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Citroën ë-C3 und ë-C4: Software-Fehler, Motortausch – und oft nur Teilkulanz

Von AutoHub Redaktion · Redaktion des AutoHub-MagazinsMit KI erstellt, redaktionell geprüft

Besitzer der Elektromodelle ë-C3 und ë-C4 berichten über einfrierende Displays, ausfallende Vorklimatisierung und Defekte an Motor und Inverter. Weil Citroën häufig nur 30 bis 50 Prozent der Reparaturkosten übernimmt, bleiben Restkosten im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich beim Kunden.

Citroën ë-C4, Elektro-Kompaktwagen in Frontansicht
KI-generiertes Bild

Wer einen Citroën ë-C3 oder ë-C4 fährt, sollte die aktuellen Berichte kennen: Besitzer beider Elektromodelle melden vermehrt erhebliche Mängel an Software und Hardware. Im schlimmsten Fall steht ein kompletter Austausch des Elektromotors an. Finanziell heikel wird es, weil Citroën laut den vorliegenden Berichten häufig nur eine Teilkulanz von 30 bis 50 Prozent gewährt – auch bei teils sehr jungen Fahrzeugen. Der Rest, laut den Berichten im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich, bleibt beim Kunden.

Für Bestandskunden ist das in erster Linie eine Kosten- und Rechtsfrage und kein Anlass, das Fahrzeug sofort stehenzulassen. Für Kaufinteressenten gilt: Diese Modelle sind deshalb nicht automatisch aus dem Rennen, aber Reparaturhistorie, Garantieumfang und Software-Stand gehören vor dem Abschluss auf den Tisch. Wichtig zur Einordnung: Wie viele Fahrzeuge betroffen sind, ist bislang nicht beziffert. Ob es sich um ein breites Serienproblem oder um eine auffällige Häufung von Fällen handelt, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht entscheiden.

Welche Software-Probleme beim ë-C3 und ë-C4 gemeldet werden

Der größere Teil der Beschwerden betrifft die Elektronik im Alltag. Genannt werden einfrierende Infotainment-Displays, Fehlermeldungen ohne ersichtlichen Grund und Ausfälle der Vorklimatisierung, die per Smartphone-App gesteuert wird. Gerade Letzteres ist im Winter kein Komfortdetail, sondern kostet Reichweite und Zeit, wenn das Auto beim Losfahren kalt ist. Ob Citroën diese Fehler per Software-Update behebt, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.

Hardware: Wenn Motor und Inverter ausfallen

Detailaufnahme eines Elektromotors in einer Werkstatt, Antriebskomponenten eines Elektrofahrzeugs
KI-generiertes Bild

Schwerer wiegen die gemeldeten Hardware-Defekte. Betroffen sind der Elektroantriebsmotor selbst und der Inverter, also der Wechselrichter, der den Gleichstrom aus der Batterie in Wechselstrom für den Motor umwandelt. In den geschilderten Fällen reichte kein Tausch einzelner Bauteile – der komplette Motor musste ersetzt werden. Was ein solcher Austausch in Euro kostet, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor; belegt sind bislang nur die Restkosten, die nach der Teilkulanz beim Kunden bleiben.

BereichWas Besitzer berichten
InfotainmentDisplay friert ein
BordelektronikFehlermeldungen ohne erkennbaren Anlass
VorklimatisierungSteuerung per Smartphone-App fällt aus
AntriebDefekte am Elektromotor, kompletter Austausch nötig
LeistungselektronikDefekte am Inverter (Wechselrichter)
KostenbeteiligungTeilkulanz von 30 bis 50 Prozent, Restkosten im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich

Kulanz statt voller Kostenübernahme – der eigentliche Streitpunkt

Streitpunkt ist nicht allein der Defekt, sondern die Abrechnung. Kulanz ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er in Höhe und Umfang selbst festlegt. Die gesetzliche Mängelhaftung gegenüber dem Verkäufer und eine Herstellergarantie sind dagegen Ansprüche, die im Rahmen ihrer Bedingungen nicht zur Verhandlungsmasse gehören. Dass bei jungen Fahrzeugen mit einem eindeutigen technischen Defekt nur 30 bis 50 Prozent übernommen werden, ist deshalb erklärungsbedürftig.

Warum in den geschilderten Fällen nicht die reguläre Gewährleistung oder Garantie voll greift, geht aus den Berichten nicht hervor. Wir haben Citroën um eine Stellungnahme gebeten; eine Antwort lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Hinweise auf eine Rückrufaktion liegen uns ebenfalls nicht vor. Solange das so bleibt, sollten Betroffene die Teilkulanz nicht als letztes Wort behandeln.

Wie sich das im Vergleich einordnen lässt

Ein belastbarer Vergleich mit anderen Elektro-Kleinwagen wie dem Renault Zoe oder dem VW e-Up ist auf Basis der vorliegenden Angaben nicht möglich: Zahlen zur Ausfallhäufigkeit fehlen hier wie dort. Einordnen lässt sich allenfalls die Kostenfrage. Nach Einschätzung der Redaktion übernehmen Hersteller bei klaren technischen Serienfehlern innerhalb der Garantiezeit häufig die vollen Kosten – eine belegte Regel ist das nicht. Die gemeldete Praxis weicht davon jedenfalls ab.

Ob Anlaufprobleme bei neu eingeführter Technik eine Rolle spielen, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht beurteilen. Auffällig ist die Kombination aus Software-Störungen und Defekten im Antriebsstrang. Ob einzelne Batteriegrößen, Motorvarianten oder Baujahre stärker betroffen sind, ist bislang offen.

Was Betroffene jetzt tun können

Verbraucherschützer und Kanzleien raten Betroffenen zur rechtlichen Prüfung, da es sich bei Motor- und Inverterdefekten um erhebliche Sachmängel handelt. Eine Teilkulanz-Zusage ersetzt keine Prüfung der Ansprüche, die einem aus Kaufvertrag und Garantie ohnehin zustehen. Wer einen Defekt hat, sollte zunächst Fakten sichern, statt schnell zu unterschreiben. Die folgenden Schritte sind eine Empfehlung der Redaktion und gehen über die berichtete allgemeine Empfehlung zur rechtlichen Prüfung hinaus.

  • Alle Fehlermeldungen, Werkstattaufenthalte und Zusagen schriftlich dokumentieren, inklusive Datum und Kilometerstand
  • Den Kostenvoranschlag und die Kulanzzusage schriftlich geben lassen – nicht nur mündlich am Tresen
  • Kaufvertrag, Garantiebedingungen und Auslieferungsdatum heraussuchen und prüfen, welche Fristen noch laufen
  • Vor der Reparaturfreigabe klären, ob der Händler als Verkäufer in der Mängelhaftung steht
  • Verbraucherzentrale oder eine auf Kfz-Recht spezialisierte Kanzlei einschalten, bevor man eine Selbstbeteiligung akzeptiert
  • Eine bestehende Rechtsschutzversicherung frühzeitig über den Fall informieren

Worauf Kaufinteressenten achten sollten

Wer einen ë-C3 oder ë-C4 als Neuwagen, Jahreswagen oder Gebrauchten ins Auge fasst, muss nicht abwinken – sollte aber gezielter nachfragen als sonst. Lassen Sie sich die vollständige Wartungs- und Reparaturhistorie zeigen und klären Sie, ob Motor, Inverter oder Steuergeräte bereits getauscht wurden. Fragen Sie nach dem aktuellen Software-Stand und danach, ob Updates aufgespielt wurden. Bei Leasing oder Abo lohnt der Blick in den Vertrag, wer Reparaturen im Antriebsstrang trägt.

Bei jungen Gebrauchten ist zudem entscheidend, wie lange Herstellergarantie und Mängelhaftung des Verkäufers noch laufen und was genau sie abdecken. Eine Anschlussgarantie kann sinnvoll sein – prüfen Sie aber, ob Antriebsmotor und Leistungselektronik überhaupt eingeschlossen sind. Ohne diese Bauteile ist eine solche Zusage im hier beschriebenen Schadensbild wenig wert.

Diese Fragen sind offen

  • Wie viele Fahrzeuge von ë-C3 und ë-C4 sind tatsächlich betroffen?
  • Warum greift bei den teils sehr jungen Fahrzeugen offenbar nicht die volle Garantie oder Mängelhaftung?
  • Gibt es eine offizielle Stellungnahme von Citroën oder eine geplante Rückrufaktion?
  • Sind bestimmte Baujahre, Batteriegrößen oder Motorvarianten stärker betroffen als andere?
Welche Fehler treten beim Citroën ë-C3 und ë-C4 häufig auf?

Berichtet werden einfrierende Infotainment-Displays, Fehlermeldungen ohne erkennbaren Grund und Ausfälle der Vorklimatisierung über die Smartphone-App. Auf der Hardware-Seite geht es um Defekte am Elektroantriebsmotor und am Inverter, die einen kompletten Motortausch nötig machen können.

Warum übernimmt Citroën nicht die vollen Reparaturkosten?

Laut den vorliegenden Berichten gewährt Citroën in betroffenen Fällen häufig nur eine Teilkulanz von 30 bis 50 Prozent. Eine Begründung des Herstellers dafür liegt uns nicht vor. Kulanz ist eine freiwillige Leistung – Ansprüche aus Garantie und gesetzlicher Mängelhaftung gegenüber dem Verkäufer bestehen davon unabhängig und sollten separat geprüft werden.

Welche Kosten können auf mich zukommen?

Bei einer Teilkulanz von 30 bis 50 Prozent bleiben nach den vorliegenden Angaben Restkosten im vier- bis fünfstelligen Euro-Bereich beim Kunden. Der konkrete Betrag hängt vom Schadensbild und vom Arbeitsaufwand ab und lässt sich nur über einen schriftlichen Kostenvoranschlag klären.

Gibt es einen offiziellen Rückruf für ë-C3 und ë-C4?

Uns ist keiner bekannt. Wir haben Citroën um eine Stellungnahme zu den geschilderten Fällen gebeten; eine Antwort lag bis Redaktionsschluss nicht vor. Allgemein gilt: Offizielle Rückrufe werden in der Rückrufdatenbank des Kraftfahrt-Bundesamts geführt, außerdem informiert der Hersteller die Halter direkt.

Sollte ich vom Kauf eines ë-C3 oder ë-C4 absehen?

Dafür ist die Datenlage zu dünn – es fehlen Angaben dazu, wie viele Fahrzeuge betroffen sind. Sinnvoll ist, vor dem Kauf die Reparaturhistorie, den Software-Stand und den genauen Umfang von Garantie beziehungsweise Mängelhaftung schriftlich zu klären, insbesondere für Motor und Leistungselektronik.