So klappt es mit dem TÜV

Das gilt es bei der Haupt- und Abgasuntersuchung zu beachten

Die Hauptuntersuchung, oder auch kurz HU, ist eine regelmäßige Prüfung, welche die Verkehrsfähigkeit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen sicherstellen soll. Da im letzten Jahr fast ein Viertel aller Autos auf Deutschlands Straßen an der immer höher liegenden Messlatte der Prüfung gescheitert sind und erhebliche Mängel aufwiesen, stellen sich viele Fahrzeughalter die Frage, wie sie ohne teure Nachprüfung durch die Hauptuntersuchung gelangen.

Je nach Fahrzeugart sind für die Hauptuntersuchungen unterschiedliche Zeiträume gesetzlich vorgeschrieben. Bei PKWs ist die Hauptuntersuchung alle 24 Monate fällig, das Prüfintervall nach der Erstzulassung ist mit 36 Monaten etwas großzügiger gestaltet. Seit 2010 ist in die Hauptuntersuchung auch die Abgasuntersuchung, kurz AU, integriert. Diese soll sicherstellen, dass die Abgaswerte des untersuchten Fahrzeuges über den Nutzungszeitraum in den gesetzlich definierten Grenzen bleiben. Durchgeführt wird die Haupt- und Abgasuntersuchung in Deutschland von staatlich anerkannten Prüforganisationen, wie beispielsweise Dekra oder TÜV. Wird die Hauptuntersuchung erfolgreich abgelegt, wird an das Nummernschild des Fahrzeugs die sogenannte Prüfplakette als Nachweise der HU angebracht.

Ohne Probleme durch die Hauptuntersuchung

Der Prüfer der Hauptuntersuchung testet das Fahrzeug auf vorschriftsmäßigen Zustand, Funktion und Ausführung der Fahrzeugbestandteile. Dabei werden folgende Bereiche und Teile des Fahrzeugs unter die Lupe genommen:

– die Funktionstüchtigkeit von Brems- und Lenkanlage
– einwandfreie, uneingeschränkte Sichtverhältnisse
– fehlerfreie Funktion von elektrischen und lichttechnischen Installationen
– mechanische Teile, wie Achsen, Fahrgestell, Rahmen, Räder, Reifen und Aufhängungen auf Unversehrtheit
– eine Umweltbelastung im gesetzlichen Rahmen, sowohl durch Geräusche, als auch durch austropfende Flüssigkeiten und Abgase
– sonstige, sowohl für die aktive, als auch für die passive Sicherheit relevante Aspekte

Sollten am Fahrzeug Mängel während der Prüfung festgestellt werden, so werden diese nach Schweregrad in geringe und erhebliche Mängel unterteilt. Im ersteren Fall wird die Prüfplakette erteilt, die Mängel müssen jedoch unverzüglich behoben werden, im letzteren Fall wird die Plakette nicht vergeben und eine Nachprüfung des Fahrzeugs wird erforderlich. Der ausgehändigte Untersuchungsbericht muss bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt und dann entsprechend wieder vorgelegt werden.

Es empfiehlt sich unbedingt, bereits vor der Untersuchung eine ausführliche Liste der Prüfgegenstände am eigenen Fahrzeug durchzusehen (Checkliste gibt es zum Beispiel hier), um schon vor der Hauptuntersuchung auf bestehende Mängel am Fahrzeug aufmerksam zu werden, damit diese beseitigt werden können. Zudem  bieten Werkstätten eine Haupt- und Abgasuntersuchung an. Auf Autoservice.com kann man zum Beispiel online Angebote von Werkstätten in der Nähe einholen und vergleichen.

Was wird bei der Abgasuntersuchung geprüft?

Bei der AU wird das Fahrzeug auf die Einhaltung der Höchstwerte für Emissionen untersucht. Diese sind gesetzlich vorgeschrieben und werden von einer neutralen Prüfstelle zusammen mit der HU im Zwei-Jahres-Takt überprüft. Je nachdem, ob das Fahrzeug keinen, einen geregelten oder einen ungeregelten Katalysator für die Abgase besitzt, gelten dabei unterschiedliche Grenzwerte. Zur Untersuchung wird eine Sonde in den Auspuff des Fahrzeugs eingeführt und die Emissionswerte im Leerlauf und im erhöhtem Leerlauf aufgezeichnet. Dabei dürfen die bei der Verbrennung entstehenden Gase nur unter bestimmten prozentualen Grenzwerten im Abgas vorhanden sein.

Termin einhalten!

Den Termin für die nächste Hauptuntersuchung kann man dem Fahrzeugschein und der Prüfplakette entnehmen. Der Termin sollte sehr genau eingehalten werden, da eine Rückdatierung seit Mitte 2012 nicht mehr möglich ist. Wird die Frist mehr als 2 Monate überzogen,  erhöht die sich die Gebühr für die Untersuchung um 20 % und es wird eine strengere „vertiefte Hauptuntersuchung“ durchgeführt. Bei Überziehung über die 2 Monat hinaus sieht der Bußgeldkatalog Strafen von bis zu 40 EUR und 2 Punkten in Flensburg vor (bei mehr als 8 Monaten Verzug).

Foto-Credits: http://www.flickr.com/photos/depone/
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