Busse unterliegen genau wie alle anderen Verkehrsteilnehmer der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer gegen die StVO verstößt, muss mit Sanktionen rechnen. Das gilt auch für Busse und deren Fahrer. Verstoßen Busfahrer gegen die Regeln der StVO, können sie mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder Fahrverboten belegt werden. In einigen Fällen unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen Bussen und Pkw.
Andere Sanktionen für Busse als für Pkw
Für Busse gelten teilweise andere Sanktionen als für Pkw bei Verstößen gegen die StVO, da es sich bei ihnen um öffentliche Verkehrsmittel handelt. Sie werden von Fahrern gelenkt, die ihre Fahrtätigkeit hauptberuflich ausüben.
Die Unterschiede bei den Sanktionen für Busse gegenüber denen für Pkw sind in verschiedenen Faktoren begründet:
- Verantwortung des Busfahrers für die Sicherheit der Fahrgäste und die Unfallvermeidung
- Sicherung des stetigen Verkehrsflusses durch den Busfahrer
- hohes Verletzungsrisiko bei Unfällen mit Bussen
Aufgrund des höheren Gefährdungspotenzials werden Verstöße gegen die StVO bei Bussen teilweise strenger geahndet als bei Pkw.
Die Handynutzung am Steuer ist für Busfahrer genauso verboten wie für Pkw-Fahrer. Die Bußgelder unterscheiden sich nicht. Sowohl Pkw-Fahrer als auch Busfahrer müssen, wenn sie mit dem Handy telefonieren und keine Freisprechanlage nutzen oder mit dem Handy eine Nachricht schreiben, 100 Euro Bußgeld zahlen. Weiterhin wird dieser Verstoß mit einem Punkt in Flensburg geahndet.
Null-Promille-Grenze für Busfahrer
Anders als für andere Verkehrsteilnehmer gilt für Busfahrer die Null-Promille-Grenze. Die StVO schreibt die Null-Promille-Grenze nicht explizit für Busfahrer vor. Für Fahrer von Linien- und Reisebussen gilt jedoch die Verordnung über den Betrieb von Kraftunternehmen im Personenverkehr.
Diese Verordnung schreibt ein striktes Alkoholverbot für Busfahrer vor. Es gilt nicht nur während des Dienstes, sondern auch während der Dienstbereitschaft, wenn gerade nicht gefahren wird, der Busfahrer aber für Fahrten bereit sein muss. Busfahrer müssen mit Fahrverbot und Geldbußen bis zu 10.000 Euro rechnen.
Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer
So wie LKW-Fahrer müssen Busfahrer die gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Pro Tag dürfen Busfahrer eine Lenkzeit von neun Stunden nicht überschreiten. Es ist aber erlaubt, die Lenkzeit an zwei Tagen in der Woche auf zehn Stunden zu erhöhen.
Innerhalb einer Woche darf die Lenkzeit nicht mehr als 56 Stunden betragen. Die Lenkzeiten in zwei aufeinander folgenden Wochen dürfen nicht höher als 90 Stunden sein.
Busfahrer müssen eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten, die jedoch an drei Tagen in der Woche auf neun Stunden verkürzt werden darf. Die wöchentliche Ruhezeit muss mindestens 45 Stunden betragen.
Nach einer Fahrzeit von höchstens 4,5 Stunden muss der Fahrer eine Pause von 45 Minuten einlegen. Für Busfahrer und deren Arbeitgeber sieht das Gesetz hohe Sanktionen vor, wenn sie die geltenden Vorschriften für die Lenk- und Ruhezeiten nicht einhalten.
Wie schnell darf ein Bus fahren?
Aufgrund ihres Gewichts haben Busse einen längeren Bremsweg als Pkw. Unfälle können daher deutlich schwerwiegender sein. Das höhere Gefährdungspotenzial führt zu höheren Sanktionen bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit. Schon eine Überschreitung des Tempolimits von 16 bis 20 km/h mit Fahrgästen an Bord innerhalb einer geschlossenen Ortschaft wird mit einem Bußgeld von knapp 350 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
Ist die Geschwindigkeit nicht durch Verkehrszeichen geregelt, gelten für Busse die folgenden Geschwindigkeitsbegrenzungen:
- innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 50 km/h
- auf der Landstraße, außerhalb einer Ortschaft 80 km/h
- auf Autobahnen 100 km/h
Auf Landstraßen dürfen Busse nicht schneller als 60 km/h fahren, wenn nicht für alle Fahrgäste Sitzplätze vorhanden sind.
Ein Tempolimit von 80 km/h gilt auf Autobahnen, wenn der Bus nicht für den Reiseverkehr zugelassen ist und nicht über eine Tempo-100-Zulassung verfügt. Damit ein Bus die Autobahn benutzen darf, müssen für alle Fahrgäste Sitzplätze mit Sicherheitsgurten vorhanden sein.
Tipp: Wurde ein Busfahrer mit einem Fahrverbot sanktioniert, kann er in einigen Fällen das Fahrverbot umgehen und es in ein höheres Bußgeld umwandeln. Das ist nur mithilfe eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts möglich.
Was ist erforderlich, damit ein Fahrer einen Bus lenken darf?
Wer als Busfahrer tätig werden möchte, muss mindestens 24 Jahre alt sein und mindestens zwei Jahre lang im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein. Zusätzlich wird der Busführerschein, der Führerschein Klasse D, benötigt. Um den Führerschein Klasse D zu erwerben, muss der potenzielle Busfahrer einen Antrag stellen. Er muss einen bestandenen Sehtest und ein ärztliches Gutachten vorweisen. Der Fahrer erhält den Führerschein Klasse D nach bestandener Prüfung.
Da Busfahrer eine hohe Verantwortung ihren Fahrgästen gegenüber tragen, müssen sie alle fünf Jahre einen erneuten Sehtest und einen medizinischen Check-up durchlaufen. Der Busführerschein wird um weitere fünf Jahre verlängert, wenn der Fahrer die Nachweise darüber bei der zuständigen Führerscheinstelle vorlegt.
Um einen Bus mit Anhänger zu fahren, benötigen Fahrer einen Führerschein Klasse DE. Für ihn gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Führerschein Klasse D. Wer den Führerschein Klasse D noch nicht besitzt und gleich den Führerschein Klasse DE erwirbt, ist automatisch berechtigt, Busse mit und ohne Anhänger zu fahren.