Carsharing
Carsharing hat sich in den letzten Jahren in Deutschland zu einem großen Trend entwickelt. Nachfrage und Angebot nehmen immer mehr zu. Die modernen Flitzer stehen in den Großstädten der Republik so gut wie an jeder Straßenecke, die Städte weiten ihr Angebot immer mehr aus.
Laut dem Bundesverband Carsharing (BCS) waren 2015 bereits mehr als eine Million Fahrberechtigte angemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Anteil um knapp 40 %. Auch in den Folgejahren konnten ähnlich hohe Zuwächse verzeichnet werden. Dies spricht eindeutig dagegen, dass es sich bei Carsharing um einen kurzlebigen Trend handelt.
Damit alle weiterhin Spaß am Carsharing haben und keine unnötigen Kosten anfallen, sollten Sie als Nutzer einige Regeln kennen, um nach der Fahrt mit dem geborgten Fahrzeug keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.
Im Folgenden stellen wir Ihnen vor, welche Kostenfallen beim Carsharing drohen und wie Sie diese ganz einfach umgehen können.
Carsharing – Welche Fallen drohen?
Falle – Bußgelder
Carsharing Anbieter geben Knöllchen und Bußgeldbescheide immer an die Nutzer weiter und zahlen diese nicht selbst. Hinzu kommt für die Nutzer eine Bearbeitungsgebühr. Große stationsunabhängige Carsharing Anbieter, wie zum Beispiel Car2Go und DriveNow, berechnen für jeden Parkverstoß pauschal 10,00 Euro. Muss der Anbieter nach der Nutzung durch den Kunden das Auto umparken, fallen für den Carsharing Kunden 50,00 Euro extra an.
Der Anbieter Flinkster, der stationsungebundene Carsharing Anbieter der Deutschen Bahn, berechnet für die Bearbeitung von Bußgeldern 5,00 Euro pro Bescheid.
2. Falle – Fahrten unter Alkoholeinfluss
Wer sich alkoholisiert ans Steuer eines Wagens der großen deutschen Carsharing Anbieter setzt, muss, sollte er von der Polizei erwischt werden, mit den gleichen Folgen rechnen wie im eigenen Pkw. Es drohen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.
Sollte der Carsharing Kunde bei seiner Fahrt mit dem geborgten Auto unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursachen, wird dieser in der Regel aus den Carsharing Programmen ausgeschlossen und verliert darüber hinaus seinen Versicherungsschutz.
Außerdem gilt bei einigen großen Anbietern, wie zum Beispiel bei Car2Go und DriveNow eine Null-Promille-Grenze. Wer sich angetrunken ans Steuer des Carsharing Fahrzeugs setzt, verstößt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der Folge kann dem Kunden die weitere Nutzung der Angebote untersagt werden.
3. Falle – Keine Abmeldung
Bei stationsunabhängigen Angeboten ist es verpflichtend, sich nach der Fahrt wieder abzumelden. Wenn Nutzer vergessen sich abzumelden, kann dies richtig teuer werden, da die Uhr weiter läuft. In Einzelfällen können Nutzer auf Kulanz des Kundenservices hoffen, wenn die Miete nicht korrekt beendet wurde. Einen Rechtsanspruch auf Kulanz haben Nutzer jedoch bislang nicht.
Sollten Kunden ein technisches Problem feststellen, welches eine ordnungsgemäße Abmeldung unmöglich macht, sollten diese dies unbedingt sofort dem Kundendienst mitteilen. In den meisten Fällen lassen sich die Störungen nachvollziehen und schnell aufklären. Die Aufklärung ist immer dann am einfachsten möglich, wenn das Problem direkt gemeldet wird.
Die Kundenservices der Carsharing Anbieter sind der Regel per Telefon, E-Mail, Chat und Social Media gut erreichbar.
4. Falle – Falsch geparkt
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Nutzer von Carsharing Angeboten dazu verpflichtet, das Fahrzeug auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum und im Geschäftsgebiet des Anbieters zu parken. Nicht zugängliche Parkhäuser und private Abstellflächen erkennen die Systeme nicht an. Carsharing Kunden, die das Auto an einer solchen Stelle abstellen, müssen damit rechnen, dass der Anbieter eine Zusatzgebühr für das Umparken des Fahrzeugs berechnet. Zudem gibt es bei vielen Anbietern obendrein noch eine Verwarnung. Im Wiederholungsfall droht auch hier der Ausschluss aus den Carsharing Programmen.
5. Falle – Freunde am Steuer
Bei den bekanntesten und größten Carsharing Anbietern in Deutschland ist es so geregelt, dass nur der registrierte Nutzer den Wagen fahren darf. Auf Grund der Halterhaftung muss das Unternehmen zu jedem Zeitpunkt nachvollziehen können, wer am Steuer gesessen hat.
Es gibt vereinzelt stationsgebundene Carsharing Firmen, die sich vor allem für längere Fahrten anbieten. Bei diesen Unternehmen dürfen auch andere Personen als der registrierte Kunde ans Steuer. Voraussetzung ist, dass der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis hat. Zudem muss der Fahrzeugmieter anwesend sein, weil dieser im Schadensfall die volle Verantwortung trägt.
Ob und unter welchen Bedingungen jemand anderes als der Mieter das Fahrzeug steuern darf, ist immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt. Sollte es zu dem Thema Unklarheiten geben, ist der Kundenservice des Carsharing Anbieters für Sie der beste Ansprechpartner.
6. Falle – Die goßen Preisunterschiede
Nicht alle Carsharing Firmen bieten die gleichen Preise und Leistungen an. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, vor der Entscheidung für einen bestimmten Anbieter möglichst viele unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen und sich dann für das Angebot zu entscheiden, das am besten zu den eigenen Bedürfnissen passt.
Besonders kostspielig ist die intensive Nutzung von reinen free-floating Programmen. Solche Programme werden unter anderem von Car2Go und DriveNow angeboten. Günstiger sind immer stationsabhängige Firmen wie beispielsweise stadtmobil und cambio.
Möchten Sie zum Beispiel Ihren Wocheneinkauf mit dem geliehenen Wagen erledigen und benötigen hierfür zwei Stunden und fahren circa 10 Kilometer, kostet der Dienst bei einem stationsbasierten Anbieter knapp über 6,00 Euro, bei einem free-floating Anbieter hingegen rund 20,00 Euro.
Möchten Sie den Wagen für ein ganzes Wochenende ausleihen und diesen 34 Stunden lang fahren und sind rund 400 Kilometer unterwegs, fallen bei einem stationsbasierten Anbieter Kosten zur Höhe von circa 120,00 Euro an, während Sie bei einem free-floating Anbieter mit Kosten in Höhe von 180,00 Euro rechnen müssen.
Carsharing – Welche Fallen drohen? – Hat das Ganze auch Vorteile?
Kunden von Carsharing Angeboten können von vielen Vorteilen profitieren. So sparen diese bares Geld, weil sich die Nutzung sehr frei gestalten lässt. Wer ein eigenes Auto hat, muss für dieses Fixkosten zahlen. Die Fixkosten steigen seit einigen Jahren kontinuierlich. Große Teile des Mobilitätsbudgets sind auf Grund der festen Kosten bereits verbraucht, selbst wenn der Wagen gar nicht genutzt wird. Dies ist nicht selten eine große Belastung für den Geldbeutel.
Beim Carsharing zahlen Kunden hingegen nur für die tatsächlich zurückgelegten Kilometer.
Als Faustregel zu den möglichen Einsparung gilt: Je größer das eigene Auto ist, desto günstiger sind Carsharing Angebote im direkten Vergleich. Wer beispielsweise pro Jahr 8.000 Kilometer fährt, kann mit einem Carsharing Angebot über 700,00 Euro sparen. Für den eigenen Wagen fallen Fixkosten zur Höhe von knapp über 1.000,00 Euro an. Hinzu kommen Werkstattkosten zur Höhe von durchschnittlich 350 Euro sowie Betriebskosten / Fahrtkosten zur Höhe von etwa 670,00 Euro. Darüber hinaus muss ein Wertverlust von ungefähr 1.580,00 kalkuliert werden. Es fallen entsprechend Gesamtkosten für das eigene Auto zur Höhe von circa 3.600,00 Euro an.
Beim Carsharing müssen Kunden mit Fixkosten zur Höhe von 170,00 Euro pro Jahr rechnen. Die Betriebskosten / Fahrtkosten sind mit jährlich circa 2.700,00 Euro vergleichsweise hoch, dafür müssen Carsharing Kunden keine Werkstattkosten und Abschreibungen zahlen. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich in unserem Beispiel beim Carsharing auf etwa 2.870,00 Euro.
Fazit
Carsharing ist für Nutzer mit gewissen Risiken verbunden. Über diese möglichen Risiken sollten sich Kunden im Vorfeld unbedingt ausreichend informieren. Es handelt sich zwar teils um echte Kostenfallen, jedoch sind alle diese Zusatzkosten vermeidbar.
Wenn dann bei der Überlegung noch einbezogen wird, dass die Nutzung von Carsharing Angeboten im Vergleich weitaus günstiger ist als die Anschaffung eines eigenen Pkw, dann sprechen am Ende viele Argumente für die Nutzung der Carsharing Programme.
Egal, ob Sie sich für ein eigenes Auto oder für ein Carsharing Angebot entscheiden, wir wünschen Ihnen auf jeden Falle eine gute und vor allem sichere Fahrt!