Das ändert sich bei der Führerscheinprüfung im nächsten Jahr

Wer im kommenden Jahr den Führerschein machen möchte, muss mit deutlichen Änderungen rechnen. Moderner und länger, aber auch transparenter wird die praktische Prüfung für den Führerschein. Ab Januar 2021 wird der Katalog der Aufgaben für den Führerscheinkandidaten erweitert und die Dauer der praktischen Prüfung um zehn Minuten verlängert. Dies ist aber noch nicht alles, was sich ändert.

Was ändert sich sonst noch?

Ist der praktische Teil der Führerscheinprüfung endlich zu Ende und die Nerven des Prüflings haben sich wieder einigermaßen beruhigt, dann heißt es warten. Der Prüfer muss ab Januar 2021 noch ein elektronisches Protokoll der Prüfung anfertigen, was die vorherige handschriftliche Dokumentation des Prüfgeschehens ersetzt. Zudem muss jeder der Führerscheinbewerber am Ende der praktischen Prüfung ein sogenanntes Feedbackgespräch mit dem Prüfer führen. Um was es in diesem Gespräch geht, ist noch nicht so ganz klar, aber wahrscheinlich wird der Prüfer dem frisch gebackenen Besitzer des Führerscheins noch einige wichtige Regeln und Tipps mit auf den Weg geben.

Warum die Neuerungen?

„Die optimierte praktische Fahrerlaubnisprüfung“, kurz auch gerne OPFEP genannt, gilt ab dem 1. Januar 2021 für alle Führerscheinklassen. Das Ziel dieser neuen Maßnahmen ist, zum einen mehr Objektivität und zum anderen eine bessere Rückmeldung zu bekommen. Für die DEKRA ist das Ganze ein „Meilenstein im Fahrerlaubniswesen in Deutschland“. Für die Entwicklung von OPFEP waren neben der DEKRA und dem TÜV auch die technischen Prüfstellen, eine Vielzahl von Behörden, die Verbände der Fahrlehrer sowie die Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt zuständig. Ob die neue Prüfung so überhaupt an den Start gehen kann, musste zuerst selbst geprüft werden, und zwar 9000 Mal.

Die Entscheidung trifft der Prüfer

Das Prüfprotokoll wird in Zukunft auf einem Tablet mit einer speziell entwickelten Software aufgezeichnet. Der Prüfer dokumentiert acht Fahraufgaben, beispielsweise den Kreisverkehr und fünf Fachkompetenzbereiche wie die Verkehrsbeobachtung und die Kommunikation. Im Anschluss entscheidet dann der Prüfer allein, ob die Prüfung bestanden wurde.

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