Ratgeber: Maut- und Vignettenpflicht im Ausland

Andere Länder, andere Sitten: Anders als in Deutschland fallen in vielen anderen Ländern für die Nutzung von Autobahnen oder Schnellstraßen Extrakosten an. Mal pauschal, mal streckenabhängig oder auch eine Kombination aus beiden.

Wer mit dem Auto in den Urlaub ins europäische Ausland fährt, muss an Mautgebühren und Vignettenpflicht denken. In vielen Ländern wird für die Benutzung von Autobahnen, Tunneln, Brücken oder Schnellstraßen ein Obolus fällig. Der Automobilclub ACE hat die wichtigsten Regelungen für beliebte Urlaubsländer zusammengestellt.

Was ist bei Mautgebühren zu beachten?


Länder wie Frankreich, Italien, Spanien oder Kroatien erheben für die Benutzung von Autobahnen oder zum Teil auch für Schnellstraßen eine Maut. In der Regel wird beim Befahren einer mautpflichtigen Strecke ein Ticket gezogen, das beim Verlassen oder Wechseln der Mautstraße für den gefahrenen Abschnitt bezahlt wird. Es gibt auch die Variante, dass eine Maut direkt beim Befahren der Strecke fällig wird. Bezahlt werden kann meist in bar oder mit einer gängigen Kreditkarte. Zum Teil werden auch Bank- und Tankkarten akzeptiert. Der ACE empfiehlt, genügend Kleingeld mitzunehmen und darauf zu achten, sich in der richtigen Bezahlspur einzuordnen. Spuren für das Bezahlen mit Karte oder Bargeld sind durch entsprechende Symbole gekennzeichnet. 

Die in Frankreich mit einem „t“ markierten Spuren sind ausschließlich für das Télépéage-System reserviert: Hier wird die Bezahlung über einen Chip an der Windschutzscheibe elektronisch abgewickelt. Ähnliche Bezahlsysteme gibt es auch in Italien (Telepass), Spanien (Télépéaje) oder Kroatien („Electronic Toll Collect“, ETC). 

Besonderheiten

Wer auf den italienischen Autobahnen A36, A59 und A60 in der Nähe Mailands unterwegs ist, muss auf die digitale Mautgebühr achten. Das angewandte Free-Flow-System ersetzt die Mautstellen. Am besten registriert man sich vorab auf der Internetseite https://apl.pedemontana.com/. Dann werden die Mautgebühren automatisch von der Kreditkarte abgebucht. So vermeidet man fällige Strafgebühren. Ohne Registrierung kann man auch bei der Kundendienststelle „Punto Verde“ oder manchen Tankstellen der Region die Gebühr nachträglich in bar entrichten. Allerdings muss die Nutzung der Autobahn spätestens 15 Tage nach Nutzung bezahlt sein.

In Spanien und Kroatien variieren die Mautgebühren. Auf den spanischen Autopistas (AP) variieren die Kosten je nach Wochentag und Tageszeit. Einige Teilstrecken werden pauschal berechnet. In Kroatien richten sich die Mautgebühren nach Haupt- oder Nebensaison. Vor Ferienbeginn steigen die Preise. 

Spielregeln für Vignetten


Die Schweiz und Österreich setzen auf eine Vignettenpflicht. In Österreich besteht sie für Autobahnen und Schnellstraßen. Nur wenige kurze Autobahnabschnitte auf der A1, A12 und A14 ab deutscher Grenze sind davon ausgenommen. Die Vignettenpflicht gilt für Motorräder, Pkw und Wohnmobile bis 3,5 Tonnen. Das „Pickerl“ gibt es analog als Aufkleber, es lässt sich aber auch digital hinterlegen. Wahlweise ist es als 10-Tages-, 2-Monats- oder Jahres-Vignette erhältlich. Für Kfz über 3,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht kommt ein kilometerabhängiges Mautsystem zum Tragen. 

Wer in die Schweiz mit einem Pkw, Kombi, Motorrad, Wohnwagen oder Lkw und Anhänger bis 3,5 Tonnen unterwegs ist, benötigt die Jahresvignette. Sie muss beim Grenzübertritt deutlich am Fahrzeug angebracht sein. Fahrzeuge mit Anhänger benötigt zwei Vignetten. Auch in der Schweiz werden Fahrzeuge und Anhänger über 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht anders abgerechnet. Sie müssen beim Grenzübertritt beim Zoll eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. 

Besonderheiten

In Österreich und in der Schweiz werden zudem zusätzlich Mautgebühren erhoben. Sie fallen etwa in der Alpenrepublik an der Europabrücke vor dem Brennerpass an oder bei den Eidgenossen für bestimmte Tunnelstrecken.

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