KFZ-Versicherungen erklärt

KFZ-Versicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben – darauf ist beim Abschluss zu achten

Wer sich ein neues Fahrzeug zulegt, der muss dieses versichern lassen. Vielen ist jedoch nicht bekannt, welche Versicherung verpflichtend ist. Und welche KFZ-Versicherungen optional abzuschließen sind. Wie viele Versicherer gibt es eigentlich und lohnt der KFZ-Versicherungsvergleich? Hier erhalten Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen.

Welche KFZ-Versicherungen gibt es?

Die einzige gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Versicherung ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Fahrzeughalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Haftpflichtversicherung für ihr Fahrzeug bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen. Ohne diese Versicherung wird in Deutschland kein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt zugelassen. Es ist also wichtig, dass die Versicherung mit dem Versicherer vor der Zulassung schriftlich mittels Kontrakt vereinbart wird. Die Versicherungspolice ist bei der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt mitzuführen und vorzulegen. Die Pflicht besteht ungeachtet der Besitzverhältnisse des Kraftfahrzeugs. Eine Haftpflichtversicherung für das Kraftfahrzeug ist auch bei einem Leasingvertrag verpflichtend.

Optional können Kraftfahrzeughalter eine Kaskoversicherung abschließen. Die wird als Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung angeboten. Der Versicherungsschutz umfasst weitere Leistungen. Sinnvoll ist die Teil- oder Vollkaskoversicherung bei Leasingfahrzeugen. Oder, wenn es sich um ein Eigentumsfahrzeug handelt, für hochwertige Fahrzeugmodelle. Ein gebrauchtes minderpreisklassiges Fahrzeug muss nicht zwingend zusätzlich versichert sein.

Versicherer bieten zudem gerne die KFZ-Unfallversicherung an. In der Regel ist die Versicherung nicht notwendig, wenn ohnehin eine private Unfallversicherung besteht. KFZ-Versicherungen in einem zu hohen Ausmaß können zu einer Überversicherung führen.

Ein KFZ-Schutzbrief ist für alle Fahrzeughalter sinnvoll, die häufig die Staatsgrenze überqueren. Der Schutzbrief für das Kraftfahrzeug sichert KFZ-Eigentümer im Ausland zusätzlich ab. Da in anderen Staaten die Rechte und Pflichten von KFZ-Haltern und KFZ-Führern abweichen, sollte der KFZ-Schutzbrief in jedem Fall in Betracht gezogen werden.

Was versichert die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Jeder Fahrzeugbesitzer muss die Haftpflichtversicherung für sich und alle weiteren Personen, die mit dem Fahrzeug fahren, gewährleisten. Wenn der Familienvater oder die Familienmutter als Besitzer oder Besitzerin des Fahrzeugs gilt, beide das Fahrzeug nutzen und zusätzlich eines der volljährigen Kinder, sind alle Personen beim Versicherungsabschluss anzugeben.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestdeckungssumme vor, die aber bei einem Unfall mit mehreren Beteiligten nicht ausreicht. Die Folge: Der Unfallverursacher muss die Differenz aus seinen eigenen finanziellen Mitteln tragen. Bei einem Unfall kommen aber schnell Sachschäden in Millionenhöhe zustande. Weshalb es sinnvoll ist, die reale Deckungssumme auf mindestens 50 Millionen Euro festzulegen. Dabei gilt als Obergrenze 100 Millionen Euro.

Im Fall eines Unfalls prüft die Haftpflichtversicherung die Ansprüche der Unfallopfer. Dabei ist zwischen Materialschäden und Personenschäden zu unterscheiden. Bei einem Unfall kommt es nicht immer ausschließlich zu Schäden an einem oder mehreren Fahrzeugen, sondern auch die in der Umgebung existierende Gegenstände, Immobilien oder Ähnliches werden häufig in Mitleidenschaft gezogen. Im Bezug auf die Personenschäden haben alle Personen, die durch den Unfall geschädigt wurden, einen Anspruch auf einen Schadensersatz aus der Versicherungsleistung. Das betrifft auch Personen, die nicht in einem der Unfallfahrzeuge sitzen, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer und andere.

Zunächst klären die KFZ-Versicherungen, ob der Unfallverursacher die Ansprüche der Unfallgegner für berechtigt hält. Dabei kann es zwischen dem Versicherer und Versicherungsnehmer zu verschiedenen Wahrnehmungen kommen. Ist die Versicherung überzeugt, dass die Ansprüche, welche aus den Unterlagen, wie dem polizeilichen Unfallbericht, berechtigt sind, wird zeitnah der finanzielle Schadensausgleich vorgenommen. Unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer von seiner Schuld überzeugt ist. Die Ausgleichssumme richtet sich nach der abgeschlossenen Deckungssumme oder dem darunterliegenden realen Wert.

Hält die Versicherung die Ansprüche für nicht gerechtfertigt, so kann der Versicherungsnehmer sich rechtlich gegen die Ansprüche der Unfallgegner wehren. Dafür stellen die KFZ-Versicherungen eine passive Hilfe in Form des Rechtsschutzes zur Verfügung.

Die KFZ-Haftpflichtversicherung greift auch dann, wenn der Unfallverursacher sich grobfahrlässig verhält. Beispielsweise Trunkenheit am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder bei Unfallflucht. Der Versicherer kann aber von dem Unfallverursacher bis zu 5.000 Euro für den Verstoß fordern.

In der Regel sind bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung folgende Ansprüche rechtswirksam:
Der Verdienstausfall für die Zeit der Behandlung und Genesung. Erforderlich ist ein Attest des Unfallopfers.
Schmerzensgeld für temporäre Schäden.
Rente bei bleibenden Schäden, die zur Berufsunfähigkeit führen.
Ausgleich von Sachschäden am Fahrzeug und weitere in Mitleidenschaft gezogene Sachen.
Kosten für ein Mietfahrzeug bis zu Wiederherstellung des Unfallfahrzeugs.

Kein Versicherungsschutz aus der Haftpflichtversicherung besteht bei vorsätzlich und widerrechtlich verursachten Unfällen.

 

Was versichert die Kaskoversicherung?

Wird Ihnen eine Kaskoversicherung angeboten, so müssen Sie wissen, dass diese aufgrund des verringernden Werts eines Fahrzeugs, sich nicht immer lohnt.

Teilkasoversicherung
Die Teilkasko innerhalb der KFZ-Versicherungen deckt Vandalismus, Wildschäden, Fahrzeugdiebstahl, Brand, Naturgewalten und Explosion ab. Dabei darf der Schaden nicht vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführt werden. Außerdem achten die KFZ-Versicherungen darauf, dass das Fahrzeug an einem bestimmten Platz untergestellt ist, wenn sich ein Fahrzeughalter auf seinem Grundstück befindet und ein Schaden entsteht. Die Klausel in der Versicherungspolice kann beispielsweise bestimmten, dass das Fahrzeug in der Garage abgestellt sein muss. Erfolgt der Schaden vor der Garage, so ist die Versicherungsleistung nichtig.

Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung erweitert den Versicherungsschutz. Zusätzlich sind auch vorsätzlich herbeigeführte Schäden durch Dritte versichert. Außerdem erfolgt ein Schadensausgleich, wenn Sie als Unfallverursacher Ihr eigenes Fahrzeug beschädigen.

Was versichert die Unfallversicherung oder Insassenversicherung?

Der Abschluss einer Unfallversicherung für Kraftfahrzeuge ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Sowohl der Wohnort, das Alter als auch der Beruf und regionale Bedingungen entscheiden über die Deckungssumme. Eltern können sparen, wenn das Fahrzeug für das eigene volljährige Kind als Zweitwagen der Eltern angemeldet wird. Kleinere Schadensansprüche sollten selbst übernommen werden, so erfolgt ein Beitragsrabatt. Bei Kostenübernahme durch die KFZ-Versicherungen heben sie den Beitrag an.

Versichert sind alle Ansprüche der Unfallopfer, die einen gesundheitlichen Schaden durch den Unfall erleiden.

Was versichert der KFZ-Schutzbrief?

Der KFZ-Schutzbrief der KFZ-Versicherungen schützt im In- und Ausland. Im Inland werden mit dem Schutzbrief Kosten für die Pannenhilfe gedeckt. Dazu kommen etwaige Übernachtungskosten oder Fahrtkosten für den Rücktransport zum Wohnort. Im Ausland sichert die Versicherung neben den bereits genannten Klauseln außerdem den Krankenrücktransport, Bergungskosten, Zollgebühren, Ausgaben für einen Mietwagen bei einer Panne und Rückführung von Kindern zum Wohnort, falls ein oder beide Elternteile aufgrund eines Schadens nicht handlungsfähig sind.

Ein KFZ-Schutzbrief ist in der EU sowie im EWR gültig.

Wie viele Versicherer für KFZ-Versicherungen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es laut den Angaben von Statista etwa 89 Versicherungsunternehmen, die KFZ-Versicherungen anbieten. Die Versicherer bieten ihre Versicherungsprodukte mit verschiedenen Optionen und Klauseln an. Wobei der gesetzliche Rahmen einzuhalten ist. Sie werden merken, dass nicht jede Versicherung gleich „gut“ ist, weshalb eine Recherche vorab lohnt.

Auch was die Beitragshöhe anbelangt, gibt es große Unterschiede. Der Verbraucherschutz in Deutschland empfehlt die Durchführung eines Versicherungsvergleichs vor Abschluss einer KFZ-Versicherung. Oft lassen sich so mehrere Hundert Euro im Jahr sparen, ohne Versicherungsschutz einzubüßen. Außerdem lohnt sich der Versicherungswechsel, wenn die Versicherungspolice noch auf unvorteilhafte alte Klauseln basiert.

Es gibt online verschiedene Vergleichsportale für KFZ-Versicherungen. Hier sei aber der Hinweis gegeben, dass die Vergleichsportale nicht immer alle Versicherungsunternehmen auflisten. Im Grunde werden nur die geführt, die sich bereit erklären, mit solchen Vergleichsportalen zusammen zu arbeiten. Wer alle Versicherungsangebote vergleichen möchte, kann sich an den örtlichen Verbraucherschutz wenden, die Listen zur Verfügung stellen.

Tipp: Wenn Sie KFZ-Versicherungen abschließen, so achten Sie unbedingt auf die Zahlungsoptionen. Oft liegt der Beitragssatz höher, wenn Sie eine monatliche Zahlungsweise vereinbaren. Günstiger wird es, wenn Sie halbjährlich oder jährlich Ihren Versicherungsbeitrag leisten.

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