Kfz-Versicherung: Vorsicht vor versteckter Beitragserhöhung

Versicherungsnehmer sollten die Beitragsrechnung ihrer Kfz-Versicherung für kommendes Jahr genau prüfen. Waren sie im abgelaufenen Jahr unfallfrei, verbessert sich in der Regel 2020 ihre Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Ändert sich an den anderen beitragsrelevanten Merkmalen (z. B. Regional- oder Typklasse) nichts, müsste sich der Versicherungsbeitrag verringern. Dadurch können Versicherer Preiserhöhungen leicht verstecken.

Beispiel: Der Kunde zahlt aktuell 458 Euro im Jahr für seine Kfz-Versicherung. Sein Versicherer verlangt im kommenden Jahr 446 Euro, also rund drei Prozent weniger. Doch der Blick auf den Vergleichsbeitrag1 zeigt: Die Kosten hätten auf 413 Euro sinken müssen. Der neue Kfz-Versicherungsbeitrag fällt acht Prozent zu hoch aus – eine versteckte Preiserhöhung des Versicherers.
„Viele Kunden wissen nicht, dass sie selbst bei gesunkenen Beiträgen noch deutliches Sparpotenzial durch einen Versicherungswechsel haben“, sagt Dr. Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. „Besonders in der wettbewerbsintensiven Wechselsaison lohnt es sich, die Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Seit August ist der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag für Kfz-Versicherungswechsler um 16 Prozent gesunken.“
Eine versteckte Beitragserhöhung ist für den Verbraucher nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Der CHECK24-Sonderkündigungsrechner hilft, eine solche Preiserhöhung aufzudecken. Bis zum Stichtag am 30. November können Fahrzeughalter Kfz-Versicherungsverträge, deren Hauptfälligkeit auf den 1. Januar fällt, regulär kündigen. Im Falle einer (versteckten) Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

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