Inspektionen und TÜV – die richtige Wartung Ihres Leasingfahrzeuges

Inspektionen und TÜV – so warten Sie ihr Leasingfahrzeuges richtig

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug durch einen Leasingvertrag gemietet haben, sollen Sie es so pfleglich wie Ihr eigenes behandeln. Regelmäßige Inspektionen gehören genauso zur Wartung wie die Prüfung durch einen technischen Überwachungs-Verein (TÜV). In diesem Artikel haben wir alles wichtige zu Inspektionen und TÜV – die richtige Wartung Ihres Leasingfahrzeuges für Sie zusammengefasst, damit es am Ende der Leasing-Laufzeit keine böse Überraschung gibt.

Sie sind verpflichtet, regelmäßige Inspektionen und TÜV-Prüfungen durchzuführen
Während Sie durch einen Leasingvertrag nicht der Eigentümer des Autos sind und sich somit auch nicht um den Verkauf kümmern müssen, sind Sie als Fahrzeughalter verantwortlich für die ordnungsgemäße und regelmäßige Wartung Ihres geleasten Fahrzeugs. Dies wird auch durch den Leasingvertrag verpflichtend geregelt und von den Leasinggebern kontrolliert.
Inspektionen dienen der Vorbeugung größerer Schäden am Wagen. Denn durch die regelmäßige Benutzung kommt es natürlich auch zum Verschleiß des Fahrzeugs. Sie sind als Leasingnehmer auch dazu verpflichtet, Schäden und Abnutzungsspuren, die durch den regelmäßigen Gebrauch des Autos entstehen, zu beheben. Bei Verletzung dieser Pflicht können hohe Kosten für Folgeschäden auf Sie zukommen. Diese lassen sich durch regelmäßige und ordnungsgemäße Inspektionen und TÜV-Untersuchungen vermeiden. Einen genauen Blick werfen Leasinggeber darauf, ob Untersuchungstermine eingehalten wurden. Es ist auch wichtig, dass Sie die Untersuchungen von Fachleuten beziehungsweise zertifizierten TÜV-Werkstätten vornehmen lassen. Eine korrekte Dokumentation aller durchgeführten Inspektionen und Reparaturen ist daher unabdingbar. Diese kann Ihnen im Zweifelsfall auch zur Vermeidung von Problemen mit dem Eigentümer des Leasingfahrzeugs dienen.

Wartungsintervalle

Die Intervalle der Wartungen hängen in der Regel von der Gebrauchszeit oder dem Kilometerstand des Fahrzeugs ab. Sie unterscheiden sich je nach Typ des Fahrzeugs und des jeweiligen Herstellers. Entscheidend für die Abstände der Wartungsintervalle ist auch, ob Sie einen Gebrauchtwagen oder ein neues Fahrzeug geleast haben.
Unterschieden wird bei der Inspektion zwischen der kleinen und der großen Inspektion. Je nach Hersteller können die Inspektionen auch anders benannt werden. Zu der kleinen Inspektionen zählen zum Beispiel das Wechseln des Öls, das Auffüllen des Kühlwassers und die Kontrolle der Scheibenwaschanlage. In einigen Fällen kann hier auch das Auswechseln der Luftfilter und Innenraumfilter erforderlich sein. Welche Reparaturen im Einzelfall erforderlich sind, hängt vom Zustand des Wagens ab. Im Durchschnitt sind Inspektionen nach einem oder zwei Jahren erforderlich. Richtet sich der Inspektionsintervall nach der Kilometerzahl, werden Sie in der Regel nach 15.000 bis 40.000 Kilometern aufgefordert, eine Inspektion durchzuführen. Moderne Fahrzeuge verfügen mittlerweile über ein automatisches Wartungssystem, das je nach Bedarf auf die Notwendigkeit einer Inspektion aufmerksam macht.

Die kleine und die große Inspektion

Die große Inspektion stellt eine Ergänzung zu der kleinen Inspektion dar und ist dementsprechend umfangreicher als die kleine Inspektion. Hier wird das gesamte Fahrzeug überprüft. Im Vordergrund stehen bei der großen Inspektion funktionale und Sicherheitsaspekte. Es werden neben dem Motor und dem Getriebe auch die gesamte Elektrik des Autos sowie das Abgassystem überprüft. Außerdem werden die Funktionalität der Lenkung, der Reifen und der Bremsen genau getestet und überprüft. Schließlich geht es bei der großen Inspektion auch um die Überprüfung der gesamten Karosserie. Welche Teile des Fahrzeugs bei der Inspektion überprüft wurden, wird in einem Serviceheft genau festgehalten.

Die TÜV-Untersuchung

Einen besonderen Fall bei der Inspektion Ihres Leasing-Fahrzeugs stellt die TÜV-Untersuchung dar. Hier hängt das Untersuchungsintervall auch davon ab, ob Sie einen neuen Wagen oder einen Gebrauchtwagen geleast haben. Eine Hauptuntersuchung wird bei einem neuen Leasingwagen 36 Monate nachdem das Auto zugelassen worden ist, fällig. Die nachfolgenden TÜV-Prüfungen sind alle 24 Monate erforderlich. Dies entspricht auch dem Prüfungsintervall gebrauchter Leasingfahrzeuge. Die Vertragslaufzeit Ihres Leasingfahrzeugs entscheidet darüber, ob und wann Sie dazu verpflichtet sind, eine Hauptuntersuchung durchzuführen. So kann es zum Beispiel vorkommen, dass Sie keine Hauptuntersuchung durchführen müssen, wenn Sie einen Leasingvertrag abgeschlossen haben, der nur eine Laufzeit von 24 Monaten umfasst. Dagegen verpflichtet Sie ein Leasingvertrag, der eine Laufzeit von 48 Monaten beinhaltet, zur Durchführung der Hauptuntersuchung.
Das Ziel der Hauptuntersuchung ist es, eine TÜV-Plakette zu erhalten. Verfügt Ihr Leasingfahrzeug nicht über die TÜV-Plakette bedeutet dies, dass es nur als eingeschränkt fahrtüchtig eingestuft wird. Nicht nur für die Zeit der Benutzung des Leasing-Fahrzeugs ist die Durchführung der Hauptuntersuchung sinnvoll. Bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs müssen Sie als Kunde dem Vertragspartner die Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Wagens garantieren. Hierzu ist die Hauptuntersuchung spätestens zwingend erforderlich.

Wer trägt die Kosten?

In den meisten Fällen tragen Sie als Leasingkunde selber alle Kosten und Gebühren der Hauptuntersuchung. Diese sind in der Regel aufgrund der kurzen Laufzeit des Leasingvertrags nicht besonders hoch. Die Ausnahme stellt ein Leasingvertrag mit einem Full-Service dar. Bei Full-Service-Leasing haben Sie nicht einen Nettoleasingvertrag unterschrieben, sondern einen Bruttoleasingvertrag. Der Nettoleasingvertrag stellt den Normalfall dar, bei dem Sie neben den Leasingraten auch die Kosten für notwendige Reparaturen tragen. Der Bruttoleasingvertrag zeichnet sich dagegen durch bestimmte Serviceleistungen aus, die in den Vertrag integriert werden. Das bedeutet, dass der Leasing-Partner die meisten der anfallenden Kosten übernimmt. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für Wartungen und Inspektionen oder die Gebühren für die Hauptuntersuchung. Welche Leistungen bei einem Bruttoleasingvertrag mit inbegriffen sind, variiert je nach Unternehmen. Aus diesem Grund sollten Sie sich detailliert von Ihrem potenziellen Leasinggeber informieren und aufklären lassen. Oftmals lohnt es sich auch, individuell in Verhandlung zu treten.
Bei einigen Leasinggebern haben Sie auch die Möglichkeit neben dem Leasingvertrag einen Vertrag über verpflichtende Wartungen abzuschließen. Dieser Wartungsvertrag bietet Ihnen eine bessere Planungssicherheit, da er alle Kosten, die im Rahmen von Inspektionen und Reparaturen anfallen, regelt. Bei Neufahrzeugen werden Reparaturen oft auch durch die Garantie abgedeckt.

Fazit

Das Thema Inspektionen und TÜV – die richtige Wartung Ihres Leasingfahrzeuges sollten Sie also auch schon vor dem Abschluss eines Leasingvertrages berücksichtigen, um den für Sie besten Vertrag abzuschließen. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Konflikte mit dem Leasinggeber und können den für Sie besten Leasingvertrag abschließen.

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