Weniger Bonus bei kurzen Verträgen

Auch für geleaste E-Autos gibt es den Umweltbonus. Bei besonders kurzer Vertragsdauer fällt er nun jedoch geringer aus.  

Für Leasing-Autos gibt es ab Mitte November unter Umständen nicht mehr die volle staatliche E-Auto-Prämie. Die neue Richtlinie zum Umweltbonus sieht eine Staffelung der Zahlungen vor, die sich an der Vertragsdauer orientiert. Demnach erhalten nur noch Fahrzeuge mit einem auf mehr als 23 Monate angesetzten Leasing die volle Förderung durch den Bund.

Liegt die Laufzeit bei zwölf bis 23 Monaten, wird nur noch der halbe Betrag gewährt, bei sechs bis elf Monaten sinkt er auf ein Viertel. Im Fall eines reinen E-Autos unter 40.000 Euro Listenpreis liegt der staatliche Anteil der Förderung im schlechtesten Fall somit nur noch bei 750 Euro statt der maximalen 3.000 Euro. Hinzu kommt dann noch ein Herstelleranteil in gleicher Höhe sowie noch einmal der gleiche Betrag vom Bund über die bis 2021 geltende Innovationsprämie.

In der Praxis dürfte die Regelung einen Großteil der Leasingnehmer nicht betreffen, da die meisten Verträge auf zwei oder drei Jahre angelegt sind. Wer kürzer bucht, hat nun jedoch höhere Kosten. Wie die Fachzeitschrift „kfz-betrieb“ berichtet, leiden besonders Kunden unter der Regelung, die ihren Leasingvertrag bereits im Frühjahr abgeschlossen haben und aktuell noch auf ihr Fahrzeug warten. Sie haben ihre Raten und Sonderzahlungen noch unter Einbeziehung der vollen Prämienhöhe berechnet.

 

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