Ratgeber: Auto-Urlaub im Ausland
Im Ausland gelten nicht nur andere Verkehrsregeln. Auch bei Unfallabwicklung, Polizeikontrollen oder Führerscheinrecht gibt es Unterschiede zu Deutschland.
Wer in diesem Jahr Urlaub im Ausland macht, tut das gerne mit dem Auto. Garantiert dieses doch gerade in der Pandemie Beweglichkeit und Flexibilität. Bei der Fahrt über fremde Straßen ist jedoch einiges zu beachten. Fragen und Antworten.
Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?
Andere Länder, andere Sitten: Wer sich im vorab über die Verkehrsregeln des Urlaubslandes informiert, vermeidet teure Knöllchen und Ärger mit der örtlichen Polizei. Geschwindigkeitsübertretungen können zum Beispiel deutlich teurer werden als aus Deutschland gewohnt. Die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten für Autobahn, Landstraße oder Stadt sollten daher ernst genommen werden. Teuer werden auch die Missachtung von Parkvorschriften oder von Vorgaben zu Umweltzonen. Das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ohne Freisprechanlage kostet ebenfalls in vielen Ländern saftige Strafen. In manchen Ländern muss man zudem spezielle Vorschriften beachten: Brillen- oder Kontaktlinsenträger müssen beispielsweise in Spanien immer Ersatz mitführen. In Italien muss zu jeder Tages- und Nachtzeit das Tagfahr- oder Abblendlicht eingeschaltet sein. Frankreich verlangt einen Alkoholtester an Bord. Auch Raucher müssen aufpassen. Wer hier zu Lande gewohnt ist, seinen minderjährigen Nachwuchs im Auto zuzuqualmen, kann dafür in Österreich, Frankreich oder Italien mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden.
Wo benötige ich einen Internationalen Führerschein?
Bei Autofahrten außerhalb der EU sollten Deutschen einen Internationalen Führerschein dabeihaben. Beantragen kann man ihn für 15 Euro beim Straßenverkehrsamt. Vorlegen muss man dazu den Personalausweis, ein biometrisches Foto und den EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Wer einen alten grauen oder rosafarbenen Führerschein hat, muss diesen zuvor umtauschen. Nach der Ausstellung ist der Internationale Führerschein drei Jahre gültig. Empfohlen wird der Internationale Führerschein nicht nur für viele Länder außerhalb Europas, sondern auch für einige Staaten des Kontinents, etwa für Albanien, Moldawien, Russland, die Ukraine und Weißrussland. Verpflichtend ist er in vielen außereuropäischen Ländern wie etwa Brasilien, Namibia, Südafrika oder Singapur. Dort muss er bei einer Kontrolle als Zusatzdokument zum nationalen Führerschein vorgezeigt werden. Als einzelnes Dokument ist er nicht gültig. Nach den jeweiligen nationalen Strafvorschriften ist unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe beim Fahren ohne Internationalen Führerschein möglich. Nicht benötigt wird der Internationale Führerschein in den EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz.
Was tun bei einem Unfall?
Ein Verkehrsunfall im fremdsprachigen Ausland ist für viele Auto-Urlauber ein Alptraum. Doch in der Regel kann man sich auch ohne Sprachkenntnisse verständigen, wenn man sich an den in Deutschland üblichen Verhalten orientiert. So streift man auch im Ausland vor dem Aussteigen eine Warnweste über, in vielen Ländern ist das sogar Pflicht. Eine weitere Standardmaßnahme ist das Absichern der Unfallstelle mit dem Warndreieck. Im nächsten Schritt sollte der Unfall bei der Polizei gemeldet werden. Zwar kann in vielen Ländern die Obrigkeit bei Bagatellschäden außen vor bleiben, doch im Zweifelsfall ist man damit auf der sicheren Seite. In Polen und Rumänien ist es sogar vorgeschrieben, jeden Unfall polizeilich zu melden. Für die Dokumentation des Vorfalls sollte, der zuvor im Handschuhfach deponierte Europäische Unfallbericht sorgfältig ausgefüllt werden. Mit diesem inhaltlich und grafisch standardisierten Formular wird der Unfall protokolliert. Er ist als Durchschreibesatz bei jeder Kfz-Versicherung bestellbar, außerdem kann man ihn im Internet herunterladen. In den Benelux-Ländern und Frankreich hat der Europäische Unfallbericht einen verbindlichen Charakter. Mit der Unterschrift wird der Inhalt unwiderruflich anerkannt. Unter Punkt 14 sollten deshalb unbedingt mögliche Anmerkungen oder Widersprüche eintragen werden. Sind sich die Unfallgegner vor Ort über den Hergang nicht einig, sollten sie jeweils ihren eigenen Bericht ausfüllen, unterschreiben und die Kopien austauschen.
Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?
Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie in Deutschland. Wird man heraus gewunken, sollte man das Fahrzeug sicher und langsam zum Stehen bringen. Läuft Musik, ist es ratsam diese auszuschalten oder zumindest leise zu drehen. Bei Dunkelheit kann man auch die Innenbeleuchtung einschalten, weil das zeigt, dass man nichts zu verbergen hat. Im Gespräch mit den Beamten empfiehlt sich Ruhe und Sachlichkeit. Im Zweifel sollte nur das Nötigste gesprochen werden. Aggressivität, Diskussionen und Ablenkungsversuche spart man sich lieber. Die Beifahrer sollten sich zudem möglichst komplett aus der Kommunikation heraushalten. Höflichkeit und respektvolles Verhalten führt generell eher zu kulantem Verhalten der Beamten. Dieses hängt aber auch von der Schwere des Vorwurfs ab. Besonderheiten gibt es zudem bei Verdacht auf Trunkenheit. Während man einen Atemalkoholtest bei einer Verkehrskontrolle in Deutschland recht gefahrlos ablehnen darf, warten im europäischen Ausland teils hohe Geld- oder sogar Freiheitsstrafen, sollte man die Kontrolle verweigern. Der ADAC rät daher, immer auf den Test einzugehen.
Wie schütze ich mich vor Kriminellen?
Urlaubsreisende sind für Gauner und Trickbetrüger im Ausland lohnende Beute. Wer mit Auto oder Wohnmobil in den Urlaub fährt, sollte deshalb einige Tipps beherzigen, um auf Nummer sicher zu gehen: Räder sollten stets – also auch auf dem Fahrradträger – angeschlossen sein. Vorab sollte man klären, ob fürs Rad Versicherungsschutz besteht. Bei einem Diebstahl muss man sofort die Polizei informieren, ein entsprechendes Aktenzeichen braucht man später für die Schadensregulierung. Wichtig sind zudem die Seriennummer des Rads, Fotos sowie Kauf- oder Reparaturbelege als Eigentumsnachweis. Wer sein Auto mit Funkschlüssel zusperrt, sollte sich vergewissern, dass das Fahrzeug tatsächlich verschlossen ist. Beim Verriegeln sollte man sich nicht von Fremden ablenken lassen. Parkt ein beladenes Fahrzeug längere Zeit unbewacht, steigt das Einbruchsrisiko. Bei einer Panne kurz nach einer Rast oder einem Tankstopp ist Misstrauen ratsam. Diebe könnten das Auto zuvor manipuliert haben. Tauchen plötzlich „Helfer“ auf, ist Vorsicht geboten. Eine Pannenhilfe organisiert man sich besser selbst. Gepäck sollte stets im Kofferraum und nicht auf den Rücksitzen aufbewahrt werden. Von Fremden sollte man sich nicht zum Anhalten nötigen lassen. Wird dies unvermeidbar, verriegelt man Autotüren und öffnet Fenster nur einen Spalt. Wer mit Mietwagen unterwegs ist, legt am besten eine lokale Zeitung sichtbar ins Auto. Bei Einheimischen vermuten Diebe weniger Wertgegenstände.
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