Schilder dürfen nicht verwirren
Temporäre Halterverbote müssen eindeutig beschildert sein. Ansonsten trifft Falschparker keine Schuld. Zeitlich begrenzte Halteverbote müssen für Parkende klar erkennbar sein. Sind sie es nicht, müssen Autofahrer nicht für die Abschleppkosten aufkommen, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz hervorgeht. In dem verhandelten Fall hatten die Organisatoren eines Triathlons durch das Aufstellen mehrerer Schilder ein temporäres […]