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Winterreifenpflicht ohne festes Datum: Was Halter jetzt beachten müssen

Von AutoHub Redaktion · Redaktion des AutoHub-MagazinsMit KI erstellt, redaktionell geprüft

Die Winterreifenpflicht in Deutschland hängt an der Witterung, nicht am Kalender. Seit Oktober 2024 gelten zudem nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterreifen – reine M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr.

Nahaufnahme der Reifenflanke eines Winterreifens mit dem Alpine-Symbol – Berg mit Schneeflocke.
KI-generiertes Bild

Wer in diesem Winter einen Satz Reifen kauft oder den vorhandenen Satz aus dem Keller holt, sollte zuerst auf die Flanke schauen. Seit Oktober 2024 gelten in Deutschland nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol – dem kleinen Bergpiktogramm mit Schneeflocke, auch 3PMSF genannt – als gesetzlich anerkannte Winterreifen. Reifen, die ausschließlich die Kennzeichnung M+S tragen, erfüllen die Anforderung nicht mehr. Für Halter mit älteren Reifensätzen ist das die praktisch wichtigste Änderung der vergangenen Jahre.

Die zweite Sache, die oft missverstanden wird: Ein Stichtag für den Wechsel steht nicht im Gesetz. Nach § 2 Abs. 3a StVO sind bei winterlichen Straßenverhältnissen geeignete Reifen vorgeschrieben, unabhängig davon, welches Datum der Kalender zeigt. Wer also Mitte Oktober bei trockener Fahrbahn und zehn Grad unterwegs ist, verstößt mit Sommerreifen gegen keine Vorschrift. Wer Ende April bei Schneematsch mit Sommerreifen fährt, verstößt gegen die Vorschrift.

Situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO

Die Vorschrift gilt bei bestimmten Straßenzuständen. Genannt sind Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte. Liegt einer dieser Zustände vor, darf ein Fahrzeug nur mit geeigneter Bereifung bewegt werden.

Für den Alltag heißt das: Maßgeblich ist die Lage auf der Strecke, die tatsächlich gefahren wird. Eine Fahrt kann bei trockener Fahrbahn beginnen und im Mittelgebirge unter winterlichen Bedingungen fortgesetzt werden. Die Verantwortung dafür, dass die Reifen zu den Verhältnissen passen, liegt bei der Person am Steuer.

Die O-bis-O-Regel ist eine Faustregel, kein Paragraf

Von Oktober bis Ostern – die bekannte Merkhilfe ist weit verbreitet und als grobe Planungshilfe brauchbar. Rechtlich bindend ist sie nicht. Wer sich allein auf sie verlässt, kann sowohl zu spät wechseln, wenn der erste Kälteeinbruch früh kommt, als auch zu früh zurückwechseln, wenn das Frühjahr noch Frostnächte bringt. Die Faustregel ersetzt den Blick auf Wetterbericht und Straßenzustand nicht.

Alpine-Symbol statt M+S: was sich im Oktober 2024 geändert hat

Das Alpine-Symbol steht für eine festgelegte Prüfung. Seit Oktober 2024 ist nur noch dieses Symbol ausschlaggebend dafür, ob ein Reifen im Sinne der Vorschrift als Winterreifen gilt. Reifen, die ausschließlich die Kennzeichnung M+S tragen, zählen damit nicht mehr dazu.

Messung der Profiltiefe eines Winterreifens mit einem Prüfgerät, um die Mindestanforderungen zu kontrollieren.
KI-generiertes Bild

Betroffen sind vor allem Halter, die seit Jahren denselben Satz einlagern und ihn bislang nie beanstandet bekommen haben. Prüfen Sie, ob das Alpine-Symbol auf der Reifenflanke eingeprägt ist: Es zeigt einen stilisierten Berg mit drei Spitzen und einer Schneeflocke darin. Fehlt es, gilt der Reifen bei winterlichen Verhältnissen als ungeeignet.

Der richtige Zeitpunkt für den Wechsel

Als Orientierungswert für den Wechsel gelten dauerhafte Außentemperaturen unter 7 Grad Celsius. Der Hintergrund ist die Gummimischung: Sommerreifen verlieren bei Kälte an Haftung, und das wirkt sich auch auf trockener Fahrbahn aus, nicht erst auf Schnee. Dieser Wert ist eine Empfehlung und steht in keinem Gesetz. Wer ihn beachtet, liegt beim Wechsel in der Regel früh genug.

Profiltiefe: 1,6 Millimeter sind Pflicht, 4 Millimeter sind empfohlen

Für die Profiltiefe gelten ein gesetzlicher Mindestwert und eine höhere Empfehlung. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Für Winterreifen wird darüber hinaus eine Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern empfohlen, weil ausreichend tiefe Profilrillen Wasser ableiten und die Haftung auf Schnee verbessern. Die 4 Millimeter sind ein Sicherheitshinweis ohne Rechtsbindung: Wer sie unterschreitet, begeht keinen Verstoß, unterschreitet aber die Empfehlung und kann auf winterlichen Straßen weniger Haftung haben.

MerkmalWert
Rechtsgrundlage§ 2 Abs. 3a StVO
Auslöser der PflichtGlatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
Festes Kalenderdatumgibt es nicht
Anerkannte Kennzeichnung seit Oktober 2024Alpine-Symbol (3PMSF)
Reine M+S-Kennzeichnungnicht mehr ausreichend
Gesetzliche Mindestprofiltiefe1,6 mm
Empfohlene Profiltiefe Winterreifen4 mm
Temperatur-Orientierungswertunter 7 °C

Was offen bleibt

Zu den konkreten Folgen eines Verstoßes können wir hier keine belegten Angaben machen: Dass die situative Pflicht bußgeldbewehrt ist, ist unstrittig, zur Höhe des Bußgelds und zu möglichen Punkten liegen uns keine belastbaren Zahlen vor. Offen bleibt außerdem, welche Anforderungen genau für Ganzjahresreifen in Bezug auf das Alpine-Symbol gelten. Wer sich darauf verlassen will, prüft im Zweifel die Flanke des eigenen Reifens und fragt in der Werkstatt nach.

Ab wann gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?

Ein festes Datum gibt es nicht. Nach § 2 Abs. 3a StVO sind bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte geeignete Reifen vorgeschrieben. Maßgeblich sind also die tatsächlichen Straßenverhältnisse.

Sind reine M+S-Reifen noch erlaubt?

Als Winterreifen im Sinne der Vorschrift gelten sie seit Oktober 2024 nicht mehr. Anerkannt sind nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.

Woran erkenne ich das Alpine-Symbol?

Es ist in die Reifenflanke eingeprägt und zeigt einen Berg mit drei Spitzen und einer Schneeflocke. Fehlt dieses Zeichen, erfüllt der Reifen die Anforderung nicht.

Welche Profiltiefe brauchen Winterreifen?

Gesetzlich gelten 1,6 Millimeter als Minimum. Für Winterreifen werden mindestens 4 Millimeter empfohlen; diese Empfehlung ist rechtlich nicht bindend.

Was bedeutet die O-bis-O-Regel?

Von Oktober bis Ostern ist eine reine Orientierungshilfe für die Planung. Eine Rechtsvorschrift steht dahinter nicht.

Gilt die Alpine-Pflicht auch für Ganzjahresreifen?

Dazu liegen uns keine gesicherten Angaben vor. Diese Frage sollten Halter anhand der Kennzeichnung des eigenen Reifens oder im Fachbetrieb klären.