Unfall mit einem Leasingfahrzeug – Darauf müssen Sie achten

Unfall mit einem Leasingwagen

Wer mit seinem Leasingwagen in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kommt schnell in eine knifflige Situation. Problematisch ist nämlich, dass es sich bei dem Unfall um einen Konflikt handelt, an dem gleich drei Parteien beteiligt sind: Das Leasingunternehmen, der Leasingnehmer und der Unfallgegner.

In den folgenden Abschnitten wird Ihnen erklärt, wie Sie sich am besten im Falle eines Unfalls mit dem Leasingfahrzeug verhalten sollten und wer wann Ihr richtiger Ansprechpartner ist.

Unfall mit einem Leasingfahrzeug – Darauf müssen Sie achten – Wie sieht es mit der Schuld am Unfall aus?

Zu einem Verkehrsunfall kann es schnell kommen. Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr und schon ist es geschehen. Glücklicherweise gehen die meisten Verkehrsunfälle in Deutschland glimpflich aus und die überwiegende Mehrheit der am Unfall beteiligten Personen wird nicht ernsthaft verletzt. Ein Sachschaden entsteht jedoch fast immer.
Anders als bei einem Unfall mit dem eigenen Pkw gibt es bei einem Unfall mit einem geleasten Fahrzeug noch das Leasingunternehmen bei dem das Leasingfahrzeug erstanden wurde. Der Leasinggeber ist der Eigentümer des Fahrzeugs, bei dem Leasingnehmer handelt es sich um den Besitzer des Wagens. Im Falle eines Unfalls ist der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer schadensersatzpflichtig.

Wer ist eigentlich schuld?

Bei vielen Verkehrsunfällen ist die Schuldfrage schnell geklärt. Wenn es beispielsweise kracht, nachdem ein Auto bei rot über die Ampel gefahren ist oder wenn ein parkendes Auto von einem fahrenden Wagen touchiert wird, ist die Sachlage eindeutig. Kompliziert kann es werden, wenn der Unfallhergang nicht mehr genau rekonstruiert werden kann und alle beteiligten Fahrer die Schuld von sich weisen. In einem solchen Fall sollte unbedingt die Polizei hinzugezogen werden. Die Beamten können ermitteln, wer den Schaden tatsächlich verursacht hat und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einleiten.

Die Polizei sollte natürlich auch informiert werden, wenn ein parkendes Auto bei Abwesenheit des Fahrzeughalters beschädigt wurde, wenn ein Fahrer augenscheinlich unter Drogen oder Alkoholeinfluss steht und wenn ein schwerer Sach- oder Personenschaden entstanden ist.
Die Beamten fertigen immer einen Unfallbericht an. Der Bericht muss bei den Kfz-Versicherungen der Beteiligten vorgelegt werden. Erst dann kann entschieden werden, ob die Versicherung den finanziellen Schaden reguliert.

Die Meldung beim Versicherer

Nach einem Unfall sollte der Leasinggeber vom Leasingnehmer so schnell es geht informiert werden. Je nachdem, wer Schuld an dem Unfall hat und welcher Vertrag abgeschlossen wurde, entscheidet der Leasinggeber über das weitere Vorgehen.

Wurde der Schaden fremdverschuldet, so haftet die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers für den Schaden. Als Eigentümer des Leasingfahrzeugs stellt der Leasinggeber den entsprechenden Schadensanspruch.
Auch gibt es die Möglichkeit, dass im Leasingvertrag geregelt ist, dass der Leasingnehmer für die Wiederinstandsetzung des Fahrzeugs zuständig ist. Das bedeutet, dass dann nicht der Leasinggeber den Schadensanspruch stellt, sondern der Leasingnehmer die Kosten für die Reparatur in einer Kfz-Werkstatt beim Versicherungsunternehmen des Unfallverursachers einfordern muss. Eine solche Regelung ist jedoch eher die Ausnahme.

Auch ein finanzieller Ausgleich für die Wertminderung des Fahrzeugs auf Grund des Unfalls kann bei der gegnerischen Versicherung eingefordert werden. Nachdem die Versicherung diesen finanziellen Ausgleich gezahlt hat, muss der Betrag jedoch an den Leasinggeber abgeführt werden. Das Auto ist fortan ein Unfallfahrzeug und hat bei der Rückgabe in der Folge nicht mehr den gleichen Restwert wie ein unfallfreier Wagen. Ein Sachverständiger ermittelt, ob es tatsächlich zu einer Wertminderung gekommen ist und wie hoch diese genau ist.

Wenn die Reparatur des Leasingfahrzeugs in der Werkstatt lange dauert, übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Kosten für einen Leihwagen in dieser Zeit. Es muss sich bei dem Leihwagen um eine vergleichbare Fahrzeugklasse handeln.
Es ist nicht gestattet, dass der Leasingnehmer die Zahlung der Leasingrate für die Dauer der Reparatur aussetzt.

Sollte der Leasingnehmer den Schaden am Auto selbst verursacht haben, kommt für diesen die Kaskoversicherung auf. In den meisten Leasingverträgen ist vorgeschrieben, dass eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden muss. Diese übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur von Schäden an Fahrzeugen, die selbst verursacht wurden.
Ob es eine Selbstbeteiligung gibt und wie hoch diese ist, ist abhängig von der Art des Tarifs der Vollkaskoversicherung. Genaue Informationen zur Selbstbeteiligung können immer in den Vertragsunterlagen nachgelesen werden.

Falls der Unfallschaden durch beide Fahrer verursacht wurde, müssen diese auch beide für finanziell für den Schaden haften. Sowohl die Kaskoversicherung des Leasingnehmers als auch die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners kommen dann anteilig für den Schaden auf. Damit die Kostenübernahme schnell erfolgen kann, sollte der Schaden so rasch wie möglich bei der Versicherung angezeigt werden.

Der Totalschaden

Ein Gutachter kann nach einem Unfall klären, ob ein Totalschaden am Fahrzeug vorliegt. Ferner ermittelt der Gutachter, wie hoch der Wiederbeschaffungs- und der Restwert des Autos sind.

Im Falle eines Totalschadens übernimmt die Vollkaskoversicherung des Leasingnehmers oder die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners den Wiederbeschaffungswert des Leasingfahrzeugs. Dies unter Umständen abzüglich des Restwerts. Unter einem Restwert ist der aktuelle Wert eines gleichwertiges Wagens mit gleicher Kilometerleistung und vergleichbarer Ausstattung zu verstehen. Bei dem Wiederbeschaffungswert muss es sich nicht automatisch um die Ratensumme handeln, die noch zu zahlen ist. Für die Raten muss nach wie vor der Leasingnehmer aufkommen. Eine Ausnahme wäre, wenn der Leasingnehmer einen GAP-Schutz abgeschlossen hat. Der GAP-Schutz ist eine Zusatzversicherung zur Vollkaskoversicherung, welche die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch ausstehenden monatlichen Leasingraten schließt.

Unfall mit einem Leasingfahrzeug – Darauf müssen Sie achten, wenn Sie im Ausland sind

Sofern Leasingnehmer keinen dauerhaften Aufenthalt dort planen, sind Fahrten mit dem Leasingfahrzeug in andere EU-Staaten und in die Schweiz kein Problem. Dies gilt sowohl für Dienstreisen als auch für private Fahrten. Wenn es zu einem Unfall kommt, ist die Gültigkeit des Versicherungsschutzes von großer Bedeutung. Leasingnehmer sollten darauf achten, bei ihren Fahrten ins Ausland immer einen internationalen Versicherungsnachweis und wichtige Informationen zum Ablauf der Schadensregulierung bei sich zu führen. Genau wie in Deutschland sollte auch nach einem Unfall im Ausland die Polizei hinzugerufen werden. Dies insbesondere auf Grund möglicher sprachlicher Barrieren. Unter Anwesenheit der Polizei kann im Zweifelsfall alles in englischer Sprache geklärt werden.
Im Anschluss sollten unverzüglich das Versicherungsunternehmen und der Leasinggeber über den Unfall informiert werden.
Sehr wichtig ist, dass Sie ausschließlich Schriftstücke vor Ort unterschreiben, die Sie auch verstehen. Lassen Sie sich nie zur Unterschrift eines Dokuments in einer Ihnen fremden Sprache drängen!

Bereits vor dem Unfall an die möglichen Folgen denken

Unabhängig davon, ob Sie selber Eigentümer eines Fahrzeugs sind oder den Wagen geleast haben: Nachdem es zu einem Unfall gekommen ist, sind die weiteren Schritte für alle Beteiligten identisch und klar geregelt. Die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers muss für die Reparaturkosten sowie für weitere mögliche Schadensersatzansprüche aufkommen. Nach Möglichkeit sollten sich auch Leasingnehmer so gut wie möglich finanziell absichern und eine Haftpflichtversicherung, eine Kaskoversicherung und einen GAP-Schutz abschließen. Mit dem Abschluss dieser drei Versicherungsarten sind Sie definitiv auf der sicheren Seite und müssen keine finanziellen Probleme nach einem Unfall befürchten.

Anders als ein Eigentümer eines Fahrzeugs muss sich der Leasingnehmer außerdem noch an die Vorgaben seines Leasingsvertrags halten. In diesem steht in der Regel, was nach einem Unfall zu tun ist. Wichtig ist immer, dass das Leasingunternehmen so schnell es geht über den Unfall informiert wird. Alle weiteren Schritte (beispielsweise die Vergabe eines Reparaturauftrags oder die Fahrzeugverwertung nach einem Totalschaden) dürfen erst nach der Rücksprache mit dem Leasingunternehmen eingeleitet werden. Dieser ist der wirtschaftliche Eigentümer des Leasingwagens und bleibt dies auch nach einem Unfall.

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1 comment
  1. Danke für diesen informativen Beitrag. Wenn ich ein Auto miete, versuche ich stets herauszufinden, ob es Partnerwerkstätten gibt, die sich um potenzielle Schäden kümmern. Außerdem ist es wirklich gut zu wissen, welche Dinge beachtet werden sollten. Beim nächsten PKW Leasing fühle ich mich bestimmt sicherer.

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