Lichttechnikwechsel beim Fahrzeug

Wer neue Leuchtmittel für sein Auto kauft, sollte immer genau hinschauen. Ein Buchstabe darf auf keinen Fall fehlen.

Ältere Fahrzeuge verfügen oftmals nur über einfache Lichttechnik. Das lässt sich mittlerweile recht einfach ändern, etwa mit einer Nachrüstlösung mit Halogentechnik. Wer sich dazu entscheidet, sollte beim Kauf unbedingt auf das Genehmigungszeichen achten. Das sogenannte „E-Zeichen“ ist ein Kreis mit einem großen E und einer Zahl darin und zusätzlich einer Genehmigungsnummer. Darauf weist der TÜV Süd hin. Das „E“ bestätigt, dass die Lichtquelle nach den Regelungen der UN-Organisation Economic Commission for Europe (ECE) geprüft und genehmigt ist.
Der Einbau von nicht genehmigten Lampen führt zu Problemen. So wird er bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel eingestuft und der Prüfer verweigert die Plakette, so die TÜV-Experten.

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