dass die Alufelge selbst hohen Belastungen standhält und unter diesen Bedingungen eine sichere Navigation des Wagens erlaubt. Verfügen Ihre Felgen ausschließlich über dieses Gutachten, so reicht es für eine Eintragung nicht aus. Sie müssen in diesem Fall eine Einzelabnahme veranlassen. Informationen über das Zusammenspiel von Felgen und Wagentyp sind im Festigkeitsgutachten nicht vorhanden.

Informieren Sie sich stets im Voraus

Damit Sie beim Kauf Ihrer Felge eine wohlüberlegte Entscheidung treffen, sollten Sie sich schon im Vorfeld darüber schlau machen, welche Gutachten für das betreffende Modell zur Verfügung stehen. Auch müssen Sie Auflagen überprüfen. Bedenken Sie, dass nicht jedes Zubehör, das über eine ABE verfügt, auch ohne Eintragung zulässig ist. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einer Fachkraft beraten. So vermeiden Sie am Ende Strafen un damit hohe finanzielle Einbußen. Ist für Ihr Fahrzeug keine Betriebserlaubnis vorhanden, so kostet Sie dies bis zu 100 Euro.

Achten Sie beim Studieren des Dokuments darauf, dass es sich um das passende Gutachten für Ihren Wagen handelt. Auflagen für einzelne Modelle werden nämlich oftmals ab einem bestimmten Baudatum geändert. Die Bestimmungen sind sich dabei oft ähnlich, aber es gibt trotzdem einige Abweichungen. Gehen Sie beim Durchlesen des Schriftstücks also äußerst genau vor, um Fehler zu vermeiden.

Alufelgen – muss man neue Räder am Auto eintragen beim TÜV? Das Fazit

Ob Sie die Alufelgen eintragen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Wollen Sie sich diesen Prozess ersparen, sollten Sie ausschließlich zu Zubehör mit ABE oder EG-/ECE-Typengenehmigung greifen. Doch lesen Sie sich die Genehmigung genau durch – denn einige Felgen sind trotzdem eintragungspflichtig. Wollen Sie sich das ständige Mitführen der ABE beim Autofahren ersparen, so lassen Sie sich die Änderungen an Ihrem Wagen in die Fahrzeugpapiere eintragen.

Ihr Fahrzeug ist für den Straßenverkehr nur dann zulässig, wenn alle verbauten Teile vom TÜV als “sicher” angesehen werden – dies gilt vor allem für das Zusammenspiel derselben.

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