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Mercedes EQA und EQB: Batterietausch wegen Brandgefahr bis März 2028 vorgesehen

Von AutoHub Redaktion · Redaktion des AutoHub-MagazinsMit KI erstellt, redaktionell geprüft

Bei bestimmten Mercedes EQA und EQB muss die Hochvoltbatterie wegen Brandgefahr getauscht werden. Der Austausch soll im vierten Quartal 2026 beginnen, die Frist für die Durchführung reicht bis zum 1. März 2028.

Mercedes-Benz EQA, kompaktes Elektrofahrzeug in Dreiviertelperspektive von vorne
KI-generiertes Bild

Bei bestimmten Fahrzeugen der Baureihen Mercedes-Benz EQA und EQB muss die Hochvoltbatterie wegen Brandgefahr ausgetauscht werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt führt die Maßnahme unter der Referenznummer 16136R. Der Austausch soll im vierten Quartal 2026 anlaufen, die Frist für die Durchführung wurde wegen eingeschränkter Verfügbarkeit der Ersatzteile bis zum 1. März 2028 verlängert.

Für Halterinnen und Halter heißt das: Zwischen der Information über den Mangel und dem tatsächlichen Werkstatttermin können Monate bis Jahre liegen. Wer einen gebrauchten EQA oder EQB, einen Jahreswagen oder einen Neuwagen dieser Baureihen kaufen will, sollte vor dem Kauf klären, ob das konkrete Fahrzeug betroffen ist und ob die Batterie bereits getauscht wurde. Beides lässt sich über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer beim Mercedes-Service oder beim Verkäufer erfragen. Die Quellen zu diesem Rückruf beschreiben kein eigenes Verfahren für Halter, deshalb bleibt der Weg über Händler und Werkstatt der verlässlichste.

Was zum Rückruf 16136R bekannt ist

Betroffen sind laut Rückrufmeldung bestimmte Fahrzeuge der Typen EQA und EQB, also die beiden kompakten Elektromodelle von Mercedes-Benz. Als Grund ist eine bestehende Brandgefahr der Hochvoltbatterie angegeben. Mercedes-Benz tauscht die Hochvoltbatterie aus. Welche technische Ursache dahintersteht, geht aus dem vorliegenden Material nicht hervor.

MerkmalWert
Betroffene BaureihenMercedes-Benz EQA, Mercedes-Benz EQB
RückrufgrundBrandgefahr der Hochvoltbatterie
AbhilfeAustausch der Hochvoltbatterie
KBA-Referenznummer16136R
Geplanter Start der Maßnahme4. Quartal 2026
Verlängerter Endtermin1. März 2028
Betroffene Stückzahlim Quellmaterial nicht genannt
Betroffene Produktionszeiträumeim Quellmaterial nicht genannt

Zeitplan: Start Ende 2026, Frist bis März 2028

Der Austausch soll im vierten Quartal 2026 beginnen. Die Frist für die Durchführung reicht bis zum 1. März 2028 und damit über ein Jahr über den geplanten Start hinaus. Als Begründung für die Verlängerung ist die eingeschränkte Verfügbarkeit der Ersatzteile angegeben. Wie viele Fahrzeuge insgesamt auf eine neue Batterie warten, ist nicht bekannt.

Wie lange Betroffene auf einen Austauschtermin warten müssen, ist noch offen. Ob Mercedes-Benz bis zum Batterietausch Einschränkungen oder eine Zwischenlösung vorsieht, ist ebenfalls nicht bekannt. Wer Klarheit zum Umgang mit dem Fahrzeug bis zum Austauschtermin will, fragt das am besten direkt beim Mercedes-Service nach.

Gerichte werten das Brandrisiko als Sachmangel

Parallel zum technischen Rückruf läuft die rechtliche Aufarbeitung. Das Landgericht Dortmund hat mit Urteil vom 4. September 2026 (Aktenzeichen 3 O 300/25) das konkrete Brandrisiko als Sachmangel eingestuft. Das Quellmaterial spricht darüber hinaus von weiteren Gerichten, die ebenso entschieden haben, nennt diese Entscheidungen aber nicht im Einzelnen. Belegt ist damit vorerst das Dortmunder Urteil.

Diese Einstufung ist für Betroffene deshalb wichtig, weil sie unabhängig vom Rückrufverfahren wirkt. Wird das Brandrisiko als Sachmangel gewertet, kann das die Grundlage für rechtliche Schritte wie eine Ersatzlieferung oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag sein. Ob sich im Einzelfall tatsächlich Ansprüche durchsetzen lassen, hängt von Kaufdatum, Vertragspartner, Verjährung und dem bisherigen Verlauf ab. Ein Urteil eines Landgerichts bindet andere Gerichte nicht. Wer Rücktritt oder Ersatzlieferung erwägt, sollte sich dazu anwaltlich beraten lassen, bevor er gegenüber Händler oder Hersteller Fristen setzt.

Diese Punkte sind noch offen

  • Wie viele EQA und EQB insgesamt vom Rückruf betroffen sind
  • Welche Produktionszeiträume die Maßnahme umfasst
  • Welche technische Ursache hinter der Brandgefahr steht
  • Wie das Verfahren für betroffene Halter im Detail abläuft
  • Ob es bis zum Batterietausch Einschränkungen oder eine Zwischenlösung gibt

Worauf Käufer eines EQA oder EQB jetzt achten

Klären Sie vor dem Kauf eines EQA oder EQB, ob das konkrete Fahrzeug vom Rückruf betroffen ist. Lassen Sie sich dazu die Fahrzeug-Identifizierungsnummer geben und fragen Sie beim Verkäufer oder beim Mercedes-Service nach, ob das Fahrzeug unter die Maßnahme 16136R fällt. Ist es betroffen, fragen Sie nach, ob die Batterie bereits getauscht wurde oder ob bereits ein Termin vorliegt. Diese Frage gehört zu jedem Angebot, ob Neuwagen, Jahreswagen oder Gebrauchtwagen, beim Kauf ebenso wie beim Leasing oder Abo.

Bei einem Kauf vor dem Batterietausch müssen Sie möglicherweise selbst einen Werkstatttermin vereinbaren, unter Umständen erst im Jahr 2028. Halten Sie den Stand schriftlich im Kaufvertrag fest, damit später nachvollziehbar ist, was der Verkäufer zugesagt hat. Beim Leasing und beim Abo klärt sich die Zuständigkeit über den Vertragspartner, hier lohnt die Nachfrage, wer Termin und Ersatzmobilität organisiert.

Woran erkenne ich, ob mein EQA oder EQB betroffen ist?

Über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer lässt sich beim Mercedes-Service oder beim Verkäufer abfragen, ob das Fahrzeug unter die Maßnahme mit der KBA-Referenznummer 16136R fällt. Welche Produktionszeiträume genau darunterfallen, ist bislang nicht bekannt.

Kann ich mein Fahrzeug bis zum Austausch weiter nutzen?

Dazu liegen keine Angaben vor. Ob Einschränkungen gelten, etwa beim Laden, und ob es eine Zwischenlösung gibt, klären Sie am besten direkt beim Mercedes-Service.