Ladesäulen-Verordnung

Das Bezahlen an Ladesäulen soll einfacher werden. Die Regierung setzt dafür auf den verpflichtenden Einbau eines Kartenlesers.  

Das Bundeskabinett hat die Kartenleser-Pflicht für Ladesäulen beschlossen. Ab Juli 2023 sollen demnach an allen neu gebauten öffentlichen Ladepunkte das Zahlen mit EC- oder Kreditkarte möglich sein. Außerdem müssen Säulen über eine Schnittstelle verfügen, um Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft zu übermitteln. Die Regierung will mit der entsprechenden Novellierung der Ladesäulenverordnung (LSV) die Nutzerfreundlichkeit des Fahrstromtankens erhöhen. Der Bundesrat muss der Regelung noch zustimmen.  

Kritik an der Novelle kommt unter anderem vom Energieversorgerverband BDEW, der die Karteleser-Vorschrift als zu teuer und bürokratisch kritisiert. Wie zuvor schon auch der Autoindustrie-Verband VDA und der E-Technikverband ZWEI sprechen sich die Energieversorger für ein Festhalten an der aktuellen Zahlungsweise per App oder Ladekarte aus. Beides soll nach den Plänen der Regierung auch künftig weiterhin als Option möglich sein, ein Kartenlesegerät ist aber obligatorisch.  

Außerdem finden sich in der LSV-Novellierung weitere Änderungen. So sollen künftig Normalladepunkte mit fest installiertem Kabel erlaubt sein; bislang ist das nur bei Schnellladern der Fall. Außerdem wird die Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur geregelt, sie besteht künftig spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme statt wie bisher mindestens vier Wochen vor Aufbau.

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