Felgenreparatur – das hilft beim Bordsteinkuss

Die richtige Felge macht ein Auto erst zum Hingucker. Doch Vorsicht, wenn es zu Schäden an den teuren Leichtmetallteilen kommt.

Wer teure Felgen an seinem Auto montiert, wird sich in der Regel über Kratzer oder andere Schäden ärgern. Bereits ein Rempler mit dem Bordstein kann das glanzgedrehte Schmuckstück unansehnlich werden lassen. Es gibt Möglichkeiten, manchen Makel zu kaschieren, doch nicht in jedem Fall ist eine Felgenreparatur ratsam.

Auf Technik und rechtliche Vorschriften achten

Erlaubt ist in den meisten Fällen lediglich eine optische Aufbereitung gegossener und geschmiedeter Leichtmetallräder. Etwa durch Polieren, örtliches Anschleifen, eventuelles Füllen oder Lackieren. Allerdings dürfen nur solche Makel behoben werden, die weder zu technischen noch zu rechtlichen Einschränkungen führen. Kratzer in der Lackoberfläche dürfen im gesamten Felgensichtbereich ausgebessert werden. Beschädigungen bis zu einer Tiefe von einem Millimeter im Grundmetall dürfen allerdings nur beseitigt werden, wenn sie nicht weiter als fünf Zentimeter vom Außenhorn der Felge in radialer Richtung entfernt sind. Die Felge darf keine Risse aufweisen. Schäden im inneren Bereich der Felge (da dort die maximale Kraftübertragung stattfindet) sowie am Felgenhorn (Reifendichtfläche) sind tabu. Bereits einmal aufbereitete Felgen dürfen nicht ein zweites Mal aufbereitet werden.

Die erlaubten Verschönerungen von Kratzern sind nicht in jedem Fall empfehlenswert. Unter anderem gilt die Entlackung von Felgen durch Hitze als umstritten. Dabei wird der Altlack durch eine mehrstündige Behandlung bei über 200 Grad entfernt, um anschließend neuen Lack aufbringen zu können. Das Problem: Durch die Hitzebehandlung können Materialhärte und Lebensdauer der Felge leiden.

Felgenreparatur für den TÜV sinnvoll?

Sollte der Schaden an einer Felge über oberflächliche Kratzer oder abgeblätterten Lack hinausgehen, muss diese erneuert werden. Denn eine Reparatur mit tieferem Eingriff ins Material, durch Rückverformung oder Wärmebehandlung, ist aus Sicherheitsgründen verboten. Bei der Hauptuntersuchung wird das als erheblicher Mangel gewertet. Zwar werden auf dem Werkstattmarkt Verfahren für eine Reparatur angeboten, zulässig sind diese in der Regel allerdings nicht. Statt also in eine teure Reparatur sollte man sein Geld besser gleich in eine neue Felge investieren.

Wer teure Neukäufe von Felgen vermeiden will, sollte ohnehin nicht die empfindlichsten Exemplare wählen. Auf schwarz lackierten Rädern etwa sind bereits kleinste Kratzer von weitem zu sehen. Und besonders sportliche Felgen, die über die Reifenflanke hinaus abstehen, sind schon bei der kleinsten Unachtsamkeit am Bordstein hin.

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