Bußgeldkatalog für PKW-Fahrer

Bußgeldkatalog für PKW-Fahrer – Welche Sanktionen erwarten Verkehrssünder?

Welche Sanktionen Sie als Verkehrssünder erwarten sowie viele weitere Informationen zum Verkehrsrecht, haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Wenn Sie nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wissen möchten, auf welche Sanktionen und womöglich welches Bußgeld Sie sich einstellen können, können Sie sich hier informieren.

Die wichtigste Regel im Verkehrsrecht lautet: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert gegenseitige Rücksichtnahme, unter ständiger Vorsicht. Alle Verstöße regelt die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO.

Stress, Zeitdruck und Unaufmerksamkeit führen fast immer zu einem Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht. Um auf fehlerhaftes Verhalten hinzuweisen sowie als Erziehungsmaßname, können Behörden auf mehrere Sanktionen zurückgreifen. Der aktuell gültige Bußgeldkatalog 2020 regelt klar, welche Folgen ein Verstoß mit sich bringt. Neben Bußgeldern in unterschiedlicher Höhe, können sogar Fahrverbote ausgesprochen und Punkte in Flensburg verteilt werden.

Was regelt der Bußgeldkatalog?

Der Bußgeldkatalog, kurz BKat, regelt die bundesweite Ahndung von verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten. Er wird in regelmäßigen Abständen an rechtliche Bestimmungen angepasst. Kurz und bündig erläutert er alle theoretisch möglichen Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht und regelt Sanktionen.

Die Straßenverkehrsordnung steht allen voran. Von der Vorfahrtsregel, über das Verhalten an Ampeln und Fußgängerüberwegen bis hin zu Geschwindigkeitsbeschränkungen; die Straßenverkehrsordnung regelt für Verkehrsteilnehmer das Verhalten im Straßenverkehr.

Weitere wichtige Grundlagen für den Bußgeldkatalog bilden zudem die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), die Fahrerlaubnisverordnung (FeV), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV).

Zu den wichtigsten Kategorien im Punkte- und Bußgeldkatalog sind:

  • Abstandsverstöße
  • Alkohol- und Drogenverstöße
  • Geschwindigkeitsverstöße
  • Park- und Halteverstöße
  • Rotlichtverstöße
  • Verstöße gegen die Vorschriften zum Wenden, Rückwärtsfahren oder Abbiegen
  • Überholverstöße
  • Vorfahrtsverstöße

Wie hoch können Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog ausfallen?

Es gibt keine pauschale Aussage zu der Frage: Wie hoch Bußgelder aus dem Bußgeldkatalog ausfallen können. Die Spanne reicht von wenigen Euros für Parkverstöße bis hin zu mehreren hunderten Euros für gravierende Eingriffe in den Straßenverkehr. Das Überqueren eines Bahnübergangs bei einer geschlossenen Halbschrank ist mit aktuell 700 Euro Strafe dotiert. Zudem sind höhere Bußgelder möglich, wenn ein Verstoß wiederholt verübt wird,

Für jedes Bußgeld, das 55 Euro übersteigt wird zudem ein Bußgeldverfahren eröffnet. Es wird also ein Bußgeldbescheid erstellt mit welchen weitere Gebühren und Auslagen anfallen für den reinen Verwaltungsakt. Bei einer Geldbuße bis zu 55 Euro liegt es im Ermessen der Behöre eine Verwarnung auszusprechen. Gebühren und Auslagen fallen in diesem Fall nicht an. Wird die Verwarnung jedoch nicht angenommen und das Verwarngeld nicht fristgerecht bezahlt, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet.

Wie viele Punkte drohen laut Bußgeldkatalog bei einem Verstoß?

Der vom Kraftfahrtbundesamt mit Sitz in Flensburg entworfenen Bußgeldkatalog umfasst auch den Punktekatalog. Im Mai 2014 wurde das deutsche Punktesystem überarbeitet. Es genügen mittlerweile 8 Punkte für einen Fahrerlaubnisentzug.

Seit Reform des Systems können Verkehrsverstöße lediglich mit maximal drei Punkten sanktioniert werden. Wann wie viele Punkte drohen, richtet sich nach der jeweiligen Schwere des Verstoßes.

Eine einfache Ordnungswidrigkeit wird ohne Punkt sanktioniert. Alle verkehrsgefährdenden und -beeinträchtigenden Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 Punkt in Flensburg sanktioniert. Ordnungswidrigkeiten mit einem verhängten Fahrverbot, die mit einer Straftat einhergehen ohne Fahrerlaubnisentzug werden mit 2 Punkte sanktioniert. Jede Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis wird mit maximal 3 Punkten sanktioniert.

Verstöße gegen die Parkordnung sowie geringfügige Überschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzung bis zu 20 km/h pro Stunde werden als einfache Ordnungswidrigkeit gewertet. Alle schwerwiegenderen Verkehrsverstöße mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h werden deutlich schärfer sanktioniert. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die deutlich höher liegen – ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften und ab 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften – sind immer als verkehrsgefährdend einzuordnen. Sie führen in allen Fällen zu einem einmonatigem Fahrverbot.

Punkte in Flensburg – Welche Auswirkungen?

Verkehrsteilnehmer, die viele Punkte in Flensburg gesammelt haben, müssen mit Konsequenzen rechnen. Ein hoher Punktestand deutet immer auf regelmäßige Regelmissachtungen hin, da Punkte nur vergeben werden, wenn beeinträchtigende oder verkehrsgefährdende Ordnungswidrigkeiten festgestellt wurden.

Das bleibt den Flensburgern Ordnungshütern nicht verborgen. Unterschiedliche Schritte werden seitens der Behörde eingeleitet. Sind Kfz-Fahrer nicht einsichtig und halten sich nicht an die Regeln werden weitere Sanktionen je Punktestand vorgenommen:

  • Bei bis zu 3 Punkten: Der Fahrer ist vorgemerkt. Mit Konsequenzen hat der Fahrer noch nicht zu rechnen.
  • Bei zwischen 4 und bis zu 5 Punkten: Erhält der Fahrer eine schriftliche Ermahnung. Zudem weist das Kraftfahrtbundesamt mit dieser Ermahnung zum Punkteabbau auf eine freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hin.
  • Bei 6 und 7 Punkten: Hier wird es kritisch. Dem Betroffenen wird eine kostenpflichte Verwarnung ausgesprochen. Der Abbau der Punkte ist nun nicht mehr möglich.
  • 8 Punkte: Der Fahrer hat den maximalen Punktestand erreicht. Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Häufig ist der Entzug der Fahrerlaubnis an eine Sperrfrist von 6 Monaten gekoppelt. Danach muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Ab wann verfallen Punkte beim Kraftfahrtbundesamt?

Punkte, die nach Bußgeldkatalog vergeben wurden, verfallen nach einigen Jahren automatisch. Der Punktestand lässt sich also nicht nur durch die Teilnahme an einem Abbauseminar verringern. Der automatische Verfall von Punkten steht jedoch in Abhängigkeit mit der Höhe der Punkte. Die Punkte in Flensburg verfallen wie folgt:

  • Ein einzelner Punkt verfällt automatisch nach 2 ½ Jahren
  • Zwei angehäufte Punkte verfallen automatisch nach 5 Jahren
  • Drei angehäufte Punkte verfallen automatisch nach 10 Jahren

Telefonieren am Steuer: So sanktioniert der Bußgeldkatalog

Das Telefonieren am Steuer oder die Nutzung von Smartphones für Textnachrichten und Selfies zählt zu den erheblichen Risiken für die Verkehrssicherheit. Der Fahrer wird dadurch unweigerlich abgelenkt. Aus diesem Grund wurden die Sanktionen in Bezug auf die Smartphone- und Telefonnutzung am Steuer im Jahr 2017 in den Bußgeldkatalog aufgenommen, angepasst und ergänzt.

Betrug das Bußgeld vor der Gesetzesänderung noch 60 Euro, wurde der Sanktionsbetrag mittlerweile auf 100 Euro erhöht. Werden andere Verkehrsteilnehmer im Zuge der Telefon-, Handy- und Smartphonenutzung gefährdet erhöht sich das Bußgeld um weitere 50 Euro, auf 150 Euro. Damit verbunden kassiert der Fahrer 2 Punkte in Flensburg. Diese sind an ein einmonatiges Fahrverbot gekoppelt. Anders verhält es sich bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung. Die korrekte Nutzung der Freisprecheinrichtung bleibt sanktionsfrei.

Da die Smartphonesucht nicht nur ein Problem bei Autofahrern ist, werden auch Radfahrer bei Verstößen zur Kasse gebeten. Hier sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro vor. Fußgänger bleiben sanktionsfrei.

Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog für Fahranfänger in der Probezeit

Für Fahranfänger hält der Bußgeldkatalog weitere Sanktionen bereit. Die einzelnen Tatbestände werden in zwei Kategorien geregelt. Diese sind nach A- und B-Verstößen kategorisiert.

Bei dem sogenannten A-Verstoß handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Bei dem sogenannten B-Verstoß handelt es sich um eine schwerwiegende Verkehrsgefährdung, die aber nicht zwangsläufig mit einer direkten und unmittelbaren Gefährdung verbunden ist. Eine Anrechnung auf die Probezeit findet jedoch erst statt, wenn das Bußgeld 60 Euro oder mehr beträgt. Angerechnet auf die A- und B-Verstöße können zudem die Verlängerung der Probezeit oder die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar anberaumt werden.

Es droht zudem Führerscheinentzug wesentlich schneller, als es bei alten Hasen der Fall ist. In der regulären Probezeit bringt der erste A-Verstoß eine Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre mit sich. Zudem wird ein Aufbauseminar Pflicht. Der zweite B-Verstoß bringt in der regulären Probezeit ebenso eine Probezeitverlängerung um zwei weitere Jahre zusätzlich ein Aufbauseminar.

Im Bereich der verlängerten Probezeit wird beim ersten A-Verstoß und zweiten B-Verstoß eine Verwarnung ausgesprochen. Es wird eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Der zweite A-Verstoß, zwei B-Verstöße und ein A-Verstoß sowie ein vierter B-Verstoß bedeuten den Entzug der Fahrerlaubnis für einen Zeitraum für mindestens 6 Monate.

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