Schildbürgerstreich: Elektroautos bekommen ein eigenes Nummernschild.

[=” ” ]Fakten:

elektromobilität nummernschild

Besitzer und Halter eines Elektrofahrzeuges können ab sofort ein spezielles Nummernschild beantragen. Auf Basis des im Juni 2015 in Kraft getretenen “EmoG”, dem Elektromobilitäts-Gesetz, erhalten damit Elektrofahrzeuge die Möglichkeit, leicht erkennbar, als solche wahrgenommen zu werden. Damit dürfen dann auch Kommunale Privilegien in Anspruch genommen werden. Darunter fällt zum Beispiel die Nutzung der Busspur, spezieller kostenfreier Parkplätze oder ähnlicher Vorteile. Soweit dies eben kommunal umgesetzt wurde.

Unter diese Regelung fallen nicht nur reine Elektrofahrzeuge, sondern auch Plug-In Hybride. Hier gilt als Einstufung der nach NEFZ maximale Ausstoß von 50 Gramm CO2 im Fahrzyklus oder eine elektrische Reichweite von mindestens 30 km. Ab 1.1. 2018 wird diese Reichweite auf 40 km angehoben.

 

[=”notification_error” ]Meinung:

Ein erster richtiger Schritt, der leider zu viele Spuren von Lobbyismus der dt. Automobil-Industrie enthält. Anstatt konsequent die E-Mobilität zu fördern, erlaubt dieses Gesetz auch teuren Luxusmobilen mit Alibi-Hybridfunktion die Nutzung der – das kommt hinzu – noch sehr überschaubaren E-Mobilitäts-Förderung. So sind auch die Plug-In Hybrid S-Klasse mit ihren 31 km, oder der Porsche Panamera Plug-In Hybrid von dieser Förderung bevorteilt.

Damit fahren dann in Zukunft Plug-In S-Klassen auf Busspuren, im Fond der Bank-Manager und verstopfen damit zusätzlich die Bus-Spuren. Der wirtschaftliche und ökologische Vorteil der Alibi-Plug-In Hybride ist mehr als überschaubar. Anstelle der konsequenten Förderung von Alternativen, wie Renault Zoe, Mitsubishi EV, BMW i3 oder auch dem e-Golf, wird ein Lobby-Gesetz verabschiedet. Dem gesetzten Ziel von 1 Millionen E-Autos bis 2020 wird man damit auch nicht spürbar näher kommen.

Das auch die per E-Auto-Nummernschild gekennzeichneten Autos weiterhin eine grüne Plakette in der Windschutzscheibe tragen müssen, nun, man kann es als i-Tüpfelchen auf dem Schildbürgerstreich verstehen.

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