Winterreifenpflicht: Seit Oktober 2024 zählt nur noch das Alpine-Symbol
In Deutschland gilt keine feste Winterreifensaison, sondern eine Pflicht, die an der Wetterlage hängt. Wer bei Glätte fährt, braucht Reifen mit Alpine-Symbol — das alte M+S-Zeichen genügt seit Oktober 2024 nicht mehr.

Für Autofahrerinnen und Autofahrer sind zwei Dinge wichtig, bevor es kalt wird. Erstens: Ein festes Datum, ab dem Winterreifen vorgeschrieben sind, gibt es in Deutschland nicht. Maßgeblich ist die Wetterlage am jeweiligen Tag. Zweitens: Seit Oktober 2024 gilt ein Reifen rechtlich nur noch dann als Winterreifen, wenn er das Alpine-Symbol trägt. Prüfen Sie deshalb, ob Ihre Reifen das Alpine-Symbol tragen: Wer noch Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung fährt, ist im Winter nicht mehr regelkonform unterwegs.
Situative Winterreifenpflicht: Was die StVO verlangt
Die Grundlage steht in § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrs-Ordnung. Dort ist keine Winterreifensaison definiert, die am 1. Oktober beginnt und Ostern endet. Stattdessen knüpft die Vorschrift an konkrete Straßenverhältnisse an: Reifglätte, Eisglätte, Schneematsch, Schneeglätte oder Glatteis. Liegt eine dieser Bedingungen vor, muss das Fahrzeug mit geeigneten Reifen unterwegs sein.
Für den Alltag heißt das: Die Pflicht kann im November ebenso greifen wie im April, und sie kann an einem milden Dezembertag im Flachland schlicht nicht gelten. Die Faustregel „von O bis O" ist eine Gedächtnisstütze für die Werkstattplanung, keine Rechtsgrundlage. Wer auf Nummer sicher gehen will, orientiert sich an der eigenen Strecke: Wer regelmäßig früh morgens oder in höheren Lagen fährt, trifft Reifglätte deutlich häufiger an als jemand, der mittags durch die Innenstadt pendelt.
Alpine-Symbol statt M+S: Was sich seit Oktober 2024 geändert hat
Das Alpine-Symbol zeigt ein Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke, Fachleute nennen es 3PMSF. Es steht auf der Reifenflanke und ist das Ergebnis eines genormten Prüfverfahrens. Die Buchstabenkombination M+S dagegen war nie an einen Test gebunden; Hersteller konnten sie selbst vergeben. Seit Oktober 2024 erkennt der Gesetzgeber nur noch Reifen mit Alpine-Symbol als Winterbereifung an.
Das betrifft vor allem Halter älterer Reifensätze, die im Keller oder auf dem Dachboden überwintern. Ein Satz mit M+S-Prägung, aber ohne Bergpiktogramm, erfüllt die Anforderung bei Glätte nicht mehr. Prüfen Sie auf der Reifenflanke, ob das Bergsymbol mit Schneeflocke vorhanden ist. Fehlt es, taugt der Satz allenfalls noch für Fahrten bei trockener, frostfreier Witterung; als Winterbereifung im Sinne der StVO zählt er nicht.
Die 7-Grad-Regel: Woher sie kommt und was von ihr bleibt
Die sogenannte 7-Grad-Regel stammt aus dem Marketing der Reifenbranche und geht auf die 1980er-Jahre zurück. Im Gesetz steht sie nicht, und als physikalische Schwelle ist sie ungenau: Sommerreifen verhärten knapp über dem Gefrierpunkt nicht schlagartig, sondern verlieren ihre Eigenschaften allmählich.
Für die Reifenwahl reicht die Temperatur allein nicht als Maßstab. Bei kühlen Plustemperaturen bieten Sommerreifen auf trockener wie nasser Fahrbahn oft den besseren Halt als Winterreifen. Sobald die Fahrbahn glatt ist, ist die Frage ohnehin entschieden: Dann greift die Pflicht aus der StVO, unabhängig davon, was das Thermometer anzeigt.
Profiltiefe: 1,6 Millimeter sind erlaubt, 4 Millimeter empfohlen

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe liegt bei 1,6 Millimetern und gilt für alle Pkw-Reifen. Für Winterreifen empfehlen Fachleute und der ADAC jedoch 4 Millimeter. Der Grund liegt in der Funktion des Profils: Es muss Wasser, Schneematsch und Schnee aufnehmen, und diese Fähigkeit nimmt mit sinkender Profiltiefe stark ab. Ein Reifen kann also legal sein und trotzdem auf Schneematsch spürbar schlechter greifen als ein frischerer Satz.
Wer die eigene Profiltiefe nicht einschätzen kann, misst sie mit einer Messlehre oder lässt sie beim Reifenwechsel in der Werkstatt ablesen. Gemessen wird an mehreren Stellen über die Laufflächenbreite, weil Reifen ungleichmäßig abfahren können. Auch das Alter spielt eine Rolle: Die vierstellige DOT-Nummer auf der Flanke nennt Produktionswoche und -jahr.
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 2 Abs. 3a StVO (situative Pflicht) |
| Auslöser der Pflicht | Reifglätte, Eisglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Glatteis |
| Anerkannte Kennzeichnung seit 10/2024 | Alpine-Symbol (3PMSF) |
| Nicht mehr ausreichend | M+S ohne Alpine-Symbol |
| Gesetzliche Mindestprofiltiefe | 1,6 mm |
| Empfehlung ADAC und Fachleute | 4 mm bei Winterreifen |
Beim Fahrzeugkauf mitdenken
Wer gerade ein Auto sucht, sei es als Neuwagen, Jahreswagen, Gebrauchter, im Leasing oder im Abo, sollte die Bereifung in den Fahrzeugdetails mit ansehen. Relevant sind drei Angaben: ob ein zweiter Radsatz dabei ist, ob die Winterreifen das Alpine-Symbol tragen und wie viel Profil sie noch haben. Bei älteren Gebrauchtwagen mit mitgeliefertem Winterradsatz lohnt die Nachfrage besonders, weil dort noch Reifen ohne Alpine-Symbol im Umlauf sein können. Ein fehlender oder abgefahrener Satz ist kein Ausschlussgrund, aber ein Posten, den man in die Kalkulation aufnimmt.
Wann gilt die situative Winterreifenpflicht in Deutschland?
Immer dann, wenn Reifglätte, Eisglätte, Schneematsch, Schneeglätte oder Glatteis herrschen. Das regelt § 2 Abs. 3a StVO. Feste Monate oder Stichtage nennt die Vorschrift nicht.
Reicht die M+S-Kennzeichnung für Winterreifen noch aus?
Nein. Seit Oktober 2024 gelten nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke, 3PMSF) rechtlich als Winterreifen. Reifen, die allein M+S tragen, erfüllen die Anforderung bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr.
Welche Profiltiefe brauchen Winterreifen?
Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter. Der ADAC und Fachleute empfehlen für Winterreifen 4 Millimeter, weil das Profil Wasser, Schneematsch und Schnee aufnehmen muss.
Stimmt die 7-Grad-Regel?
Als Gesetz nicht, sie stammt aus dem Marketing der Reifenbranche der 1980er-Jahre. Als grobe Orientierung ist sie brauchbar: Bei kühlen Plustemperaturen bieten Sommerreifen auf trockener wie nasser Fahrbahn oft den besseren Halt als Winterreifen. Sobald die Fahrbahn glatt ist, gilt ohnehin die Pflicht aus § 2 Abs. 3a StVO.
Was droht bei einem Verstoß?
Ein Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht kann geahndet werden. Konkrete Bußgeldhöhen nennen die uns vorliegenden Quellen nicht; auch zu den versicherungsrechtlichen Folgen eines Unfalls mit nicht konformer Bereifung liegen uns keine belastbaren Angaben vor. Wer es genau wissen muss, klärt das über die eigene Versicherung oder eine Rechtsauskunft.
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