Umweltbonus – So können Sie dank BAFA-Prämie beim E-Auto Leasing sparen

In Zeiten von Klimaerwärmung und Umweltschutz wird auch der Autokauf zu einer nachhaltigen Sache. Mit Elektro- oder Hybridfahrzeugen können Sie auf umweltschonende Fahrzeuge zurückgreifen und gleichzeitig Ihre Ausgaben an Kraftstoffen senken. Diesen ehrenwerten Gedanken unterstützt auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrollen. Seit Juli 2016 gibt es für den Kauf, die Finanzierung und das Leasing von solchen Autos den so genannten Umweltbonus. Dank dieser BAFA-Prämie können Sie beim E-Auto Leasing sparen. Bis auf wenige Ausnahmen, kann fast jeder von dem Umweltbonus profitieren. Einen Antrag stellen dürfen neben Privatpersonen auch Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Körperschaften. Im Folgenden werden wir Ihnen erklären, wie sich der Bonus zusammensetzt und berechnen lässt und welche Schritte notwendig sind, um ihn auch für einen Leasing-Wagen zu erhalten.

So setzt sich die BAFA-Prämie zusammen

Der Umweltbonus wird jeweils zur Hälfte vom Hersteller und zur Hälfte von der BAFA übernommen. Die Höhe der Prämie hängt dabei vom Fahrzeugpreis und vom Automodell ab. Aktuell gestalten sich die Preise wie folgt:

Fahrzeuge deren Nettolistenpreis bei bis zu 40.000 Euro liegt: 6.000 Euro (bei Elektro- und Brennstoffzellenautos) und 4.500 Euro (bei Plug-in Hybrid Autos) Zuschuss.
Fahrzeuge deren Nettolistenpreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro liegt: 5.000 Euro (bei Elektro- und Brennstoffzellenautos) und 3.750 Euro (bei Plug-in Hybrid Autos) Zuschuss .
Bei Fahrzeugen, die mehr als 65.000 Euro kosten, gibt es keinen Bonus mehr.

Die BAFA-Prämie gibt es dabei unabhängig davon, ob Sie Ihr Auto kaufen, finanzieren oder leasen. Es werden auch gebrauchte Fahrzeuge gefördert. Hier beträgt der Bonus 5.000 Euro (bei Elektro- und Brennstoffzellenautos) und 3.750 Euro (bei Plug-in Hybrid Autos). Allerdings gilt es zu beachten, wann das Fahrzeug zugelassen wurde. Denn die Erstzulassung muss nach dem 04.11.2019 erfolgt sein oder erfolgen. Für die Zweitzulassung gilt, dass die Erstzulassung höchstens 12 Monate laufen durfte und der Wagen nicht weiter als 15.000 km gefahren ist. Darüber hinaus darf das Auto bisher noch keine äquivalente Förderung erhalten haben.

Was müssen Sie tun, um die Prämie zu erhalten?

Der Händleranteil wird zunächst quasi automatisch von dem ursprünglichen Kaufpreis abgezogen. Die BAFA-Förderung muss jedoch gesondert beantragt werden. Dazu kann man auf dem Online-Portal der BAFA die entsprechenden Unterlagen einreichen. Diese unterscheiden sich leicht, je nachdem, ob sie das Auto leasen oder kaufen möchten. Beim Kauf genügt die Rechnung und der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung.

Beim Leasing hingegen müssen Sie den Leasingvertrag oder eine verbindliche Bestellung einreichen. Hinzu kommt eine Kalkulation der Leasingrate, um zu beweisen, dass der Händler seinen Beitrag vom eigentlichen Betrag abgezogen hat. Als nächsten Schritt auf dem Weg zu Ihrem Umweltbonus bekommen sie ein PDF-Dokument. Dieses enthält das Antragsformular und eine Bestätigung, dass alle Ihre Angaben wahrheitsgemäß gemacht wurden. Letztere müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und anschließend wieder eingespannt beim Online-Portal der BAFA hochladen. Im Anschluss erhalten sie eine Bestätigung per E-Mail mit Ihrer Vorgangsnummer. Nun heißt es warten bis die Angaben geprüft wurden. Dann erhalten Sie den Zuwendungsbescheid, sie bekommen die Förderung überwiesen und können mit dem Umweltbonus dank der BAFA-Prämie beim E-Auto Leasing sparen.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten Zuschüsse zu erhalten?

Bei vielen E-Autos empfiehlt sich der Einbau eines AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System), da die flüsterleisen Verkehrsmittel teilweise von Fußgängern nicht richtig wahrgenommen werden. Auch hier gibt es von der BAFA eine Förderung und sie bezuschusst den Einbau mit weiteren 100 Euro.
Für Gewerbetreibende und Selbstständige gibt es über die normale BAFA-Prämie hinaus, noch zusätzliche Förderungen in den Bundesländern: Berlin, Nordrhein Westfalen und Baden Württemberg. Diese gestaltet sich je nach Bundesland unterschiedlich:

In Berlin werden E-Autos mit bis zu 4.000 Euro und Plug-in Hybride mit bis zu 3000 Euro zusätzlich bezuschusst. Die Wagen müssen dabei überwiegend in Berlin zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Sollte das Auto geleast werden, muss der Vertrag mindestens 12 Monate laufen. Darüber hinaus werden auch E-Nutzfahrzeuge über 2,3 Tonnen gefördert Beispielsweise kann man bei einem E-Transporter mit 8.000 Euro rechnen und bei einem entsprechenden Hybriden mit 4.000 Euro.

In NRW hingegen werden ausschließlich Elektro-Nutzfahrzeuge gefördert. Hybrid Nutzfahrzeuge aber auch E-PKWs fallen dabei raus. Die Fahrzeuge können einen Bonus von bis zu 8.000 Euro erhalten. Die Auflagen sind darüber hinaus noch ein wenig strenger als in Berlin. Denn es müssen nachweislich 80 Prozent, der mit dem Fahrzeug getätigten Fahrten, in Nordrhein Westfalen gemacht worden sein. Auch in NRW muss beim Leasing der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben.

In Baden Württemberg sieht es noch einmal anders auch. Hier werden, wie in Berlin nur reine Elektro-Fahrzeuge bezuschusst. Allerdings nur bis zu 3,5 Tonnen und mit bis zu 3.000 Euro. Wie in Berlin genügt es, wenn das Auto überwiegend im eigenen Bundesland zum Einsatz kommt. Die volle Leistung von 3.000 Euro gibt es nur, bei einem Leasingvertrag, der über 36 Monate geschlossen wurde. Gibt es einen kürzeren Vertrag, wird die Förderung lediglich anteilig ausgezahlt.

Sie sehen also, wenn man sich ein wenig informiert, ist die Anschaffung eines E-Fahrzeugs oder eines Plug-In Hybriden dank diverser Förderungen gar nicht so teuer wie der ursprüngliche Preis vermuten lässt. Mit Hilfe des Umweltbonus und dank der BAFA-Prämie kann man beim E-Auto Leasing sparen und es sich auf diese Weise leisten, sich selbst und der Umwelt etwas Gutes zu tun.

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