Winterreifenpflicht im Ausland

Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind entsprechende Reifen in Deutschland Pflicht. Ist man trotzdem mit Sommerreifen unterwegs riskiert man hierzulande ein Bußgeld in Höhe von bis zu 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Damit kommen Winterreifenmuffel noch günstig weg: In anderen europäischen Ländern sind die Strafen höher, warnt der ADAC.

So drohen teils drastische Bußgelder: In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in Einzelfällen bis zu 5.000 Euro betragen.

Die Vorschriften dazu sind von Land zu Land leicht unterschiedlich: In Österreich müssen Autofahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. In Tschechien gilt bis 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht.

Auch wenn man es vermuten würde: In der Schweiz gibt es keine generelle Pflicht. Autofahrern drohen aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern.

In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Auch in Italien gibt es keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden, häufig situativ. Eine Ausnahme ist Südtirol: Hier besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.

In Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz können die Behörden örtlich auch die Verwendung von Schneeketten anordnen. Die Ketten müssen in der Regel mindestens an den Antriebsrädern montiert werden. Zudem schreiben Österreich und Tschechien eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern vor. Hierzulande fordert der Gesetzgeber lediglich 1,6 Millimeter.

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