Leasingübernahme, so funktioniert der Übertrag eines Leasingvertrages

Leasingübernahme – so funktioniert der Übertrag eines Leasingvertrages

Bei dem Leasing eines Fahrzeuges gilt das gleiche, wie bei vielen anderen Dingen im Leben auch: Es ist nicht für die Ewigkeit. Der Leasingzeitraum, in dem ein Fahrzeug gefahren wird, beträgt in der Regel zwischen einem Jahr und 48 Monaten. Wenn die Laufzeit des Vertrages beendet ist, ist es in der Regel so, dass der Leasinggeber den Wagen zurück erhält. Normalerweise besteht nicht die Möglichkeit, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Wenn, dann werden dafür oft sehr hohe zusätzliche Kosten fällig.

Dem Großteil der Kunden ist dies natürlich bewusst, wenn sie den Leasingvertrag für ihr neues Fahrzeug unterschreiben und haben deswegen ihre Planungen an die entsprechenden Bedingungen des Leasingvertrages und die damit verbundenen Konditionen angepasst. Allerdings verläuft im Leben nicht immer alles nach Plan. Eventuell ist das sportliche Cabrio plötzlich nicht mehr das praktischste Auto, weil Nachwuchs ins Haus steht oder der Fuhrpark muss bei einem gewerblichen Leasing verkleinert werden, weil die Kosten nicht mehr gestemmt werden können.

So stellen sich viele Menschen die Frage, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, frühzeitig aus dem Leasingverhältnis auszusteigen. Diese Möglichkeit besteht tatsächlich in Form der Leasingübernahme. Der folgende Ratgeber behandelt daher das Thema: Leasingübernahme – So funktioniert der Übertrag des Leasingvertrages.

Die Leasingübernahme: Was ist das überhaupt?

Der Begriff Leasingübernahme bezeichnet den Vorgang, dass ein laufender Leasingvertrag an einen anderen Leasingnehmer übertragen wird. Das Fahrzeug wird im Zuge dessen von der Person mitsamt dem Vertrag übernommen. So wird diese neue Person auch zum Vetragspartner der zuständigen Bank und ist dafür verantwortlich, dass die fälligen Raten für das Leasing innerhalb der restlichen Laufzeit gezahlt werden. Wenn eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrags angestrebt wird, sollte das Thema der Leasingübernahme also näher beleuchtet werden. Es gibt nämlich gewisse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit die Übernahme des Leasingvertrages erfolgreich ablaufen kann.

Diese Voraussetzungen gelten für die Leasingübernahme

Im Großteil sind die Voraussetzungen für die Übernahme eines Leasingvertrages mit denen identisch, die im allgemeinen für private und gewerbliche Kunden gelten, wenn diese einen Leasingvertrag abschließen möchten.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Privat- oder Gewerbeleasing handelt, muss die Bonität des neuen Leasingnehmers positiv ausfallen. Handelt es sich um ein Privatleasing, dann muss der Leasingnehmer über ein ausreichend hohes Einkommen verfügen, um ohne Probleme die noch ausstehenden Leasingraten bezahlen zu können. Ebenfalls muss eine ausreichende Kreditwürdigkeit bestehen. Darüber hinaus müssen Privatkunden idealerweise über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen und ein regelmäßiges Einkommen vorweisen. Handelt es sich um ein gewerbliches Leasing, dann sollte das entsprechende Gewerbe schon seit mehr als einem halben Jahr bestehen. Außerdem ist es dann nötig, eine betriebswirtschaftliche Auswertung vorzuweisen, aus welcher die Bank die aktuelle Ertragslage der Firma entnehmen kann.

Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt werden, dann steht der Umschreibung des Leasingvertrages von Seiten der verantwortlichen Bank nichts im Wege.

So gelingt die Leasingübernahme – Eine Anleitung

Im Folgenden wird gezeigt, wie die Übernahme des Leasingvertrages in den einzelnen Schritten abläuft.

Der Kontakt

Sobald eine Person gefunden wurde, die für die Übernahme des laufenden Leasingvertrages in Frage kommt und zu dieser Kontakt aufgenommen wurde, müssen die essentiellen Fragen bezüglich des Vertrages und des entsprechenden Fahrzeuges erläutert werden. Auch kann der noch aktuelle Leasingnehmer Informationen einholen, ob die Vorraussetzungen für die Übernahme des Vertrages von dem potentiellen neuen Leasingnehmer erfüllt werden. So kann schon vorab geklärt werden, ob eine Ablehnung durch die Bank zu befürchten ist und viel Zeit und Mühe gespart werden.

Umschreibungskosten und mögliche Schäden am Fahrzeug

Wenn sich die beiden Parteien auf die grundsätzliche Übernahme des Vertrages für das Leasingfahrzeug geeinigt haben, sollten diese einen gemeinsamen Besichtigungstermin wahrnehmen. Auch ist es möglich, dass ein unabhängiger Gutachter die Prüfung des Fahrzeuges vornimmt. Hierfür fallen Kosten in Höhe von circa 120 Euro an. In dem Gutachten ist dann ein Zustandsprotokoll des Fahrzeuges enthalten, in welchem alle möglichen Schäden im Innenraum oder an der Karosserie, sowie der aktuelle Kilometerstand detailliert protokolliert sind. Wenn dabei etwaige Mängel entdeckt werden, müssen diese durch den aktuellen Leasingnehmer vor der Übergabe des Fahrzeuges behoben werden. Auch kann er dem neuen Leasingnehmer die Kosten für die Schäden als Ausgleich zahlen. Wenn auf die Einschaltung eines Gutachters verzichtet wird und etwaige Schäden nicht offengelegt oder versteckt werden, dann werden diese durch den neuen Vertragspartner übernommen. So besteht die Gefahr, dass dieser bei Beendigung der Laufzeit für Schäden am Fahrzeug zahlen muss, die er gar nicht selbst verschuldet hat.

Darüber hinaus wird von den Leasingbanken eine Gebühr verlangt, wenn der Leasingvertrag auf einen neuen Vertragspartner umgeschrieben wird. Die Höhe dieser Gebühr variiert zwischen den einzelnen Banken. Diese können zwischen circa 250 und 600 Euro betragen. Die Kosten für die Umschreibung des Vertrages übernimmt häufig der aktuelle Leasingnehmer. Sie können selbstverständlich auch aufgeteilt werden. Hier sollte bereits im Vorfeld eine Einigung erzielt werden.

Bonitätsprüfung des neuen Leasingnehmers und Beantragung der Umschreibung

Danach wird die Leasingbank durch den aktuellen Vertragspartner darüber informiert, dass geplant wird, den Leasingvertrag auf eine neue Person umzuschreiben. Hier gibt es normalerweise bei den Banken entsprechende Formulare, die diese in einem solchen Fall zur Verfügung stellen. Die allgemeinen Daten des aktuellen Vertragspartners werden hier hinterlegt, ebenso wie eine Selbstauskunft des potentiellen neuen Vertragspartners, inklusive der jeweiligen Verdienst- und Einkommensnachweise. Handelt es sich um einen Gewerbekunden, dann muss ebenfalls die Gewerbeanmeldung sowie die betriebswirtschaftliche Auswertung beigelegt werden. Danach wird das Antragsformular ausgefüllt und unterzeichnet an die Leasingbank zurückgesendet. Die zuständige Leasingbank kann durch die zur Verfügung gestellten Daten überprüfen, ob die Bonität des neuen Vertragspartners ausreichend ist und darauf basierend die Entscheidung treffen, ob sie einer Umschreibung des Leasingvertrages zustimmt.

Umschreibung des Vertrages und Fahrzeugummeldung

Wenn die Prüfung der Bonität des neuen Vertragspartners positiv ausfällt und die Bank der Übernahme des Leasingvertrages zustimmt, wird der Vertrag umgeschrieben. Danach ist es nur noch nötig, das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt auf den neuen Halter umzuschreiben.

Die Leasingübernahme als Lösung für die vorzeitige Beendigung des Leasingvertrages

In der Regel stellt die Leasingübernahme die einzige aber auch gute Lösung dar, um einen Leasingvertrag frühzeitig zu beenden. Natürlich entstehen dadurch ein gewisser Aufwand und auch zusätzliche Kosten, allerdings entstehen am Ende für beide Parteien Vorteile. Schließlich findet der ursprüngliche Leasingnehmer einen Abnehmer für sein Leasingfahrzeug und kann den laufenden Vertrag so vorzeitig beenden und der neue Leasingnehmer bekommt einen Vertrag mit verkürzter Laufzeit, bei dem die Anzahlung schon geleistet wurde und die Raten so meist attraktiver ausfallen. Allerdings kann dieser dann keine individuelle Ausstattung konfigurieren oder Sonderwünsche bezüglich des Fahrzeugs äußern.

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