Welche Schäden deckt eine Kfz-Versicherung ab?

Wer sich mit einem Auto oder Motorrad auf der Straße bewegt, muss sein Fahrzeug versichern. Gleiches gilt für Busse, Lkws oder auch den Motorroller. Für die Kraftfahrzeuge bieten Versicherungsgesellschaften verschiedene Versicherungen mit unterschiedlichen Tarifen an. Den Versicherungsnehmern stehen Haftpflicht-, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherungen zur Verfügung. Welche Schäden deckt eine Kfz-Versicherung ab?

Ohne Haftpflichtversicherung keine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr

Wie es schon die Bezeichnung vorausahnen lässt, ist die Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung. Wer keinen KFZ Versicherungsschutz hat, darf am Straßenverkehr nicht teilnehmen. Kommt es zu einem Unfall, deckt die Haftpflichtversicherung verschiedene Schäden des Unfallgegners ab, wenn ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Dazu zählen zum Beispiel die anfallenden Reparaturkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden und die Wertminderung. Sachschäden wie Umweltverschmutzungen, Schäden an Gebäuden oder an Verkehrseinrichtungen werden von der Haftpflichtversicherung ebenfalls übernommen.

Kommt es zu Personenschäden, bezahlt die Versicherungsgesellschaft mögliche Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und eine Rente. Im Todesfall wird auch ein Hinterbliebenengeld gezahlt und die Beerdigungskosten übernommen. Die Versicherungsgesellschaft überprüft selbstverständlich alle Schadensersatzansprüche des Unfallgegners. Sollten die Ansprüche nicht berechtigt sein, wehrt die Versicherung Ersatzansprüche ab. Für die abgewehrten Ansprüche muss der Versicherungsnehmer aufkommen. Außer dem geschädigten Unfallopfer fordern auch Krankenkassen, die gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung sowie der Arbeitgeber ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Die Teilkasko-Versicherung ist für Fahrzeugbesitzer eine freiwillige Versicherung

Die Teilkasko-Versicherung wird oftmals von Fahrzeugbesitzern gewählt, deren Fahrzeug einen Wert von 4000 bis 5000 Euro übersteigt. Da es sich um eine freiwillige Versicherung handelt, sollten Fahrzeugbesitzer prüfen, ob sich die zusätzlichen Kosten für das Fahrzeug rentieren. Mit der Teilkasko-Versicherung können sich Fahrzeugbesitzer gegen Schäden am eigenen Fahrzeug absichern, die sie nicht selbst verursacht haben. Dazu zählen beispielsweise:

Damit die Kosten für eine Teilkasko-Versicherung nicht zu hoch werden, kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Der Standard liegt bei einer Selbstbeteiligung bei 150 Euro. Wird die Selbstbeteiligung bei der Teilkasko auf 300 Euro verdoppelt, können Versicherungsnehmer biss zu 25 Prozent einsparen. Welche Teilkasko-Versicherung tatsächlich rentiert, lässt sich einfach mit einem Versicherungsvergleich herausfinden.

Selbstverursachte Unfallschäden sind mit der Vollkaskoversicherung gedeckt

Wie die Teilkasko-Versicherung ist auch die Vollkasko-Versicherung eine freiwillige Versicherung für ein Kraftfahrzeug. Die recht teure Versicherung wird abgeschlossen, wenn es sich um einen Neuwagen oder einen sehr hochwertigen Gebrauchtwagen handelt. Das gebrauchte Fahrzeug sollte aber nicht älter als 5 Jahre sein. Wer beruflich viel unterwegs ist, sollte sich ebenfalls für eine Vollkaskoversicherung entscheiden, da nach einem Unfall sofort Ersatz bereitsteht. 

Fahren in der Familie auch Fahranfänger die teure Familienlimousine ist es ebenfalls ratsam, gut versichert zu sein. Die Vollkaskoversicherung übernimmt alle Schäden am Fahrzeug, die eine Teilkaskoversicherung auch übernimmt. Wer mit einer Vollkaskoversicherung einen Unfall verursacht, bekommt seinen eigenen Schaden von der Versicherungsgesellschaft ersetzt. Selbst dann, wenn der Versicherungsnehmer schuld am Unfall ist. Zusätzlich sind die Versicherungsnehmer mit der Versicherung gegen Vandalismus geschützt.

Fazit

Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland nicht möglich. Die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherungen kommen für viele verschiedene Schäden auf, die eine Haftpflichtversicherung nicht deckt. Mit einer Selbstbeteiligung können die Kosten für eine Versicherung gedrückt werden.

Total
0
Shares
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Related Posts