Technisch ist Mercedes bereits seit längerem so weit, nun ist auch eine wichtige genehmigungsrechtliche Schranke gefallen: Die S-Klasse darf zeitweise ohne menschliches Zutun im Verkehr unterwegs sein. Noch gibt es aber einige Einschränkungen.
Fahrer einer Mercedes S-Klasse können künftig am Steuer Zeitung lesen. Die Stuttgarter haben nun als weltweit erster Hersteller eine Freigabe für das hochautomatisierte Fahren auf Level 3 erhalten. Die Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) gilt zunächst allerdings nur für Deutschland, weitere Märkte sollen folgen.
Das „Drive Pilot“ genannte System kann auf geeigneten Autobahnabschnitten – aktuell bundesweit 13.191 Kilometer – per Knopfdruck am Lenkrad aktiviert werden. Zunächst ist die Nutzung rechtlich nur bis Tempo 60 erlaubt, auch wenn rein technisch höhere Geschwindigkeiten möglich wären. Wichtigster Anwendungsfall bleibt somit zunächst die Entlastung des Fahrers im Stau: Während das Fahrzeug selbst lenkt, bremst und beschleunigt, kann der Mensch seine Aufmerksamkeit dauerhaft vom Verkehrsgeschehen abwenden. Beschäftigungen wie Zeitunglesen oder Essen sind während dieser Zeit möglich. Schlafen hingegen ist nicht erlaubt, da der Fahrer umgehend das Steuer übernehmen muss, wenn das System aussteigt – etwa, weil die Geschwindigkeit des fließenden Verkehrs wieder zunimmt.
Das hochautomatisierte Fahren auf Level 3 ist eine Vorstufe zum vollautomatisierten Auto auf Level 4. Auf dieser Stufe fährt das Fahrzeug dauerhaft völlig selbstständig und könnte auch ganz ohne lebendige Insassen unterwegs sein – wichtig etwa für den Betrieb von Robotaxis. Allerdings klappt das nur in vordefinierten geographischen Grenzen oder unter bestimmten Wetterbedingungen. Von „echtem“ autonomen Fahren spricht man erst ab Level 5. Auf absehbare Zeit dürfte jedoch kein Auto dieses Niveau erreichen. Bereits in vielen Fahrzeugklasse verfügbar ist das teilautomatisierte Fahren auf Level 2; der Mensch darf dabei die Hände jedoch nur kurz vom Lenkrad nehmen und muss jederzeit wieder ins Geschehen eingreifen können.
Die Level-3-Fähigkeit von Mercedes ist aktuell die höchste Stufe, die ein frei verkäufliches Serienauto erreicht. Wettbewerber Audi hatte zuvor eine ähnliche Technik einsatzreif entwickelt, sie aber zunächst aufgrund unklarer rechtlicher Rahmenbedingungen nicht offiziell angeboten. Die Typgenehmigung für das Mercedes-System könnte nun aber auch die Ingolstädter sowie weitere Wettbewerber beflügeln, Level-3-Assistenten auf den Markt zu bringen. Die Technik ist in der Branche verfügbar, wenn auch recht teuer. Die S-Klasse nutzt als Sensoren neben Radar und Kameras auch die kostspieligen Laserscanner. Wer das System für seine Limousine ordert, wird wohl einen hohen vierstelligen oder sogar knapp fünfstelligen Betrag zahlen müssen.
Mercedes will das Level-3-Angebot zügig ausbauen. In Kürze soll die Technik auch der elektrischen Oberklasselimousine EQS zugutekommen, auf lange Sicht dürfte sie auch in kleineren Modellen einziehen. Zunächst jedoch dürfte die Zahl der Märkte wachsen. Die Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes gilt zwar potenziell nahezu weltweit, allerdings ist in jeden Staat zusätzlich eine Erlaubnis durch das nationale Straßenverkehrsrecht nötig. In Deutschland existiert diese bereits seit 2017 durch die damalige Novelle des Straßenverkehrsgesetztes (StVG).
Holger Holzer/SP-X