TÜV-Kosten für den PKW – Das sollte bei der Hauptuntersuchung beachtet werden

Bei Neuwagen sind es drei Jahre, bei allen anderen PKW dann zwei Jahre – dies ist die Frequenz, in denen die Hauptuntersuchung, kurz HU, bei einem Auto durchgeführt werden muss. Diese Hauptuntersuchung wird von einer der zuständigen Überwachungsorganisationen DEKRA, TÜV & Co. realisiert. Diese Pflichtveranstaltung für Fahrzeugbesitzer dient dazu, die Verkehrssicherheit des jeweiligen Fahrzeugs zu überprüfen und sicherzustellen. Doch mit welchen Kosten müssen Autobesitzer rechnen, wenn sie eine TÜV-Plakette erhalten wollen? Der folgende Artikel liefert die Antwort und zeigt auch, welche Konsequenzen drohen, wenn der Termin für die HU nicht eingehalten wird.

Kosten für den TÜV – Die Änderungen seit dem Jahr 2019

Neuerdings ist für alle Fahrzeuge im Zuge der Abgasuntersuchung die sogenannte Endrohrmessung Pflicht. Deshalb sind die Kosten, die mit der HU verbunden sind, im Jahr 2019 ein wenig angestiegen. Bis zu diesem Zeitpunkt mussten Fahrzeuge, die nach dem Jahr 2006 gebaut wurden, keiner Endrohrmessung unterzogen werden. Zwar musste auch bei diesen Fahrzeugen die Abgasuntersuchung im Zuge der HU durchgeführt werden, allerdings wurde dies nur über das On-Board Diagnosesystem getan. Die Abgase im Auspuff werden bei der nun verpflichtenden Endrohrmessung über eine Messsonde geprüft, damit eventuelle Manipulationen oder Defekte so aufgedeckt werden können. Die Prüfgebühren für die Abgas- und die Hauptuntersuchung liegen durch diesen erhöhten Aufwand heutzutage im Durchschnitt bei 109 Euro.

Die Kosten unterscheiden sich bei den einzelnen Untersuchungseinrichtungen ein wenig voneinander:

– KÜS 110 bis 115 Euro
– Dekra 106 bis 113 Euro
– GTÜ 105 bis 112 Euro
– TÜV Süd 110 Euro
– TÜV Nord 110 Euro

Im Übrigen ist es auch möglich, dass die Abgasuntersuchung nicht zusammen mit der HU durchgeführt wird. Die richtigen Ansprechpartner sind dann ebenfalls die bekannten Prüforganisationen, wie KÜS, DEKRA oder TÜV, darüber hinaus aber ebenfalls zertifizierte Werkstätten. Es ist dann allerdings vorgeschrieben, dass der Termin für die Hauptuntersuchung innerhalb der nächsten zwei Monate nach der erfolgreich bestandenen AU folgen muss. Bei der Hauptuntersuchung kann dann die Bescheinigung über die bereits erfolgte AU einfach vorgelegt werden. Wenn die vorgesehene Frist zwischen der AU und der HU allerdings überzogen wird, wird die Abgasuntersuchung automatisch für ungültig erklärt und muss dann mit der HU noch einmal erneut durchgeführt werden.

Nachuntersuchung: Die Kosten

Wenn bei der HU wegen vorliegender erheblicher Mängel von der Prüforganisation keine TÜV-Plakette erteilt wird, muss der Fahrzeugbesitzer innerhalb eines Monats die festgestellten Mängel beheben lassen und das Fahrzeug im Anschluss noch einmal bei der sogenannten Nachuntersuchung vorstellen. Im Durchschnitt werden für die Nachuntersuchung Kosten zwischen 15 und 20 Euro fällig. Je nach Bundesland und der gewählten Prüforganisation können auch hier die Preise ein wenig variieren. Es ist empfehlenswert, schon rechtzeitig den Termin für die nötige Nachuntersuchung zu vereinbaren. Wenn hier die Frist von einem Monat überschritten wird, ist es nämlich nötig, die HU noch einmal vollständig durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass auch die Kosten dafür noch einmal anfallen würden. Es ist nicht möglich, die Frist von einem Monat für die nötige Nachuntersuchung zu verlängern.

Der Fahrzeugbesitzer kann frei entscheiden, bei welcher Organisation er die Nachuntersuchung seines Fahrzeuges durchführen lässt. Es ist nicht unbedingt nötig, dass dies bei der gleichen Prüfstelle geschieht, die auch die vormalige HU durchgeführt hat. Wenn das Fahrzeug auch in der Nachprüfung seine Verkehrssicherheit nicht nachweisen kann, ist es möglich, die Nachuntersuchung noch einmal innerhalb einer Frist von weiteren vier Wochen zu wiederholen.

Einzel- oder Änderungsabnahme: Die Kosten

Wenn das Fahrzeug nach den eigenen Vorstellungen und Wünschen umgebaut oder angepasst wird, muss eine Genehmigung für jede einzelne Änderung erfolgen. Ansonsten droht der Verlust der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und es darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden. Damit eine Genehmigung der Änderungen erfolgen kann, hat der Fahrzeugbesitzer zwei unterschiedliche Möglichkeiten: Die Einzel- oder die Änderungsabnahme.

Die günstigere und einfachere Variante ist mit Sicherheit die Änderungsabnahme. Die Voraussetzung für diese ist, dass ein Prüfzeugnis, also ein Teilegutachten vorliegt, oder aber eine EG-Typgenehmigung oder eine ABE, die allgemeine Betriebserlaubnis. Das entsprechende Dokument muss dann bei der jeweiligen Prüforganisation, also TÜV, GTÜ, KÜS oder DEKRA vorgelegt werden. Daraufhin erhält der Fahrzeugbesitzer das nötige Dokument, das er bei der Zulassungsstelle vorzeigen muss, damit die Änderungen ordnungsgemäß in den Fahrzeugpapieren vermerkt werden können. Über die anfallenden Kosten entscheidet hier der Einzelfall, im Durchschnitt betragen sie zwischen 30 und 50 Euro.

Die Einzelabnahme ist auch als Vollabnahme oder Sonderabnahme bekannt. Offiziell richtig ist die Bezeichnung Begutachtung nach dem Paragraphen 21. Nur ein amtlich anerkannter Sachverständiger darf diese Art der Abnahme durchführen – in der Regel geschieht das beim TÜV, manchmal auch bei der DEKRA. Nötig wird eine solche Begutachtung dann, wenn ein gültiges Prüfzeugnis nicht vorliegt. Ein entsprechendes Gutachten wird dann durch den Sachverständigen erstellt – dieses kann dann bei der zuständigen Zulassungsstelle vorgezeigt werden, damit für das gesamte Fahrzeug eine neue Betriebserlaubnis ausgestellt werden kann. Bei der Prüfung wird immer das komplette Fahrzeug auf das geltende Recht hin überprüft, weshalb der Umfang der Untersuchung und damit auch die Rechnung deutlich höher ausfällt. Im Durchschnitt werden hier mehrere hundert Euro fällig..

TÜV Untersuchung in der Werkstatt durchführen lassen

Es ist nicht unbedingt nötig, dass die HU bei einer der offiziellen Prüforganisationen durchgeführt wird. Die HU und AU wird auch durch akkreditierte Werkstätten angeboten. Hier besteht der Vorteil, dass kleine Schäden, die festgestellt werden, noch behoben werden können, bevor die eigentliche Abnahme durch den amtlich anerkannten Prüfer durchgeführt wird. Wenn die HU direkt bei der Prüforganisation durchgeführt wird, können hier ein höherer Zeit- und Kostenaufwand entstehen, wenn das Auto die TÜV-Plakette nicht bekommt.

Die Folgen, wenn die Frist für den TÜV überzogen wird

Wenn die Frist für den fälligen HU-Termin nicht eingehalten wird, zieht dies zusätzliche Kosten nach sich. Wenn der überfällige TÜV-Termin im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, droht ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich danach, wie lange die Frist für die TÜV-Abnahme bereits überschritten ist.

Zusätzliche Kosten fallen allerdings auch dann an, wenn der Verzug des Termins nicht von der Polizei entdeckt wird. Für die Prüforganisationen besteht nämlich die Pflicht, eine erweiterte Prüfung durchzuführen, wenn der TÜV-Termin mehr als zwei Monate zu spät durchgeführt wird. Die Kosten für die HU erhöhen sich dadurch um circa 20 Prozent.

So können TÜV-Kosten eingespart werden

Es macht Sinn, vor der fälligen HU die Kosten für die Untersuchungen bei den unterschiedlichen Organisationen miteinander zu vergleichen. Wenn Schäden an dem Fahrzeug bekannt sind oder befürchtet werden, sollte das Auto im Vorfeld bereits in einer Werkstatt untersuchen lassen. So kann vermieden werden, dass Kosten für eine eventuelle Nachprüfung des Wagens anfallen. Darüber hinaus können einige Punkte der HU, wie beispielsweise der Zustand der Frontscheibe oder die Profiltiefe der Reifen auch vor dem TÜV-Termin in Eigenregie überprüft werden.